Mein Account wurde von Mutter gehackt

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Aqira
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Account wurde von Mutter gehackt

Hallo!

Ich kenne mich nicht so mit dem Recht aus... Aber mein G+ Account wurde von meiner eigenen Mutter gehackt und sie kann nun alle Nachrichten sehen. Ich sagte das sie es lassn soll, was sie nicht tat. Nun ist meine Frage:
Kann ich sie dafür anzeigen?
Wenn ja, wegen was?

Danke schon mal im voraus!
Aqira

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Anzeigen? Wie alt bist du?

Zunächst mal mit der Mutter reden und Passwort ändern.
Ansonsten neuen Account anlegen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
mein G+ Account wurde von meiner eigenen Mutter gehackt


Nö. Da ich bezweifle, daß deine Mutter ein zweiter Kevin Mitnick ist, hat sie entweder dein Passwort erraten oder du hast den Account mal offen gelassen. Beides qualifiziert nicht als "Hacken".

Zitat:
Kann ich sie dafür anzeigen?


Wofür? Deine Unfähigkeit oder Unwilligkeit, das Passwort zu ändern in eines, das man nicht so leicht errät (also "IoX3!&4#" statt "mama")?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Da ich bezweifle, daß deine Mutter ein zweiter Kevin Mitnick ist, hat sie entweder dein Passwort erraten

Das würde meines Erachtens schon für §202a Abs. 1 StGB reichen. Sonst könnte man Brute Force/Dictionary-Angriffe gleich auch ausnehmen, das ist ja auch nur technisch unterstützes Raten.

Und das Erraten wäre übrigens auch näher an Mitnicks Vorgehensweise als die Ausnutzung von Sicherheitslücken. Der hat in der Regel Social Engineering verwendet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Ja, stimmt... könnte sich aber auch hier um ein Bagatelldelikt handeln, da die kriminelle Energie u.a. anhand der Zeit und Mühe/Schwierigkeit der Umgehung erfasst werden solle und dann noch die Schädigungsabsicht bzw. der eingetretene Schaden berücksichtigt werden muss.

Zudem ist es ein Antragsdelikt und das öffentliche Interesse ist von Bedeutung. Inwieweit das "hacken" von Facebookprofilen bei Kenntnis eines Passwortes unter Familienangehörigen von Interesse ist, weiß ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wird denn die Frage nach dem Alter noch mal beantwortet?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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