Mein Verhalten strafbar?

30. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Rudi Tatlos
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)
Mein Verhalten strafbar?

Sehr geehrte damen und herren,
ich bitte um infos wie ich mich bei folgendem sachverhalt richtig wehre.

ich habe im jahre 1999 eine person kennengelernt, mit der sich im laufe der zeit eine enge freundschaft bildete.da ich kandwerklich sehr geschickt bin, machte mir diese person im jahre 2001 das angebot sein altes bauernhaus, was damals stark sanierungsbedürftig war, für billiges geld zu kaufen.er ließ von seinem notar einen kaufvertrag ausarbeiten und legte mir diesen vor.ich konnte das haus zu 40% kaufen, die restlichen 60% bekam ich geschenkt.um mein anfängliches zögern zu überwinden lies er sich sein rücktrittsrecht vom vertrag ausschliessen.der notar sagte mir extra das der vertrag einwandfrei wäre und ich mir keine sorgen machen müßte.ich unterschrieb und war stolzer besitzer eines kleinen hauses.seit 2001 investierte ich alle meine ersparnisse und unzählige arbeitsstunden in das haus.der ehemalige besitzer ermunterte mich immer wieder die renovierungsarbeiten vorran zu treiben.etliche freunde halfen mir auch in dieser zeit und lernten den ehemaligen besitzer als freund unserer familie kennen.ich nahm den ehemaligen besitzer auch mit in den urlaub,zu meinem meinen bekannten und verwandten mit.bei all unseren feierlichkeiten war dieser ebenfalls dabei.aus dankbarkeit für das haus bekam der ehemalige besitzer auch noch 150 euro pro monat von mir.als ich im september 2004 mit den arbeiten am haus fertig war, mußte ich mir erst einmal einen urlaub mit meiner frau gönnen.als ich aus dem urlaub zurück kam war der ehemalige besitzer irgendwie nicht gut drauf und redete nur sehr wenig mit mir.da er öfter mal kränkelte dachte ich mir nichts dabei und wollte mich an den darauffolgenden tagen nochmal bei ihm blicken lassen(er wohnt im nachbarhaus)seit dem urlaub redet dieser kein wort mehr mit mir,warum sagt er nicht.meine familie ist aufeinmal schlecht und wir sind verbrecher(erzählt man im ort,diese anschuldigungen verbreitet der ehemalige besitzer).da persönliche kommunikation nicht möglich war schaltete ich einen schlichter ein.beim schlichtertermin kam er zwar sagte aber mit den verbrechern rede ich nicht.ohne ergebnis und fassungslosigkeit auf unserer seite und die des schlichters gab es wieder keine aussprache.die denunzierungen gegen uns gingen weiter.meine frau sollte von ihrer alten arbeitsstelle mit einer offiziellen verabschiedungsfeier incl.bürgermeister,pfarrer usw. verabschiedet werden.2 stunden vor der feier rief der pfarrer an und lud mich grundlos aus.meine frau erlitt beinahe einen nervenzusammenbruch deswegen.den grund der ausladung erfuhr sie von einer kollegin am nächsten tag.Der ehemalige besitzer hatte den chef meiner frau angerufen und sie als diebin und verbrecherin dargestellt.dann beobachtete mein sohn in unserer abwesenheit(wochenendausflug) das der ehemalige besitzer sich eimerweise holz aus unserem bis dato gemeinsamen keller+garten holte, und bei sich in der wohnung bunkerte.als ich das nach der rückkehr erfuhr wechselte ich das schloss in der kellertür und des gartens aus um weitere nichterlaubte entwendungen zu unterbinden.kurze zeit später stand des nachbars auto vor meinem schuppen wo ich baumaterial und andere dinge lagerte.einer bitte das auto wegzufahren kam er nicht nach.ich kam nicht an mein eigentum.mir blieb nur der lange mahnweg mit der androhung der abschleppung.keine reaktion.nach 4 monaten kam dann der abschleppdienst,der nachbar weigerte sich das auto wegzufahren.der wagen wurde daraufhin abgeschleppt und ich konnte endlich an mein eigentum.als mir dann auch noch ein diebstahl vorgeworfen wurde platzte mir der kragen und ich zeigte den nachbarn schließlich an.die anzeige wurde seitens der staatsanwaltschaft eingestellt.nun werde ich verklagt auf rückgängigmachung des kaufvertrags.in der klageschrift werde ich als monster dargestellt der den ehemaligen besitzer ausgenommen hat usw.mein anwalt hat mir gesagt der gegner will mich als grob undankbar hinstellen. wie soll ich mich nun verhalten bzw. was machen?
die einstweilige verfügung und somit rückeintragung des ehemaligen besitzers ins grundbuch blieb trotz einspruch bestehen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
latita
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich denke mal, der Typ fing an durchzudrehen, als du ohne ihn in urlaub gefahren bist.
Der ist ganz schön verdreht, mein Beileid hast du.
Ich würde dir empfehlen, einen kundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und dich von ihm beraten zu lassen.
Allerdings will mir nicht so ganz einfallen, was er machen kann. Bezüglich des gültigen Kaufvertrages wird sich sicher was machen lassen, jedoch fällt mir nichts zu seinen Verleumdungen ein.
Führe evtl. Tagebuch darüber, sammle Beweise und Zeugen und dann versuch es mit einer Verleumdungsklage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Da Sie ja, wie Sie schreiben, anwaltlich vertreten sind, wird Ihnen dieser sicherlich eíniges zu den Begriffen gemischte Schenkung, Schenkungswiderruf, Voraussetzungen des groben Undanks, Umfang der Rückforderuntgsrechte bei gemischten Schenkungen und dergleichen erzählen können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Was ich hier jetzt ein bisschen wiedersprüchlich finde ist das es sich doch um einen günstigen Kauf handelt und nicht um eine Schenkung?

Kann man einen notariellen Kaufvertrag so ohne weiteres rückgängig machen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.157 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen