Hallo ich bin 18 jahre und wurde mit Gras erwicht.
Damals war ich noch 17. vor einer woche hab ich dann eine anklagebrief vom staatsanwalt bekommen, vom landesgericht.
Ich war mit einem Kollegen, der aber schon 29Jahre ist erwicht worden.
Ich hatte c.a. 2-3g und mein kollege 5g.
Wir beide sind nicht vorbestraft.
ok die bullen gehen wir oft auf die eier aber wegen sachen die ich nicht gemacht habe, manches ist schon 1 jahr her, wo die damals bei der kripo überzeugt waren das ich das war (stimmt aber nicht) weil ich angeblich erkannt wurde.
es kam keine anzeige, keine einstellung.
Also ich weiss nicht was bei denen vorgeht.
so wieder zum btmg.
Bei ihm wurde das verfahren fallen gelassen, aber ich habe eine anklageschrift bekommen, das ich vor den jugendrichter muss wegen btmg.
Aber als zeuge ist nur der polizist, der uns erwicht hat eingetragen, auch nicht mein kollege.
In dem brief steht das ich 5g dabei hatte, was aber nicht sein kann! sondern mein kollege hatte die 5g. fals ich doch auch 5g hatte, es doch schwerer war (durch streckmittel ect.) hatte mein kollege aber 100% 5g!
Bei ihm isses eingestellt, er ist auch nicht als zeuge geladen, was ich komisch finde, sehr komisch!
Da bei jugendlichen die strafen auch milder ausfallen, dachte ich das er eher eine anklage bekommt, weil er erwachsen ist. ich war damals halt noch 17jahre.
ich hab das gefühl das die bullen die packs vertauscht haben und uns falsch zugeordnet.
Ich gehe auf eine schule, für mich eine annormale schule, die schüler kennen die polizei nur aus dem fernsehen.
Und fals es eine verwechslung der packs war und dadurch resultier ich das schlecht ermittelt wurde.
Ich muss, um in der schule für die verhandlung die irgendwann kommen wird fernzubleiben, den brief vorzeigen, bzw kopie.
das schädigt meinen ruf, da es ja nicht meine anklage ist, weil die 5g nicht von mir waren (warscheinlich) vllt sind die polizei wagen auch kaputt^^.
Also fragen:
Was kommt auf mich zu? Gericht...?
Und kann ich irgendwie wegen Rufmord dann gegen die ermittler vorgehen?
Merkwürdiges BTMG verfahren!
also Sie 'Profikiffer' (der Namen sagt ja wohl schon einiges aus):
Ob die Polizeibeamten (so nennt man die nämlich, wenn man sich nicht noch weiter strafbar machen will), sie verwechselt haben oder nicht, wird sich in der Verhandlung klären. Ob Sie 1, 2, oder 5 gramm dabei hatten, ist ohnehin egal, da es sich strafrechtlich nicht wesentlich unterscheidet.
Insbesondere bei Jugendlichen wird eher angeklagt, als bei Erwachsenen. Wenn Ihr Kumpel bisher nicht vorbestraft ist, kann bei dieser geringen Menge durchaus eine Einstellung des Verfahrens drin sein (ggf. gegen Geldbuße)
Bei einem Jugendlichen wird aber eher mal angeklagt, da es einem erzieherischen Zweck dient und eine Einstellung des Verfahrens erziehungsmäßig äußerst kontraproduktiv ist. Natürlich werden Jugendliche milder bestraft, aber trotzdem wird es eine Strafe geben. (vermutlich ein paar Sozialstunden)
Was mich wundert, ist, dass Sie schreiben, die Post wäre vom Landgericht gekommen. Das ist in der Tat zumindest nach Ihrer Geschichte kaum möglich. Sind Sie sicher, dass es nicht das Amtsgericht war? Oder verschweigen Sie noch etwas?
Erzählen Sie vor Gericht Ihre Version der Geschichte. Wieviel Gramm Sie tatsächlich dabei hatten ist aber vermutlich für das Strafmaß egal, da beide Mengen noch unter 'geringfügig' fallen.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Kumpel als Zeuge vernommen wird, dann können Sie ihn als Zeuge benennen. Das Gericht wird ihn dann laden.
Gruß Justice
Im brief stand auf dem ersten blatt oben amtsgericht, insgesamt waren es 3 blätter, auf der letzten seite, nach dem die last beschrieben wurde, stand das ein hauptverfahren im landgericht -jugendrichter- und unten der staatsanwalt.
irgendwie so stand es da, bin ich mir sicher.
aber warum wird es bei ihm fallen gelassen, ohne irgendeine strafe/buße obwohl er mehr hatte?
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@justice:
profikiller meint wohl stattsanwaltschaft beim LG. Googln Sie mal nach dem GVG, da steht drinnen wie die Staatsanwaltschaften gebildet werden.
Sagen Sie bitte nicht Landesgericht, das gibst es zwar auch, aber in Ösiland.
quote:
Googln Sie mal
Ich denke, dass kann ich mir sparen...
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