Gegen 13.30 Uhr sitzen zwei Jugendliche (15 und 16) auf einer Bank im [..]Park, als zwei unbekannte Jungs ankommen und sie auffordern, ihre Handys rauszurücken. Als die beiden sich weigern, holen die Angreifer Messer raus. Der 15-jährige [...] bekommt einen Stich in die Brust ab, der 16-jährige [...] einen Schnitt am Schienbein. Beide Opfer kommen ins Krankenhaus, der 15-Jährige musste [...] notoperiert werden. Die Täter flüchten ohne Beute zu Fuß."
(Ortsangaben entfernt)
Dieser Fall ereignete sich bei mir in der Stadt. Was für eine Strafe bekommen diese Unmenschen nach Jugenstrafrecht und was nach Erwachsenenstrafrecht?
LG
Messerstecher-Strafe
8. November 2015
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Frage vom 8. November 2015 | 00:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Messerstecher-Strafe
#1
Antwort vom 8. November 2015 | 00:34
Von
Status: Unbeschreiblich (34263 Beiträge, 17735x hilfreich)
Das ist hier kein Hellseherforum. Strafen werden nicht wie beim Falschparken nach Katalog verteilt, sondern innerhalb eines weiten Rahmens individuell zugemessen. Und das wiederum hängt von allen möglichen Dingen ab: Beispielsweise von den nicht bekannten Vorstrafen der Täter und natürlich davon, ob der Stich in die Brust als versuchter Mord oder nur als gefährliche Körperverletzung eingestuft wird.
#2
Antwort vom 8. November 2015 | 00:50
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1216x hilfreich)
Das ist jetzt nicht ernsthaft der Grund, weshalb das unter Bankrecht gepostet wurde, oder?Zitat:Gegen 13.30 Uhr sitzen zwei Jugendliche (15 und 16) auf einer Bank im [..]Park, als zwei unbekannte Jungs ankommen und sie auffordern, ihre Handys rauszurücken.
Um zu wissen, ob hier Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird oder ob erstmal vor der Jugendkammer angeklagt wird und dann das Gericht entscheidet, müsste man das Alter der Jungs kennen. Entscheidend ist, ob sie schon 18 oder 21 sind. Dann muss man natürlich erstmal unterstellen, dass der Fall genau so auch bewiesen wird und keine überraschenden Details in sich hat.Zitat:Was für eine Strafe bekommen diese Unmenschen nach Jugenstrafrecht und was nach Erwachsenenstrafrecht?
Dennoch wird man die Antwort auf diese Frage nicht einer Tabelle bestimmen können. Es sind viele weitere Details interessant. Sowohl was die Täter betrifft: Tatbeitrag, Tatplan, Motiv, Sozialprognose, Alter, Vorstrafen. Aber auch bezüglich der Tat: Ablauf, Absichten, Gefährlichkeit der Verletzung, Art des Messers.
In Ihrer knappen Schilderung wäre zB die Frage offen, ob das Zücken des Messers noch dem Erhalt der Handys dienen sollte oder ob es einfach als Rache gedacht war. Aber auch, ob jeder der beiden von dem Messer wusste. Oder bis zu welcher schwere die Messerstiche vorsätzlich waren. Ein Stich in die Brust bei einer hektischen Situation kann am Ende alles sein, von der fahrlässigen Körperveletzung bis hin zum versuchten Mord.
Ich würde hier aber mit Haftstrafen rechnen. Diese können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie unter 2 Jahren bleiben. Ob man hier überhaupt unter 2 Jahren landen kann, hängt meines Erachtens sehr von der genauen Tat ab. Man kann darin auch Delikte sehen, die (im Erwachsenenstrafrecht) eine Strafe unterhalb von 2 Jahren nicht erlauben. So schon der naheliegende § 250 StGB für zumindest den Messerstecher. Zwar könnte die Strafe hier noch gemildert werden, insbesondere weil es nur zum Versuch (der schweren räuberischen Erpressung) kam. Aber aller Wahrscheinlichkeit nach wird man ja die gefährliche Körperverlerletzung (§ 224) klar bejahen müssen.
Zudem würde ich vermuten, dass so eine Tat eher nicht das typische Einsteigsdelikt ist und die zwei Jungs schon vorher genug angestellt hatten. Wenn deren Werdegang polizeibekannt ist, reißt bei der Justiz selbst bei Jugendlichen irgendwann der Geduldsfaden.
-- Editiert von Rechtschreibung am 08.11.2015 00:53
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#3
Antwort vom 8. November 2015 | 01:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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