Mieter liest unbefugt firmeninterne Anweisungen

5. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)
Mieter liest unbefugt firmeninterne Anweisungen

Hallöchen,
ich bin Hausmeister und habe für meine Gerätschaften und Materialien eine Ecke im Heizungskeller in einem der Häuser zur Verfügung. Der Keller ist natürlich abschließbar. Zudem liegt auch dort meine Jacke mit Papieren und Geld, wenn ich durch die Häuser gehe und meine Arbeiten verrichte.
Ich musste jetzt sehen, dass eine Mieterin des Hauses offenbar einen Schlüssel für den Keller hat und dort Nachrichten von meinem Chef an mich gelesen hat, und obendrein auch noch handschriftlich kommentiert hatte, indem sie unter die Anweisung ihre Meinung kund tat.

Ich finde, das geht zu weit. Leider fällt diese Verhaltensweise nicht unter das Briefgeheimnis. Trotzdem scheint hier aber etwas nicht zu stimmen, denn selbst der abgeschlossene Keller ist nicht mehr als sicher zu bezeichnen, sodass ich davon ausgehen muss, dass besagte Mieterin theoretisch auch nicht davor zurückschreckt sich am Werkzeug oder den Materialien zu vergreifen.

Gibt es da noch eine andere Grundlage mit der ich mir diese unerwünschten und unbefugten Zutritte verbitten kann? Ich will an die Hausverwaltung schreiben, aber dann mit entsprechender Deutlichkeit. Denn diese Mieterin bereitet der Firma schon längere Zeit Ärger, indem sie behauptet, dass niemand dort sauber machen würde. Ich bin jetzt der Dritte, bei dem sie das behauptete. Das muss mal ein Ende haben.

Dankeschön.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da müsste man mal die vertraglichen Verenbarungen durchlesen, ob dieser Keller denn zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt wurde oder nur zur Mitbenutzung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

Es geht doch nicht um die Nutzung, sondern um das Lesen von Schriftstücken. Oder meinst du, wenn da noch andere Mieter den Keller nutzen dürften, hätten die auch gleich das Recht, jedes nicht an sie adressiertes Schriftstück durchzulesen und zu kommentieren?

Da sitzt ein Kunde, Patient oder sonstwer im Büro oder der Praxis auf dem Stuhl, weil man ihm gesagt hat, der Arzt oder Mitarbeiter käme gleich zurück ... soll einen Moment warten, und der vertreibt sich die Zeit damit, Schriftstücke, die auf dem Tisch liegen, durchzulesen und was drunterzukritzeln. Kann ja nicht sein, oder?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Kann ja nicht sein, oder? Ist aber auch nicht strafbar. Und da sind wir wieder bei der Frage, ob die Mieterin da nun Zugang hatte oder nicht - da käme man per Hausfriedensbruch evtl. auch wieder zu einer Strafbarkeit (theoretisch - praktisch wird da nur eine Verfahrenseinstellung folgen).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Pultman):
Kann ja nicht sein, oder?

Klar kann das sein. Wenn Du in Deine Unterlagen schaust, siest Du doch das es sein kann.

Die interessantere Frage ist, ob die es auch darf.



Zitat (von Pultman):
Es geht doch nicht um die Nutzung,

Doch, geht es.

Da Deine Unterlagen nicht unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen und auch nicht gesichert sind, muss man damit rechnen das die gelesen werden. Wie jeder Zettel der herum liegt.

Wenn jemand nicht will das die gelesen werden, dann ist der Eigentümer/Besitzer der Zettel für die Sicherung verantwortlich. Wenn der Raum für Mitbenutzer verfügbar ist, dann muss man die halt anders sichern, als nur die Tür abzuschließen.



Zitat (von Pultman):
hätten die auch gleich das Recht, jedes nicht an sie adressiertes Schriftstück durchzulesen und zu kommentieren?

Nicht ich, sondern der Gesetzgeber.
Sofern die Dokumente nicht unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen oder besonders geschützt sind, also offen zugänglich herumliegen, ist das kein Problem.



Und wenn der Arzt da andere Patientenakten herumliegen hat in der dann Unbefugte herumstöbern, dann bekommt übrigens der Arzt die Probleme, nicht der "Stöberer".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie werden es nicht verhindern können, dass die Dame mitliest, so lange Sie kein abschließbares Behältnis für Ihr Geld und Ihre Unterlagen haben. Kaufen Sie sich für ein paar Euro eine Schatulle oder so was.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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