Mietkaution zweckentfremdet strafbar?

16. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Stonesline
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution zweckentfremdet strafbar?

Herzlichen Dank für die Aufnahme in dieser Gruppe.

Ich wünsche allen ein schönes Osterfest!!!!

Nun habe Ich mal eine Frage in die Runde:

Wir haben im Oktober 2015 einen Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) zum 01.01.2016 unterschrieben und auch wie in der Praxis es auch üblich ist, die Kaution in Bar bei Abschluss übergeben.
Nun habe Ich den Vermieter aufgefordert, uns schriftlich nachzuweisen, wann und wie die Kaution angelegt wurde.
Er teilte uns mittels eines Schriftstück der Bank mit, wie derzeitig der Zinsertrag sei.
Bei 2190€ haben sich 0,22€ bei einem Zinssatz von 0,01% angespart. Daraus ergibt sich aber, dass das Geld erst seit 11 Monaten angelegt wurde und er unser Geld 7 Monate zweckentfremdet hatte.
Besteht aufgrund dieser Tatsache ein Straftatbestand gegen unseren Vermieter? Ich kann da nichts finden im Internet.
Wäre für jeden Tipp sehr dankbar, da wir sowieso vorhaben, auszuziehen!
Danke im voraus!!!!!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Selbst wenn irgendein Straftatbestand "gelten" sollte, Schadenshöhe ~0,1 € schreit nach einer Einstellung und Ablage P.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Besteht aufgrund dieser Tatsache ein Straftatbestand gegen unseren Vermieter?


Nein

Die entgangenen rd. 0,15 € Zinsen muss er freilich dennoch erstatten ...

0x Hilfreiche Antwort

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