Minderjähriger mit Cannabis erwischt - Strafe?

6. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
jki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderjähriger mit Cannabis erwischt - Strafe?

moin,
ich wurde mit 2 Kollegen und meinem "Apotheker" vor ca. einer Woche mit ca. 6g Cannabis erwischt. Ich bin 16 Jahre alt und bin mit 13 beim Ladendiebstahl erwischt worden und hatte letztes Jahr ein Bußgeld wegen schule schwänzen (so heißt der fachliche grund warscheinlich nicht aber egal). Wir waren grade auf einem Parkplatz fertig mit unserem Geschäft und da ist ein Polizeiauto auf den Parkplatz gefahren. Wir sind dann durch eine Seitengasse runter vom Grundstück geflüchtet und alle sind entkommen außer ich halt. Habe den Beamten dann direkt alles gestanden und ihnen das Gras gegeben und wurde auf die Wache gebracht. Auf der Wache wurde ich dann noch durchsucht und habe auf Anfrage der Beamten, Kontaktdaten von meinen 2 (eher unbeteiligten) Kollegen, dem Dealer, und dem Kollegen, der mir den Kontakt zum Dealer "ermöglicht" hat, gegeben. Ich habe dann noch auf gesagt ( " wozu hast du soviel Gras denn gebraucht" ) dass ich das Gras mit/für meine Freunde gekauft habe, für ein spaßiges wochenende halt, daraufhin hat einer der Polizisten mir gesagt, dass das die Sache erschwert, weil es jetzt kein Eigenbedarf mehr ist. Habe heute eine Vorladung zu einer Vernehmung bekommen: Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitungen



Habe jetzt einige Fragen dazu, wäre nett wenn jemand mir Sie beantworten könnte:

• Mit was für einer Strafe könnte ich rechnen und was würde die Vernehmung daran ändern?
• Was soll ich bei der Vernehmung sagen/beachten?
• Was würde passieren wenn ich nochmal mit sowas erwischt werde? (habe es btw nicht vor nochmal zu machen)








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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
und habe auf Anfrage der Beamten, Kontaktdaten von meinen 2 (eher unbeteiligten) Kollegen, dem Dealer, und dem Kollegen, der mir den Kontakt zum Dealer "ermöglicht" hat, gegeben. Ich habe dann noch auf gesagt ( " wozu hast du soviel Gras denn gebraucht" ) dass ich das Gras mit/für meine Freunde gekauft habe, für ein spaßiges wochenende halt,


Was aus "Verteidigersicht" relativ dämlich war.

Zitat:
daraufhin hat einer der Polizisten mir gesagt, dass das die Sache erschwert, weil es jetzt kein Eigenbedarf mehr ist


Richtig. Wobei es bei Dir (weil Jugendrecht) nicht ganz so schlimm ist.

Zitat:
Mit was für einer Strafe könnte ich rechnen und was würde die Vernehmung daran ändern?


Wahrscheinlich soziale Arbeitsstunden und evtl. die Auflage zur Drogenberatung zu gehen.

Ändern tut die Vernehmung da nichts weiter dran. Was ist es denn überhaupt für eine Vernehmung? Beschuldigtenvernehmung oder Zeugenvernehmung?

Zitat:
Was soll ich bei der Vernehmung sagen/beachten?


Kommt drauf an: Beschuldigtenvernehmung oder Zeugenvernehmung?

Zitat:
Was würde passieren wenn ich nochmal mit sowas erwischt werde? (habe es btw nicht vor nochmal zu machen)


Dann gibt es eine härtere Konsequenz als dieses Mal und Du könntest Dich wohl auch davon verabschieden mit 18 einen Führerschein -problemlos- zu machen


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#2
 Von 
jki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Beschuldigtenvernehmung, Niedersachsen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

da du 16 bist kommt hier Jugendstrafrecht zur Anwendung, sehr wahrscheinlich mit Arbeitsstunden

die genaue Strafe kann hier keiner Sagen da zu viele Faktoren dafür eine Rolle spielen.

der Ladendiebstahl den du mit 13 begangen hast, spielt keine Rolle da du damals noch Strafunmündig warst

Zitat:
Was würde passieren wenn ich nochmal mit sowas erwischt werde? (habe es btw nicht vor nochmal zu machen)


je öffter man erwischt wird um so härter die Konsequenzen

das könnten dann eine größere Menge Arbeitsstunden sein, oder sogar Jugendarrest
und wenn der Warnschuss dann immer noch nicht verstanden wird, kann das auch ganz schnell mal wegen einschlägiger BTM Verstoße zu einer Bewährungsstrafe führen

ein Rat von mir, lass einfach diese ****** Drogen sein, man kann auch ohne diesen Dreck ein spaßiges Wochenende haben

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#4
 Von 
jki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Danke für die Antworten. Kann es eigentlich sein, dass bei mir eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Und vorher kriegst Du eine Vorladung, damit Du gewarnt bist? Die wären längst dagewesen, wenn sie gewollt hätten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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