Guten Abend,
angenommen ein 16-Jähriger wird um ca. 21Uhr mit 2g Cannabis auf einem Spielplatz erwischt (dort wurde allerdings nicht konsumiert), er gibt es bereitwillig heraus und gibt den Besitz zu:
1. Welche Konsequenzen können auf ihn zukommen?
2. Wenn die Anzeige fallengelassen wird, wird der Vorfall in einem Register der Polizei vorgemerkt? Und falls ja, welche Nachteile bringt das mit sich, bzw. wann wird dieser Eintrag entfernt?
Danke im Voraus und liebe Grüße
Albero
Minderjähriger mit Cannabis erwischt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1. Diesmal wahrscheinlich noch keine, bzw. allenfalls wird ihm auferlegt mal einen Termin bei der Drogenberatung wahrzunehmen und das dem Gericht nachzuweisen.
2. Kommt drauf an, ob nach § 31a BtmG oder § 45 JGG
eingestellt wird (manche Bundesländer bevorzugen das eine, manche das andere). Im Fall von § 45 JGG
gäbe es einen Eintrag im Erziehungsregister, der am 24. Geburtstag wieder gelöscht würde.
2a. Bei der Polizei selbst wird der Eintrag 5 Jahre gespeichert (unabhängig ob Einstellung nach § 31a
oder § 45 JGG
), solange nichts neues dazu kommt. Kommt was dazu, dauert's länger.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.04.2016 18:42
Hallo Streetworker,
Das Bundesland wäre in diesem Fall Nrw...
Eine Frage hätte ich dennoch: Angenommen es kommt innerhalb der Zeit, in der der Eintrag bei der Polizei gespeichert ist, der ehemals Jugendliche nun aber volljährig ist, ein weiterer Btm-Vorfall hinzu (wieder Cannabis und wieder geringe Menge): Wird der 1. Eintrag in dem 2. Verfahren noch von großer Bedeutung sein?
Gruß
Albero
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Wird der 1. Eintrag in dem 2. Verfahren noch von großer Bedeutung sein? Es kommt drauf an - mit 18 bestimmt, mit 28 eher nicht, zumal dann alle Eintragungen höchstwahrscheinlich gelöscht sind.
Zitat:Angenommen es kommt innerhalb der Zeit, in der der Eintrag bei der Polizei gespeichert ist, der ehemals Jugendliche nun aber volljährig ist, ein weiterer Btm-Vorfall hinzu (wieder Cannabis und wieder geringe Menge): Wird der 1. Eintrag in dem 2. Verfahren noch von großer Bedeutung sein?
Dabei kommt es weniger auf den Eintrag bei der Polizei an, sondern eher auf den im Erziehungsregister (der ja ohnehin länger gespeichert wird). Solange der noch da ist wird bei einem 2. Verstoß -möglichwerweise- nicht mehr so sang- und klanglos eingestellt, va. dann nicht, wenn wieder Jugendrecht angewendet wird (was bis einschl. 20 geht, also auch noch 2 Jahre nach Volljährigkeit)
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