Missachtung einer richterlichen Weisung

20. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
seamonkey
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Missachtung einer richterlichen Weisung

Angenommen Person X hätte folgende Weisung vom einem richter bekommen:
3 Drogentest in 9 Monaten.
Was würde passieren falls der Test positiv ist. Angeblich 4 Wochen Arrest aber Person X ist in der letzten Klasse des G9 und macht somit nächstes Jahr sein Abitur ein 4-wöchiger Arrest würde dazu führen, dass Person X sein Abitur wahrscheinlich nicht machen kann.
Angenommen Person X wäre nun 4 Wochen in Arrest gewesen was passiert danach? Werden die Drogentests verlängert?(Ist es möglich ein Urteil im nachhinein zu ändern? Es handelt sich hier nicht um eine Bewährungsauflage sondern lediglich um eine Weisung.
Das ist eine ernst gemeinte Frage bitte nicht flamen will eigentlich nur ernst gemeinte Antworten auch Ratschläge könnt ihr euch sparen. Das ist ein rein fiktiver Fall und ich intressiere mich nur für die rechtlichen Folgen und Paragraphen wo dies nachzulesen ist.

Vielen DAnk fürs Lesen,
seamonkey

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nachlesen kannst Du das nirgends. Es ist nur gesetzlich geregelt, daß der Jugendrichter eine solche Weisung verhängen darf. Allerdings halte ich es für äußerst fragwürdig, ob bei einem positiven Screening direkt ein Ungehorsamarrest verhängt werden darf. Dem Verurteilten muß es nämlich auch möglich sein, die Auflage zu erfüllen. Und eine Drogenabhängigkeit wäre ja keine, wenn man das so einfach lassen könnte. Im Übrigen liegt auch die Dauer eines Ungehorsamsarrestes im Ermessen des Richters. Daß es dann gleich 4 Wochen werden, ist deshalb reine Spekulation. Man kann gegen einen solchen Beschluß dann sowieso Beschwerde einlegen, dann wirds beim Landgericht noch mal geprüft. Und dann wird es nur zum Problem, wenn sich der Verurteilte weigert, TROTZ eines positiven Screenings zur Drogenberatung zu gehen.

-----------------
"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

§ 11 Abs. 3 JGG

"Kommt der Jugendliche Weisungen schuldhaft nicht nach, so kann Jugendarrest verhängt werden, wenn eine Belehrung über die Folgen schuldhafter Zuwiderhandlung erfolgt war. Hiernach verhängter Jugendarrest darf bei einer Verurteilung insgesamt die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Der Richter sieht von der Vollstreckung des Jugendarrestes ab, wenn der Jugendliche nach Verhängung des Arrestes der Weisung nachkommt."

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.886 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen