Angenommen Person X hätte folgende Weisung vom einem richter bekommen:
3 Drogentest in 9 Monaten.
Was würde passieren falls der Test positiv ist. Angeblich 4 Wochen Arrest aber Person X ist in der letzten Klasse des G9 und macht somit nächstes Jahr sein Abitur ein 4-wöchiger Arrest würde dazu führen, dass Person X sein Abitur wahrscheinlich nicht machen kann.
Angenommen Person X wäre nun 4 Wochen in Arrest gewesen was passiert danach? Werden die Drogentests verlängert?(Ist es möglich ein Urteil im nachhinein zu ändern? Es handelt sich hier nicht um eine Bewährungsauflage sondern lediglich um eine Weisung.
Das ist eine ernst gemeinte Frage bitte nicht flamen will eigentlich nur ernst gemeinte Antworten auch Ratschläge könnt ihr euch sparen. Das ist ein rein fiktiver Fall und ich intressiere mich nur für die rechtlichen Folgen und Paragraphen wo dies nachzulesen ist.
Vielen DAnk fürs Lesen,
seamonkey
Missachtung einer richterlichen Weisung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nachlesen kannst Du das nirgends. Es ist nur gesetzlich geregelt, daß der Jugendrichter eine solche Weisung verhängen darf. Allerdings halte ich es für äußerst fragwürdig, ob bei einem positiven Screening direkt ein Ungehorsamarrest verhängt werden darf. Dem Verurteilten muß es nämlich auch möglich sein, die Auflage zu erfüllen. Und eine Drogenabhängigkeit wäre ja keine, wenn man das so einfach lassen könnte. Im Übrigen liegt auch die Dauer eines Ungehorsamsarrestes im Ermessen des Richters. Daß es dann gleich 4 Wochen werden, ist deshalb reine Spekulation. Man kann gegen einen solchen Beschluß dann sowieso Beschwerde einlegen, dann wirds beim Landgericht noch mal geprüft. Und dann wird es nur zum Problem, wenn sich der Verurteilte weigert, TROTZ eines positiven Screenings zur Drogenberatung zu gehen.
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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"
§ 11 Abs. 3 JGG
"Kommt der Jugendliche Weisungen schuldhaft nicht nach, so kann Jugendarrest verhängt werden, wenn eine Belehrung über die Folgen schuldhafter Zuwiderhandlung erfolgt war. Hiernach verhängter Jugendarrest darf bei einer Verurteilung insgesamt die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Der Richter sieht von der Vollstreckung des Jugendarrestes ab, wenn der Jugendliche nach Verhängung des Arrestes der Weisung nachkommt."
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