Missbrauch von Notrufnummern + Bedrohung

13. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2011 16:28:15
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Missbrauch von Notrufnummern + Bedrohung

Hallo,

ich wurde letztens von der polizei so gegen halb 3 uhr nachts auf der strasse verhaftet. Auf dem Revier sagte man mir dann es ginge um
Missbrauch von Notrufnummern + Bedrohung von einer Öffentlichen Telefonzelle. Sofort wurde mir der Vorwurf gemacht dass die Stimme des anrufers mit meiner identisch wäre, was natürlich völliger blödsinn ist!
Da ich noch bis nächstes Jahr Februar auf bewährung bin hab ich meine Aussage verweigert und gesagt ich spreche mit meinem Anwalt.
Daraufhin musste ich blasen (1,8 promille) und der Artzt wurde gerufen um mir Blut abzunehmen.

Meine frage ist nun:

- Da ich die Aussage verweigert habe, wie geht es jetzt weiter?

- Ist so eine Stimme vor gericht verwertbar? Und wie kann ich beweisen dass ich definitiv nicht der Anrufer bin?

Und alles wissenswerte von Ihnen würde mich erfreuen.

Danke

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Auf dem Revier sagte man mir dann es ginge um
Missbrauch von Notrufnummern + Bedrohung von einer Öffentlichen Telefonzelle.

Und um was ging es jetzt genau?

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.03.2011 16:28:15
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Bombendrohung. Also jemand ruft von ner Telefonzelle eine Notrufnummer an (ich weiß nicht ob polizei oder feuerwehr) und droht mit einer Bombe...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2011 20:16:40
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Daraufhin musste ich blasen (1,8 promille) und der Artzt wurde gerufen um mir Blut abzunehmen

Kann nicht zufällig sein, dass du das im besoffenen Kopp gemacht hast?

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2011 16:28:15
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein. Ich weiß mich zu benehmen wenn ich auch getrunken habe. Und zudem hat mich ein Freund begleitet bis zur einer Kreuzung wo er nach links und ich nach rechts muss. Und da ist auch weit und breit keine Telefonzelle.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.03.2011 16:28:15
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja kann mir jetzt keiner sagen wie es nach einer Aussageverweigerung weiter geht?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2011 20:16:40
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ja kann mir jetzt keiner sagen wie es nach einer Aussageverweigerung weiter geht?
Ja. Sie werden so behandelt, als hätten Sie von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, nichts zur Sache zu sagen.
Das kann, besonders bei Querulanten, durchaus ein Vorteil sein.

-----------------
"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.783 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen