Hallo,
ich hätte gerne mal die Meinung der Strafrechtsexperten hier zu diesem Thema gehört:
Zum Fall
Das Urteil ist auf heftige Kritik gestoßen. Hier ist die Reaktion der Justiz hierzu.
Ich persönlich bin der Meinung, dass 29 Säuglingsknochen nicht einfach so durch Schütteln brechen können, zumal bei einem so kleinen Kind die Knochen auch noch weich und biegsam sind und es einiger Gewalt bedarf, einen Bruch herbeizuführen. Hier ist meines Erachtens von Seiten der Täter billigen in Kauf genommen worden, dass das Kind sterben könnte - und dann wäre es doch versuchter Totschlag oder?
Kann mir jemand der Experten hier nachvollziehbar erklären, warum die Justiz dieses Urteil als gerecht einstuft? Danke!
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Missh. Schutzbefohlener oder versuchter Totschlag?
31. Juli 2014
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Frage vom 31. Juli 2014 | 11:37
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Missh. Schutzbefohlener oder versuchter Totschlag?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2014 | 13:03
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9532x hilfreich)
quote:
Hier ist meines Erachtens von Seiten der Täter billigen in Kauf genommen worden
Das hat das Gericht anscheinend anders gesehen.
quote:
Kann mir jemand der Experten hier nachvollziehbar erklären, warum die Justiz dieses Urteil als gerecht einstuft?
Nein, ohne die Urteilsbegründung gelesen (oder gehört) zu haben, ist es nicht möglich zu erklären, wie das Gericht zu dem Urteil kam.
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