Missh. Schutzbefohlener oder versuchter Totschlag?

31. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Copacabana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Missh. Schutzbefohlener oder versuchter Totschlag?

Hallo,

ich hätte gerne mal die Meinung der Strafrechtsexperten hier zu diesem Thema gehört:

Zum Fall

Das Urteil ist auf heftige Kritik gestoßen. Hier ist die Reaktion der Justiz hierzu.

Ich persönlich bin der Meinung, dass 29 Säuglingsknochen nicht einfach so durch Schütteln brechen können, zumal bei einem so kleinen Kind die Knochen auch noch weich und biegsam sind und es einiger Gewalt bedarf, einen Bruch herbeizuführen. Hier ist meines Erachtens von Seiten der Täter billigen in Kauf genommen worden, dass das Kind sterben könnte - und dann wäre es doch versuchter Totschlag oder?

Kann mir jemand der Experten hier nachvollziehbar erklären, warum die Justiz dieses Urteil als gerecht einstuft? Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

quote:
Hier ist meines Erachtens von Seiten der Täter billigen in Kauf genommen worden


Das hat das Gericht anscheinend anders gesehen.

quote:
Kann mir jemand der Experten hier nachvollziehbar erklären, warum die Justiz dieses Urteil als gerecht einstuft?


Nein, ohne die Urteilsbegründung gelesen (oder gehört) zu haben, ist es nicht möglich zu erklären, wie das Gericht zu dem Urteil kam.

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