Mit 19 Geschlechtsverkehr mit einer 14-jährigen - Strafbar oder nicht?

22. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
BlumentoPferde123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Mit 19 Geschlechtsverkehr mit einer 14-jährigen - Strafbar oder nicht?

Hallo alle Zusammen!

Ich führe aktuell einen Streit mit einem Freund darüber, ob es denn nun strafbar ist, als 19-jähriger mit einer 14-jährigen Geschlechtsverkehr zu haben, sofern kein Zwang und keine Entgeltleistung vorlag.
Er erzählt mir nun von einer Romeo-und-Julia-Klausel, die es meines Wissens nach nur in Amerika gibt..

Was stimmt denn nun? Laut StGB bin ich im Recht...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Grundsätzlich nicht strafbar, sondern nur unter bestimmten Bedingungen, siehe § 182 StGB .

Zitat:
Romeo-und-Julia-Klausel


was soll das sein?

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#2
 Von 
BlumentoPferde123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Bedingungen wurden nicht erfüllt, aber er versucht, mir das zu erzählen...

Angeblich ist es damit strafbar, wenn man über 18 Jahre alt ist (also volljährig) nicht mit unter 18-jährigen Sex haben darf.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

DAS ist ganz einfach völliger Unfug.


Die Frage nach der Strafbarkeit bei einem Altersunterschied lässt sich nicht pauschal beantworten, weil es jeweils auf das genaue Alter der Beteiligten ankommt, ebenso auf alle möglichen Umstände. Bei krassem Unterschied und sehr jungem "Opfer" (zumeist Mädchen) ist ein strafbarer Missbrauch regelmäßig naheliegend, schon weil er eine plausible Erklärung für die Anbahnung dieses sexuellen Kontakts liefert. Der Altersunterschied allein macht die Strafbarkeit aber nicht aus, solange beide über 14 sind.

Was der Freund sagt, hat also keinerlei Grundlage im deutschen Recht. Auch interessant: Mit Erlaubnis des Familiengerichts kann eine Sechzehnjährige einen Volljährigen heiraten. Das würde das Gesetz wohl kaum vorsehen, wenn sexuelle Kontakte in dieser Ehe strafbar wären. Auch dürfte ein 17&16 Jahre altes Paar dann beliebig Spaß haben, müsste in der Zeit von 18&17 dann pausieren, nur um ein Jahr später mit 19&18 wieder weiter machen zu können.

Das mit der automatisch gegebenen Strafbarkeit bei einem Beteiligten unter 18 kennt man aus den USA, die kein einheitliches Strafrecht haben. Von dort (aber wiederum aus anderem Zusammenhang) kommt auch das mit der "Romeo and Juliet clause", die aber gersde sexuelle Handlungen von jungen Paaren legalisieren soll. Der Kollege redet also in jeder Hinsicht totalen Bullshit (auch ein Wort aus den USA).

Der Username ist top.

-- Editiert von Rechtschreibung am 23.06.2016 00:11

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Auch dürfte ein 17&16 Jahre altes Paar dann beliebig Spaß haben, müsste in der Zeit von 18&17 dann pausieren, nur um ein Jahr später mit 19&18 wieder weiter machen zu können.


Das ist jetzt ja auch schon so, wenn du "17&16" durch "13&12" ersetzt (wegen der Strafunmündigkeit).

Ich erinnere mich noch an eine Zeit, wo die Altersgrenzen im Sexualstrafrecht komplizierter waren ("über 21 mit unter 16 nicht erlaubt"). Heute gilt im wesentlichen nur noch "16+ mit 16+ erlaubt (bis auf Abhängigkeitsverhältnisse)" und "14+ mit 14+ erlaubt (sofern nicht in sexueller Entwicklung zurückgeblieben)".

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Das ist jetzt ja auch schon so, wenn du "17&16" durch "13&12" ersetzt (wegen der Strafunmündigkeit).


Das ist nur im Ergebnis so. Formal ist auch 13&12 strafbar, nur wegen "nicht behebbarem Verfahrenshindernis" nicht verfolgbar. Das ist schon etwas anderes als "nicht strafbar"

2x Hilfreiche Antwort

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