Mit 4.6 g Gras erwischt

26. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
LordCereals
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit 4.6 g Gras erwischt

Hallo!
Ich bin 18 jahre alt und wurde letztens mit 4.6 g Gras erwischt (4joints und noch ~2.8 g pur.). Ich war mit dem Auto unterwegs, aber der Test war negativ. Ich war vorher noch nie auffällig und das ganze ist in Hessen/seligenstadt passiert. Ich habe gestanden, dass es mir gehört und Eigenbedarf ist aber keine weitere Aussage gemacht. Die Polizisten haben gesagt es wird zur Staatsanwaltschaft Darmstadt geschickt und die entscheiden dann. Meine Frage ist, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Brief kommt und wenn wird es nur die Einstellung der Anzeige sein? Und wenn die Anzeige eingestellt wird, was ich erwarte, nachdem ich ein bisschen rumgelesen habe, ist das für Arbeitgeber/Visumsbehörden einsehbar oder nur in polizeilichen Datenbanken?
Ich würde mich über jede Antwort freuen.
Lg

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9 Antworten
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#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1429 Beiträge, 290x hilfreich)

Zitat (von LordCereals):
wie wahrscheinlich es ist, dass ein Brief kommt
Höchst wahrscheinlich.

Zitat (von LordCereals):
und wenn wird es nur die Einstellung der Anzeige sein?
Nicht der Anzeige, aber ja, bereits nach 31a könnte die StA dies tun, zumal die Höchstmenge, die in Hessen noch als gering gilt, bei 6g liegt. Daran ist die StA aber nicht gebunden und klagt sogar bei geringeren Mengen an (wie wir letztens noch hier im Thema "1g" gesehen haben).

Zitat (von LordCereals):
Und wenn die Anzeige eingestellt wird, was ich erwarte, nachdem ich ein bisschen rumgelesen habe, ist das für Arbeitgeber/Visumsbehörden einsehbar oder nur in polizeilichen Datenbanken?
Eine Einstellung nach 45 (oder 47 u.a.) JGG würde im Erziehungsregister eingetragen, eine nach 31a BtMG nicht.

-- Editiert von DeusExMachina am 26.09.2019 12:01

-- Editiert von Moderator am 26.09.2019 15:16

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#2
 Von 
LordCereals
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Viele Dank erstmal für ihre schnelle Antwort.
Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe wird in den nächsten Wochen ein Brief kommen der entweder mich vorlädt oder zeigt das die Anzeige eingestellt wird. Beides ist möglich, aber Einstellung wahrscheinlicher wegen Ersttäter und 0 Auffälligkeiten, richtig? Das Erziehungsregister ist aber nur für bestimmte Behörden sichtbar oder auch für Arbeitgeber/Visumsbehörden? Falls das Verfahren nicht eingestellt wird, was passiert dann? - also ultimativ wahrscheinlich Geldstrafe oder Sozialstunden aber ich meine eher die nächsten Schritte - falls es wirklich zu einer Verurteilung kommt wird dies ja eingetragen. Ist man bei Visumsbehörden verpflichtet dieses zu zeigen?
Ich entschuldige mich für meine Laienhaftigkeit, ich kenne mich leider bei dem Thema nunmal garnicht aus und bin dementsprechend nervös.
LG und danke im vorraus

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#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1429 Beiträge, 290x hilfreich)

Zitat (von LordCereals):
Beides ist möglich, aber Einstellung wahrscheinlicher wegen Ersttäter und 0 Auffälligkeiten, richtig?
Meine Glaskugel sagt eher Fifty-Fifty.

Zitat (von LordCereals):
Das Erziehungsregister ist aber nur für bestimmte Behörden sichtbar
Korrekt, siehe 61 BZRG.

Zitat (von LordCereals):
Falls das Verfahren nicht eingestellt wird, was passiert dann?
Dazu gibt es z.B. hier ein hübsches Bild.

Zitat (von LordCereals):
Ist man bei Visumsbehörden verpflichtet dieses zu zeigen?
Nein.

-- Editiert von DeusExMachina am 26.09.2019 12:56

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LordCereals
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann kann ich wohl nix machen außer beten...
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Nach 4 oder 5 Jahren würde das, selbst wenn das Verfahren durchgeht, aus den einsehbaren Registern gelöscht?

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#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1429 Beiträge, 290x hilfreich)

Zitat (von LordCereals):
Nach 4 oder 5 Jahren würde das, selbst wenn das Verfahren durchgeht, aus den einsehbaren Registern gelöscht?
Dazu müsste man einerseits definieren, inwiefern das "Verfahren durchgeht", d.h. welche Rechtsfolge nach Verurteilung würde angenommen, und andererseits von welchen "einsehbaren Registern" man spricht. Polizeidatenbanken oder Verfahrensregister können ja auch von jemandem "eingesehen" werden. Aber ganz grob, ja: im ungünstigeren Fall 3 Jahre (Führungszeugnis) bis 5 Jahre (BZR).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Aber ganz grob, ja: im ungünstigeren Fall 3 Jahre (Führungszeugnis) bis 5 Jahre (BZR). Nun ja - hier ist kaum mit einer Verurteilung zu rechnen, die ins BZR kommt - vom Führungszeugnis gar nicht zu reden. Aber es gibt, siehe oben, evtl. einen Eintrag ins Erziehungsregister - der bleibt bis zum 24. Geburtstag. Und in Polizeidatenbanken bleibt man 10 Jahre gespeichert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe wird in den nächsten Wochen ein Brief kommen der entweder mich vorlädt oder zeigt das die Anzeige eingestellt wird.


Nein, das ist kein "entweder - oder". Eine "Einladung" zur Äußerung kommt in jedem Fall (außer, wenn nach § 170(2) StPO eingestellt werden würde, was hier aber nicht möglich ist) unabhängig vom Fortgang des weiteren Verfahrens. Diese "Einladung" kann entweder als schriftliche Anhörung (Anhörungsbogen) oder als Ladung zur Dienststelle kommen.

Möglich ist aber auch (das müsstest Du selbst wissen), dass bereits vor Ort, also beim erwischt werden, eine "verantwortliche Beschuldigten-Kurz-Vernehmung" stattgefunden hat, bei der Du halt gesagt hast, dass Du nichts sagen willst, bzw. das gesagt hast, was Du oben beschrieben hast. In dem Fall kommt keine "Einladung" zur Aussage mehr, sondern gleich der Bescheid der StA.

Zitat:
§ 31a BtmG


In Hessen sind lt. Rd.-Verfg. der hessischen GStA die §§ 45, 47 JGG vorrangig dem § 31a BtmG anzuwenden. Wenn Einstellung (was sehr wahrscheinlich ist) dann also eher nach § 45 JGG als nach § 31a BtmG, somit Eintrag ins Erz.-Reg. (wie die Vorredner schon erklärten). Einstellungen nach § 45 oder § 47 JGG können (im Gegensatz zu solchen nach § 31a BtmG) mit Auflagen versehen werden, z.B. dem Besuch einer Drogenberatungsstelle, was durch die hess. StA'en lt. o.g. Verfügung auch ausdrücklich geprüft werden soll.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
LordCereals
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich sehr für ihre Antworten!
@streetworker die polizei fragte mich ob ich eine Aussage machen möchte, ich verneinte dies, gestand aber den Besitz. Ist dies eine Kurzvernehmung oder Routine?

Sollte ich mir an irgendeinem Punkt einen Anwalt suchen oder ist diese Sache zu nichtig dafür?

Also nur nochmal zur Absicherung, falls die Anzeige nicht eingestellt wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass nichts in das Führungszeugnis eingetragen wird richtig? Also das worst case scenario ist soweit ich das einschätze eine Geldstrafe und Eintrag in das Register? Aber dies hat keine Auswirkungen auf Visumsbehörden? (Dies ist mir sehr wichtig aufgrund geplanten Auslandssemester)
Das heißt ich hab meinen Joker gespielt lass jetzt die Finger von Gras und bin auf der sicheren Seite. Dann sollte die ganze Geschichte meine Arbeitschancen nicht beeinträchtigen hoffe ich doch.

Lg und nochmals Vielen Dank für ihre Zeit, Geduld und Expertise.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
ich eine Aussage machen möchte, ich verneinte dies, gestand aber den Besitz. Ist dies eine Kurzvernehmung


Weil Wenn du da vor Ort irgendwas unterschrieben hast, war es in jedem Falle eine.

Anwalt brauchst du nicht.

Ins Führungszeugnis kommt zu 100% nichts.

Auch ins Bundeszentralregister kommt nichts, denn dazu müsste eine Geldstrafe nach Erwachsenenrecht verhängt werden. Das ist bei einem 18-jährigen extremst unwahrscheinlich.

Den Eintrag ins Erziehungsregister, der der Einstellung nach JGG folgen wird, sehen nur die in 61 BZRG bezeichneten Stellen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.09.2019 20:25

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