Mit 70g Cannabis erwischt. Mehrere Personen - Welche Strafe?

18. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
UnschuldKommt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit 70g Cannabis erwischt. Mehrere Personen - Welche Strafe?

Ausgangssituation:

Ich bin bin frisch volljährig und nicht vorbestraft.
Wir ( 6 Personen) befanden uns Abends an einem Spielplatz.
Plötzlich wurden wir von der Polizei überrascht weil Sie in einem Auto neben dem Spielplatz 70g Cannabis entdeckt haben.
Das Auto gehörte nicht mir sondern einem aus meiner Gruppe.
Das Cannabis konnte niemanden zu gewiesen werden, da keiner eine Ahnung hatte woher das Cannabis kommt.
Von uns allen wurde das Handy einkassiert.
Bei uns wurden keine Betäubungsmittel gefunden, lediglich im Auto.

Welche Strafe kann auf mich zu kommen?

Weitere Frage:

Während wir regelrecht umgeprügelt wurden von der Polizei, obwohl wir keinen Wiederstand geleistet haben wurden uns anschließend die Rechte verlesen.
In diesen Rechten hieß es, dass ich das Recht habe einen Anwalt zu kontaktieren.
Als ich dies hörte meinte ich danach sofort, dass ich einen Anwalt anrufen möchte.
Dies wurde mir verweigert, mit der Aussage: "Nein jetzt nicht."
Ich daraufhin: "Sie meinten gerade ich habe das Recht einen Anwalt zu kontaktieren?"
Der Polizist: "Erst auf der Wache"
Angekommen auf der Wache fragte ich erneut und es wurde mir wieder verweigert.
Nach mehrfachem beschweren wurde mir das Reden verweigert und unfreundlich wurden die Beamten auch noch.
Am Ende durften alle wieder nach Hause gehen, während bei dem Autohalter eine Hausdurchsuchung statt fand.

Haben die Beamten richtig gehandelt oder wurde ich in meinen Rechten beraubt?

Freue mich sehr über jede Antwort.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von UnschuldKommt):
wurden uns anschließend die Rechte verlesen.

Da hat wohl jemand zuviel amerikanische Filme gesehen? Die „Miranda-Warnung" gibt es in Deuschland nicht und wird daher so auch nicht praktiziert.

Ein Beschuldigter ist zu Beginn der ersten Vernehmung über den erhobenen Tatvorwurf aufzuklären, er ist darüber zu informieren das er auch schweigen darf und es ist ihm Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seiner Wahl hinzuzuziehen. (§ 136 StPO )



Zitat (von UnschuldKommt):
Welche Strafe kann auf mich zu kommen?

Kommt ganz darauf an, wie alt man ist, welche Vorstrafen man hat, was man gemacht hat und was einem alles nachgewiesen werden kann.



Zitat (von UnschuldKommt):
Haben die Beamten richtig gehandelt oder wurde ich in meinen Rechten beraubt?

Die Verweigerung einen Verteidiger seiner Wahl hinzuzuziehen war nicht korrekt.
Derzeit nutzt es einem aber rein gar nichts.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
da keiner eine Ahnung hatte woher das Cannabis kommt.


Is klar. Der Osterhase hat sich in der Kalenderwoche gerirrt und im Auto auch noch :devil:

Aber egal ....

Zitat:
wurden uns anschließend die Rechte verlesen.


Echt? Direkt auf dem Spielplatz? Wie im US-Krimi? Bemerkenswert.

Zitat:
Haben die Beamten richtig gehandelt oder wurde ich in meinen Rechten beraubt?


Möglich - Kommt drauf an, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Festhalten Deiner Person erfolgte, ob Du offiziell überhaupt Beschuldigteneigenschaft innehattest, wie lange das Festhalten dauerte, ob zu dem Zeitpunkt an dem Du auf der Wache nach einem Anwaltsanruf verlangt hast, ohnehin klar war, dass Du innerhalb kürzester Zeit wieder auf freien Fuss gesetzt wirst, usw.

Auch wenn die Verweigerung des Anrufs bei einem Anwalt -möglicherweise- nicht rechtmäßig war, kannst Du den Beamten wahrscheinlich eher dankbar sein (wenn klar war, dass Du ohnehin in kurzer Zeit geheh kannst und abhängig von o.g. Punkten), denn sonst hättest Du jetzt eine Anwaltsrechnung von ein paar hundert Euro an der Backe, wenn da des Nachts oder spätabends noch ein Advokat angetanzt wäre.

Zitat:
Welche Strafe kann auf mich zu kommen?


Gar keine. Du hast Du doch mit dem Cannabis nichts zu tun. Es weiß ja nicht mal irgendwer von Euch, wie es überhaupt dort hin kommt. Ein Problem hat derzeit wohl nur der Halter und/oder Fahrer des Autos.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.03.2018 00:18

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(497 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da hat wohl jemand zuviel amerikanische Filme gesehen? Die „Miranda-Warnung" gibt es in Deuschland nicht und wird daher so auch nicht praktiziert.
Ein Beschuldigter ist zu Beginn der ersten Vernehmung über den erhobenen Tatvorwurf aufzuklären, er ist darüber zu informieren das er auch schweigen darf und es ist ihm Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seiner Wahl hinzuzuziehen. (§ 136 StPO )


Rechtlich ist das korrekt. Praktisch kenne ich das jedoch so, dass ein einer Straftat Verdächtigter recht zeitnah belehrt wird. Dadurch ist man auf der rechtlich sauberen Seite wenn in der nächsten halben Stunde doch noch interessante Äußerungen kommen.
Und vor der eigentlichen Vernehmung belehrt man dann eben ein zweites Mal.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Richtig, ein Polizeibeamter tut gut daran einen Beschuldigten (früh-)zeitig zu belehren. Dann gibt es später keine Diskussion über etwaige Spontanäußerungen.

Der Beschuldigte muss aber ohnehin erstmal vom Verdächtigen (oder Zeugen) zum Beschuldigten mutiert sein... bevor er "als Beschuldigter" zu belehren ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von UnschuldKommt):
Ich daraufhin: "Sie meinten gerade ich habe das Recht einen Anwalt zu kontaktieren?"
Der Polizist: "Erst auf der Wache"
Angekommen auf der Wache fragte ich erneut und es wurde mir wieder verweigert.
Nach mehrfachem beschweren wurde mir das Reden verweigert und unfreundlich wurden die Beamten auch noch.
Am Ende durften alle wieder nach Hause gehen, während bei dem Autohalter eine Hausdurchsuchung statt fand.

Haben die Beamten richtig gehandelt oder wurde ich in meinen Rechten beraubt?


Einen Anspurch auf Freundlichkeit gibt es nicht. Dass die Polizisten einem den Mund verbieteten, sollte man eher postiv sehen. Mindestens hatte man so keine Aussage machen können die einen selbst belastet hätte.

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