Mit Amphe erwischt

17. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.12.2010 10:03:28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Amphe erwischt

Ich würde vor etwa einem 3/4 Jahr mit 0,19g Amphetamin vor einer Disco von der Polizei erwischt. Sie machten keinen Drogentest. Ich war zu fuss.
Noch am nächsten Abend riefen sie bei mir an und sagten das mir eine Anzeige wegen verstoß gegen das BTMG zugeschickt wird. Später machte ich dann meine Aussage auf dem Präsidium. Ich erzählte das ich so betrunken war, das ich mich kaum noch an etwas erinnern kann.
Heute habe ich ein schreiben von der Führerscheinstelle erhalten, ich möge denen doch bitte ein Behördenführungszeugnis vorlegen, zur Prüfung meiner Fahrtauglichkeit.
Da ich gerade meinen Führerschein mache beunruhigt mich das. Muss ich eventuell zur MPU?
Mein Fahrlehrer sagte mir vor kurzrm, das sein Antrag auf Praktische Prüfung für mich zurückgestellt wurde. Die Theorie habe ich bereits bestanden.
Was blüht mir jetzt?
Soll ich trotzdem weiter Fahrstunden absolvieren?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bei 'harten Drogen' (alles ausser Cannabis) reicht alleine der Besitz aus, um führerscheinrechtliche Maßnahmen zu veranlassen. Urinkontrollen, ärztl. Gutachten, MPU ist daher durchaus möglich.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.12.2010 10:03:28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

auch bei der kleinen Menge?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.12.2010 10:03:28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.973 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen