Ich würde vor etwa einem 3/4 Jahr mit 0,19g Amphetamin vor einer Disco von der Polizei erwischt. Sie machten keinen Drogentest. Ich war zu fuss.
Noch am nächsten Abend riefen sie bei mir an und sagten das mir eine Anzeige wegen verstoß gegen das BTMG zugeschickt wird. Später machte ich dann meine Aussage auf dem Präsidium. Ich erzählte das ich so betrunken war, das ich mich kaum noch an etwas erinnern kann.
Heute habe ich ein schreiben von der Führerscheinstelle erhalten, ich möge denen doch bitte ein Behördenführungszeugnis vorlegen, zur Prüfung meiner Fahrtauglichkeit.
Da ich gerade meinen Führerschein mache beunruhigt mich das. Muss ich eventuell zur MPU?
Mein Fahrlehrer sagte mir vor kurzrm, das sein Antrag auf Praktische Prüfung für mich zurückgestellt wurde. Die Theorie habe ich bereits bestanden.
Was blüht mir jetzt?
Soll ich trotzdem weiter Fahrstunden absolvieren?
Mit Amphe erwischt
17. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 17. Januar 2007 | 12:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Amphe erwischt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Januar 2007 | 14:58
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Bei 'harten Drogen' (alles ausser Cannabis) reicht alleine der Besitz aus, um führerscheinrechtliche Maßnahmen zu veranlassen. Urinkontrollen, ärztl. Gutachten, MPU ist daher durchaus möglich.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 18. Januar 2007 | 12:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
auch bei der kleinen Menge?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Januar 2007 | 12:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
?
#4
Antwort vom 18. Januar 2007 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Ja.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Und jetzt?
Schon
267.973
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten