Mit BTM und BUTTERFLY erwischt

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go537009-20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit BTM und BUTTERFLY erwischt

Hallo Leute, ein Kumpel wurde letztens mit 2 Joints (ca. 0.6-0.8g insgesamt) und einem Butterfly-messer(geschenkt bekommen) erwischt. Ein anderer Kumpel war auch anwesend und hat ne Ordnungswidrigkeit wegen Konsums bekommen. Was hat den anderen Kumpel zu erwarten?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Eine Anzeige wegen Besitz von BTM und - wenn das Butterflymesser unter die verbotenen Waffen fällt - eine Anzeige nach dem Waffengesetz.

Wie alt sind Sie? Sind Sie vorbelastet?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
go537009-20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist 22, macht eine Ausbildung. Hatte glaub paar auffälligkeiten (schlägerei) in seiner Jugend aber musste nur einmal wegen zu schnellem fahren mit einem Roller, sozialstunden leisten. Butterfly wurde mitgenommen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

Er ist 22, macht eine Ausbildung. Kurzum - zu alt für das Jugendstrafrecht: Also Geldstrafe oder Einstellung wegen Geringfügigkeit. Die Einstellung kann aber auch mit einer Auflage (in der Regel Zahlung eines Geldbetrages) verbunden werden. Bei einer Geldstrafe noch mal hier fragen - da die sicher ohne Verhandlung (d. h., per Strafbefehl) verhängt wird, lohnt es immer, da mal die Höhe des Tagessatzes zu checken und ggf. nach unten korrigieren zu lassen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
go537009-20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Er ist 22, macht eine Ausbildung. Kurzum - zu alt für das Jugendstrafrecht: Also Geldstrafe oder Einstellung wegen Geringfügigkeit. Die Einstellung kann aber auch mit einer Auflage (in der Regel Zahlung eines Geldbetrages) verbunden werden. Bei einer Geldstrafe noch mal hier fragen - da die sicher ohne Verhandlung (d. h., per Strafbefehl) verhängt wird, lohnt es immer, da mal die Höhe des Tagessatzes zu checken und ggf. nach unten korrigieren zu lassen.



Und du meinst wirklich, dass bei 2 Joints und einem Butterfly-messer nichts weiter zu befürchten ist? Und ich habe vergessen zu erwähnen, dass er aus Ba-Wü kommt. Also Geldstrafe etc. ist Ok also zumindest lieber als Freiheitsstrafe oder dass er seine Ausbildungsstelle verliert.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

Und du meinst wirklich, dass bei 2 Joints und einem Butterfly-messer nichts weiter zu befürchten ist? Sonst würde ich das nicht schreiben. "Nichts weiter" ist allerdings keine keine passende Umschreibung für eine Geldstrafe - gerade in der Ausbildung wird ihn das finanziell hart treffen. Er kann aber Ratenzahlung beantragen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
gerade in der Ausbildung wird ihn das finanziell hart treffen.
und es kommt auch auf das Bundesland an....manche sind da etwas strikter

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#7
 Von 
go537009-20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Zitat (von muemmel):
gerade in der Ausbildung wird ihn das finanziell hart treffen.
und es kommt auch auf das Bundesland an....manche sind da etwas strikter


meinst du damit, dass in manchen Bundesländern die Geldstrafe höher ausfallen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich würde mal mit einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts rechnen.

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