Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde Ende 2017 im Alter von 17 Jahren mit etwas Cannabis erwischt (Menge ca. 2g)
Hierbei wurde ich von einer Streife erwischt. Ich wurde durchsucht und musste später eine Aussage machen.
Die örtliche Polizei empfahl mir bei einem Drogenhilfsprogramm für Jugendliche teilzunehmen, da dies die Wahrscheinlichkeit verringern würde, dass es zu einer Anklage kommen würde. Dies tat ich, und erhielt später einen Brief der Staatsanwaltschaft, in dem Stand dass gemäß § 45 Abs 2 JGG von der Verfolgung abgesehen wird.
Wenn ich nun Auto fahre und kein Cannabis konsumiert habe, kann die Polizei dann einsehen dass ich Cannabiskonsument bin/war und mich dadurch direkt zu einem Cannabistest "zwingen" bzw aufgrund dieser Tatsache anders behandeln? Bsp: "Ah, Sie waren ja Cannabiskonsument. Machen Sie doch bitte einen Test"
Um eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ernst Heikel
Mit Gras erwischt. ZukünftigeFahrzeugkontrollen
4. September 2020
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Frage vom 4. September 2020 | 23:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Gras erwischt. ZukünftigeFahrzeugkontrollen
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#1
Antwort vom 4. September 2020 | 23:14
Von
Status: Schüler (480 Beiträge, 52x hilfreich)
wenn du normal Auto fährst wird sie das sicherlich nicht tun! Dafür hat die Polizei sicher anderes zu tun.
#2
Antwort vom 4. September 2020 | 23:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
Zitatwenn du normal Auto fährst wird sie das sicherlich nicht tun! :
Nette Theorie ...
Zitatkann die Polizei dann einsehen dass ich Cannabiskonsument bin/war :
Das kann durchaus noch in den Datenbanken stehen
Zitatmich dadurch direkt zu einem Cannabistest "zwingen" :
Nein.
Zitatbzw aufgrund dieser Tatsache anders behandeln? :
Klar.
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