Guten Tag,
gestern wurde ich beim Finale mit einem Freund erwischt als wir einen Joint rauchten.
Vorfall:
Gegen 9 Uhr sehen uns die Beamten und gehen auf uns zu der Joint wird mitgenommen zum Bus.
Es wurden gefunden der Joint (angeraucht) und BTM (Gras) Definitiv unter <1g.
Wie sieht nun sowas aus ? Mich würde Interessieren inwieweit dies Eingetragen wird ich wohne in Niedersachsen. Sprich wenn ich mal Auto fahren sollte und eine Verkehskontrolle mich ran holt ist in dem PC von der Polizei der Vorfall gespeicher bzw. ist es immer abrufbar und wenn ja für wen ?
mfg
Mit Joint erwischt / BTM
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie alt seid Ihr?
Aber abgesehen davon, wird das Verfahren mit 99,99%iger Sicherheit eingestellt. Kommt nur drauf an nach welcher Vorschrift und welche Einträge die nach sich zieht. Und diesbezüglich kommt es aufs Alter an. Als BTM-Konsumenten seit ihr aber (mindestens) bei der Polizei für ein paar Jährchen gespeichert.
Guten Abend,
das alter beträgt ü. 21 Jahre.
Wie verhällt es sich mit der Straßenverordnung bzw das Amt. die Polizei leitet ja das Verfahren dann an die Stadt für den Führerschein etc.
mfg
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Also Erwachsenenrecht mit einer Einstellung nach § 31a BtmG = Speicherung für 2 Jahre bei der Staatsanwaltschaft und 5 - 10 Jahre bei der Polizei. Bei einer erstmaligen Auffälligkeit mit Cannabis ohne Bezug zum Strassenverkehr wird die FS-Stelle in der Regel(!) nicht tätig.
Ihr werdet aber -wie Du schon richtig vermutest- in Zukunft bei jeder Verkehrskontrolle mit einem Drogentest rechnen müssen. Wird dort akuter Cannabis-Konsum festgestellt, ist der Lappen min. 4 Wochen weg (beim ersten Mal). Ausserdem fangen dann (auch bei Feststellung von nur *passivem* THC - THC COOH) die Mühlen der FS-Stelle an zu mahlen --> Drogenscreenings, ärztliches Gutachten über Konsumgewohnheiten usw. = ärgerlich und teuer und eher früher als später kompletter Verlust des FS, wenn der Konsum nicht komplett eingestellt wird (bzw. auf sehr(!) wenige Tage im Jahr beschränkt wird, wobei nach jedem Konsum min. 14 Tage kein KFZ geführt werden sollte, wenn man der Gefahr von positiven (also für den Betroffenen negativen) Tests entgehen will)
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
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