Mit Ratenzahlung in Verzug gekommen...

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sirmls
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Ratenzahlung in Verzug gekommen...

Hallo ich hab ein Problem und zwar zahle ich seit 2006 eine Geldbuße in Form einer Ratenzahlung in Höhe von 50 € ab, ich hab mir auch noch nie was zu schulden kommen lassen was verzug einer Rate oder ähnliches angeht bzw. vor zwei Jahren hatte ich mal angefragt ob es möglich sei eine Rate auszusetzen da es mir wirklich Finanziell nicht gut ging.

Das gleiche Spiel hatte ich nun wieder, das Jobcenter wirft mir Unwirtschaftliches Heizen vor, kürzt meine Bezüge um 90€ und schon hänge ich wieder in der Luft, nur wollte ich nicht wieder beim Strafverteidiger anrufen weil er nicht unbedingt gut auf anfragen reagiert und einfach mit der nächsten Rate mein Konto wieder ausgleichen sprich im Folgemonate beide Raten begleichen das hatte schonmal geklappt.

Heute im Briefkasten dann das Schreiben, das mir die Ratenzahlung widerrufenen wird und ich jetzt 14 Tage Zeit habe 1890€ zu zahlen was ich nicht schaffe, bekommt man da nochmal ne Chance oder muss ich jetzt echt ins Gefängnis? denn auch bei einer Zwangsvollstreckung wird nix rausspringen da bei mir nix zu holen ist?

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-- Editiert Sirmls am 03.01.2013 23:27

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
nur wollte ich nicht wieder beim Strafverteidiger anrufen


Was hat denn der "Strafverteidiger" (=Rechtsanwalt) damit zu tun?

Meinen Sie nicht vielleicht eher den Rechtspfleger oder Staatsanwalt?

Oder handelt es sich gar nicht um eine Geldstrafe/-auflage, sondern um eine Schadensersatzleistung an den Geschädigten, die dessen Anwalt für ihn entgegennimmt?

Ich gehe mal von ersterem aus, also dass Sie Rechtspfleger/Staatsanwalt(schaft) meinen und dsas es sich um eine (in sog. "Tagessätzen" ausgeurteilte) Geldstrafe handelt, "also x Tagessätze zu je x Euro"

Sich dort nicht zu melden in solch einer Situation, ist -wie Sie gerade feststellen dürfen- ein grober Fehler. Kommunikation ist "alles" in solch einem Fall. Wenn Sie tatsächlich seit mehr als 6 Jahren zuverlässig abzahlen, mit lediglich 1-2 Ausfällen in den ganzen Jahren, wäre es kein Problem gewesen, eine Stundung um 1 Monat bewilligt zu bekommen, ob "freundlich oder unfreundlich" (Sie sollen den Menschen ja nicht heiraten ;) ).

Außerdem gibt es ja auch die Möglichkeit, dass schriftlich (Brief, Fax etc.) zu regeln, wenn man partout nicht telefonieren will.

quote:
bekommt man da nochmal ne Chance oder muss ich jetzt echt ins Gefängnis?


Das liegt am zust. Rechtspfleger. Aber der Beschreibung nach sollte es mich sehr wundern, wenn man Ihnen nicht nochmals eine Chance einräumt. Sie müssen nur selbst aktiv werden und nun tatsächlich dort anrufen oder pers. vorbeigehen und die Sache erklären (Jobcenter etc., hätten am kommenden Ersten 2 Raten gezahlt usw.).

Sie kommen nicht zufällig aus Niedersachsen? Hier gibt es ein spezielles Programm für "Ratenbummler". Selbst wenn bereits die "Ladung zum Strafantritt" vorliegt, kann man hier nochmals "die Zeit zurückdrehen" und erneut Ratenzahlung bekommen (oder die Bewilligung von gemeinnütziger Arbeit). Aber auch in jedem anderen Bundesland wird wie gesagt bei der Sachlage, wie Sie sie beschreiben, nochmals Ratenzahlung "drin sein".

Ansonsten gibt es auch immer noch die "Verordnung über die Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit" , d.h. selbst wenn die Ratenzahlung widerrufen bleiben würde, und der Rechtspfleger die Lafung zum Strafantritt rausschickt, ist dort ein Antragsformular enthalten, mit dem Sie die Umwandlung der Geldstrafe in "gemeinnützige Arbeit" beantragen können. Dem ist auch in aller Regel stattzugeben, wenn nichtr gewichtige Gründe entgegenstehen, z.B. wenn abzusehen ist, dass Sie die Arbeit ohnehin nicht beginnen würden, oder wenn Sie "gemeinnützige Arbeit" bereits ein- oder mehrmals versaubeutelt hätten (was ja offenbar nicht der Fall ist)

Also: Gleich morgen (bzw. heute, Freitag) das Telefon zur Hand nehmen und dort, beim zust. Rechtspleger, anrufen und mit diesem reden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 04.01.2013 01:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sirmls
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Meinen Sie nicht vielleicht eher den Rechtspfleger oder Staatsanwalt?

Ja ich meinte den Rechtspfleger.
quote:
Sie kommen nicht zufällig aus Niedersachsen? Hier gibt es ein spezielles Programm für "Ratenbummler".

Nein ich lebe in Frankfurt am Main (Hessen)

Zitat:
Ansonsten gibt es auch immer noch die "Verordnung über die Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit" , d.h. selbst wenn die Ratenzahlung widerrufen bleiben würde, und der Rechtspfleger die Lafung zum Strafantritt rausschickt, ist dort ein Antragsformular enthalten, mit dem Sie die Umwandlung der Geldstrafe in "gemeinnützige Arbeit" beantragen können. Dem ist auch in aller Regel stattzugeben, wenn nichtr gewichtige Gründe entgegenstehen, z.B. wenn abzusehen ist, dass Sie die Arbeit ohnehin nicht beginnen würden, oder wenn Sie "gemeinnützige Arbeit" bereits ein- oder mehrmals versaubeutelt hätten (was ja offenbar nicht der Fall ist)


Nein das kam noch nicht vor ^^ ich habe mom eine Art 1€ Job erfolgreich absolviert und soll jetzt evtl. für ne Umschulung in Frage kommen da ich meiner Mitwirkungspflicht Nachgekommen bin und der Träger soweit auch Zufrieden war.
quote:

Also : Gleich morgen (bzw. heute, Freitag) das Telefon zur Hand nehmen und dort, beim zust. Rechtspfleger, anrufen und mit diesem reden.


Ja ich bekomm nur kein Auge zu das hat mich jetzt doch Belastet.

Vielen dank für die Auskunft ich werde morgen bzw heute früh gleich den Rechtspfleger anrufen und ihn mein Problem erklären und mal hoffen das er nicht all zu mies gelaunt ist und mir eine zweite Chance einräumt.


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-- Editiert Sirmls am 04.01.2013 01:54

-- Editiert Sirmls am 04.01.2013 01:55

-- Editiert Sirmls am 04.01.2013 01:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sirmls
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So um hier mal abzuschließen, hab heute morgen den Rechtspfleger gesprochen, und ja wollte Ihm erklären wie es dazu kommen konnte, er fiel mir dann auch gleich ins Wort und gab mir zu verstehen das Ihm mein Geheule nicht Interessiert, ich solle mal ein Tag seine Arbeit machen da rufen den ganzen Tag Leute an und meinen SIe hätten kein Geld oder die Freundin sei mit dem Hund durchgebrannt und habe das Geld mitgenommen oder das Arbeitsamt hat nicht gezahlt .....
Auch die Vorlage der Bescheinigung Interessiere ihn nicht, ich solle mein Müll mal schön bei mir lassen...

Mir ist man ja schon 2x entgegen gekommen außerdem solle ich mal die Zeit berücksichtigen, normal werden max 24x Monatsraten gewährt bei mir sind es ja schon mehr und dann auch noch 50€ was auch mehr als Großzügig sei das wäre kein Zustand, und er wolle mich für das Verdienstkreuz vorschlagen da ich seine mehr als Großzügigkeit ja soweit nachkommen würde.

Er hat mir jetzt zwar Zeit gegeben das ich das begleichen kann, ein ungutes Gefühl bleibt aber, da ich im Feb. einen Neuantrag auf Ratenzahlung stellen muss und er mir dann wahrscheinlich keine 50€ mehr anbieten wird.

Kann man einen Rechtspfleger wechseln?
Ich habe bei diesem Rechtspfleger so gar kein Rahmen wo man sich äußern kann, dieser Rechtspfleger ist einfach sofort schlecht gelaunt hat null Verständnis da er ja den Mist nicht gebaut hat sondern ich. -.-

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Kann man einen Rechtspfleger wechseln?


Nein, es gibt einen Geschäftsverteilungsplan.

Bei aller mögl. "Unfreundlichkeit" hat er hierbei allerdings nicht Unrecht:

quote:
Mir ist man ja schon 2x entgegen gekommen außerdem solle ich mal die Zeit berücksichtigen , normal werden max 24x Monatsraten gewährt bei mir sind es ja schon mehr und dann auch noch 50€ was auch mehr als Großzügig sei


Eine Strafe die schon mehr als 6 Jahre abgezahlt wird (und es ist ja offenbar auch noch kein Ende in Sicht), ist wirklich sehr großzügig. Geldstrafen sollen zu zügig wie möglich vollstreckt werden, damit der Strafzweck erhalten bleibt. Es soll ja eine Strafe sein und die soll auch durchaus "wehtun" nach dem Willen des Gesetzgebers.

quote:

Er hat mir jetzt zwar Zeit gegeben das ich das begleichen kann


Das ist ja die Hauptsache.

quote:
und er mir dann wahrscheinlich keine 50€ mehr anbieten wird.


Mag sein, aber das ist wie gesagt auch durchaus so gewollt durch den Gesetzgeber und keine Gemeinheit, die sich der Rechtspfleger ausgedacht hat. Geldstrafen sollten halt nicht "in bequemen Raten" wie die Waschmaschine aus dem Versandhaus abgezahlt werden.

Wenn Sie in Kürze umschulen, besteht ja auch die Möglichkeit eine höheren Rate zu zahlen und wenn nicht, könnten sie gemeinnützig die Strafe abarbeiten.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
Sirmls
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay verstehe, vielen dank für die Auskunft Sie haben mir sehr geholfen.

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