Mit Schülerticket eines Freundes Bus gefahren

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nana2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Schülerticket eines Freundes Bus gefahren

Guten Abend,

heute bin ich zusammen mit einem Freund In den Bus gestiegen und ich wollte mir ein Ticket kaufen und merkte dann, dass ich kein Kleingeld mehr hatte, genau so wie mein Freund und mir somit kein Ticket kaufen konnte. Den Bus verlassen konnte ich in dem Moment dann auch nicht mehr und zu meinem Großen Glück sahen wir dann auch noch den Kontrolleuren. Mein Freund bot mir schnell sein Schülerticket an, was ich dann auch vorzeigte und er nannte den Namen eines Freundes, mit der Begründung er hätte sein Ticket vergessen, doch dass ging dann in die Hose, genaueres ist ja auch nicht relevant. Ich habe mich damit strafbar gemacht, ein fremdes Ticket vorgezeigt zu haben. Mir ist bewusst, dass das ein Fehler war, jedoch wurde ich vor einem halben Jahr schön erwischt, als ich mein Ticket nicht abstempeln ließ, weil ich nicht daran gedacht habe und musste somit 60€ an die KVB zahlen. Es war falsch, ich habe aber Panik bekommen und wollte noch so eine Situation verhindern. Meine Frage ist jetzt: Muss ich nun mit einer Anzeige rechnen, vor allem, weil ich schon mal beim „Schwarzfahren" erwischt wurde, oder bleibt mir das eventuell erspart. Ich bin übrigens 17 Jahre, also noch minderjährig.

Würde mich über eine Antwort freuen!!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)

Wegen 2 Mal Schwarz fahren wirst definitiv nicht angezeigt. Das muss dann schon in massiv Gehäufter Form passieren. Wobei das glaube ich immer von verbund zu verbund unterschiedlich ist.

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#2
 Von 
Nana2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich denke ja auch nicht dass ich deswegen eine Anzeige bekomme, sondern weil ich ein fremdes Busticket vorgezeigt habe.

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#3
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)

Das wäre dann Betrug. Da könnte es schon eine Anzeige geben!

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#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Reden wir hier vom standardmäßigen Schülerticket der KVB (Kölner - Verkehrs - Betriebe)

Das mit ja unterstellt, dann würde es sich um diese elektronischen Fahrkarten handeln bei denen alle Daten auf der Plastikkarte gespeichert werden.
Sollte dem so sein, kann ich Dich beruhigen, dem Verkehrsbetrieb ist das zu aufwendig, da auf dem Ticket außer einer Nummer keine Daten sichtbar sind.
Der Ausweis ist zwar laut Beförderungsbedingungen personengebunden, jedoch unterscheidet der sich nicht optisch von anderen elektronischen Tickets im Abo, wobei diese dann frei übertragbar sind.
Ein Verwechslung kann somit sehr schnell passieren und würde eben erst bei der Kontrolle auffallen.

Ein solcher Betrugsversuch ist kaum zu beweisen, denn zu allem Überfluss setzt die KVB mittlerweile fast nur noch Studenten zu Kontrolle ein.

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Ein solcher Betrugsversuch ist kaum zu beweisen, denn zu allem Überfluss setzt die KVB mittlerweile fast nur noch Studenten zu Kontrolle ein.


Wenn man den initialen Beitrag liest stellt man fest dass es bereits aufgedeckt wurde:
Zitat (von Nana2000):
doch dass ging dann in die Hose, genaueres ist ja auch nicht relevant. Ich habe mich damit strafbar gemacht, ein fremdes Ticket vorgezeigt zu haben.


Bei festgestelltem Betrug (oder dem Versuch des Betruges) werden die Verkehrsbetriebe in aller Regel Anzeige erstatten. Viel mehr als Sozialstunden wird bei einem Minderjährigen wohl nicht herauskommen wenn es keine sonstige strafrechtliche Vorgeschichte gibt.

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