"Mithoeren" von Telefonaten. Wer ist strafbar?

25. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tumleh78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
"Mithoeren" von Telefonaten. Wer ist strafbar?

Hallo,

Eine Ehefrau moechte Telefonate mitschneiden. Sie bittet ihren Ehemann, ein Tonaufzeichnungsgeraet am Telefon anzuschliessen, was er daraufhin tut. Hat er sich damit schon strafbar gemacht?

Die Ehefrau zeichnet hinfort alle Telefongespraeche, die sie fuehrt, auf, ohne die Gespraechspartner davon in Kenntnis zu setzen.

Das Ehepaar zerstreitet sich und will sich trennen. Die Ehefrau nimmt weiterhin alle Telefongespraeche auf, auch diejenigen, die sie mit ihrer Scheidungsanwaeltin fuehrt.

Der Ehemann kopiert in der Nacht mit einem Doppelkassettenrecorder die Telefonate, und erhaelt so Kenntnis von den Gespraechen. Hat er sich jetzt strafbar gemacht?

Die Vorkommnisse liegen schon 15 Jahre zurueck,die Bandkopieen existieren noch. Koennten Personen, die erst jetzt davon erfahren, dass ihre Telefonate Heimlich aufgezeichnet wurden, die Aufzeichnerin jetzt noch wirksam verklagen?

Was kaeme auf denjenigen zu, der die Kopieen gemacht hat?

Bin gespannt auf die Antworten!

Gruss, Simsonjeanne



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Eine Ehefrau moechte Telefonate mitschneiden. Sie bittet ihren Ehemann, ein Tonaufzeichnungsgeraet am Telefon anzuschliessen, was er daraufhin tut. Hat er sich damit schon strafbar gemacht?


Nein.

quote:
Der Ehemann kopiert in der Nacht mit einem Doppelkassettenrecorder die Telefonate, und erhaelt so Kenntnis von den Gespraechen. Hat er sich jetzt strafbar gemacht?


Nein. Wenn die Ehefrau so intelligent ist, vertrauliche Informationen an einem Ort zu lagern (im Kassettenrekorder oder ausgedruckt auf dem Schreibtisch ist egal), wo die Gegenpartei das findet, ist sie selber schuld. Und die Anwältin kann dem Ehemann eh nichts, weil dieser ja das Gespräch nicht aufgezeichnet hat.

quote:
Die Vorkommnisse liegen schon 15 Jahre zurueck


Wenn auf den Bändern nicht grade ein Mord gestanden wurde, ist alles, was strafrechtlich auch nur annähernd in Frage kommt, verjährt.

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#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hat er sich damit schon strafbar gemacht? <hr size=1 noshade>


Nur, wenn er wußte, daß damit (auch) heimlich Gespräche aufgezeichnet werden sollten, dann hätten wir Beihilfe zu §201 StGB .

Wußte er hingegen nichts davon, dann konnte er wohl davon ausgehen, die Ehefrau würde jeden Anrufer fragen, ob dieser mit einer Aufzeichnung einverstanden ist.

quote:<hr size=1 noshade>Der Ehemann kopiert in der Nacht mit einem Doppelkassettenrecorder die Telefonate, und erhaelt so Kenntnis von den Gespraechen. Hat er sich jetzt strafbar gemacht? <hr size=1 noshade>


Die Installation des Recorders ist ja schon gewesen, und eine "rückwirkende Beihilfe" gibt es nicht.
Nichtanzeige von Straftaten fällt auch flach (für begangene ist das nie strafbar, für geplante fällt §201 StGB nicht in den Katalog).

Die Frage wäre, ob das Kopieren den Unterfall "gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht" des §201 StGB erfüllt, das könnte durchaus sein.

quote:<hr size=1 noshade>Koennten Personen, die erst jetzt davon erfahren, dass ihre Telefonate Heimlich aufgezeichnet wurden, die Aufzeichnerin jetzt noch wirksam verklagen? <hr size=1 noshade>


Nein, straf- wie zivilrechtlich (Unterlassungsanspruch, mehr wäre eh nicht drin) ist alles verjährt.

quote:<hr size=1 noshade>Was kaeme auf denjenigen zu, der die Kopieen gemacht hat? <hr size=1 noshade>


Dito.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tumleh78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank fuer die Beurteilung!

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