Hallo,
Eine Ehefrau moechte Telefonate mitschneiden. Sie bittet ihren Ehemann, ein Tonaufzeichnungsgeraet am Telefon anzuschliessen, was er daraufhin tut. Hat er sich damit schon strafbar gemacht?
Die Ehefrau zeichnet hinfort alle Telefongespraeche, die sie fuehrt, auf, ohne die Gespraechspartner davon in Kenntnis zu setzen.
Das Ehepaar zerstreitet sich und will sich trennen. Die Ehefrau nimmt weiterhin alle Telefongespraeche auf, auch diejenigen, die sie mit ihrer Scheidungsanwaeltin fuehrt.
Der Ehemann kopiert in der Nacht mit einem Doppelkassettenrecorder die Telefonate, und erhaelt so Kenntnis von den Gespraechen. Hat er sich jetzt strafbar gemacht?
Die Vorkommnisse liegen schon 15 Jahre zurueck,die Bandkopieen existieren noch. Koennten Personen, die erst jetzt davon erfahren, dass ihre Telefonate Heimlich aufgezeichnet wurden, die Aufzeichnerin jetzt noch wirksam verklagen?
Was kaeme auf denjenigen zu, der die Kopieen gemacht hat?
Bin gespannt auf die Antworten!
Gruss, Simsonjeanne
-----------------
" "
"Mithoeren" von Telefonaten. Wer ist strafbar?
25. September 2013
Thema abonnieren
Frage vom 25. September 2013 | 09:17
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 5x hilfreich)
"Mithoeren" von Telefonaten. Wer ist strafbar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. September 2013 | 09:22
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
quote:
Eine Ehefrau moechte Telefonate mitschneiden. Sie bittet ihren Ehemann, ein Tonaufzeichnungsgeraet am Telefon anzuschliessen, was er daraufhin tut. Hat er sich damit schon strafbar gemacht?
Nein.
quote:
Der Ehemann kopiert in der Nacht mit einem Doppelkassettenrecorder die Telefonate, und erhaelt so Kenntnis von den Gespraechen. Hat er sich jetzt strafbar gemacht?
Nein. Wenn die Ehefrau so intelligent ist, vertrauliche Informationen an einem Ort zu lagern (im Kassettenrekorder oder ausgedruckt auf dem Schreibtisch ist egal), wo die Gegenpartei das findet, ist sie selber schuld. Und die Anwältin kann dem Ehemann eh nichts, weil dieser ja das Gespräch nicht aufgezeichnet hat.
quote:
Die Vorkommnisse liegen schon 15 Jahre zurueck
Wenn auf den Bändern nicht grade ein Mord gestanden wurde, ist alles, was strafrechtlich auch nur annähernd in Frage kommt, verjährt.
-----------------
""
#2
Antwort vom 25. September 2013 | 13:31
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Hat er sich damit schon strafbar gemacht? <hr size=1 noshade>
Nur, wenn er wußte, daß damit (auch) heimlich Gespräche aufgezeichnet werden sollten, dann hätten wir Beihilfe zu §201 StGB .
Wußte er hingegen nichts davon, dann konnte er wohl davon ausgehen, die Ehefrau würde jeden Anrufer fragen, ob dieser mit einer Aufzeichnung einverstanden ist.
quote:<hr size=1 noshade>Der Ehemann kopiert in der Nacht mit einem Doppelkassettenrecorder die Telefonate, und erhaelt so Kenntnis von den Gespraechen. Hat er sich jetzt strafbar gemacht? <hr size=1 noshade>
Die Installation des Recorders ist ja schon gewesen, und eine "rückwirkende Beihilfe" gibt es nicht.
Nichtanzeige von Straftaten fällt auch flach (für begangene ist das nie strafbar, für geplante fällt §201 StGB nicht in den Katalog).
Die Frage wäre, ob das Kopieren den Unterfall "gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht" des §201 StGB erfüllt, das könnte durchaus sein.
quote:<hr size=1 noshade>Koennten Personen, die erst jetzt davon erfahren, dass ihre Telefonate Heimlich aufgezeichnet wurden, die Aufzeichnerin jetzt noch wirksam verklagen? <hr size=1 noshade>
Nein, straf- wie zivilrechtlich (Unterlassungsanspruch, mehr wäre eh nicht drin) ist alles verjährt.
quote:<hr size=1 noshade>Was kaeme auf denjenigen zu, der die Kopieen gemacht hat? <hr size=1 noshade>
Dito.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. September 2013 | 07:09
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 5x hilfreich)
Vielen Dank fuer die Beurteilung!
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.936
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
33 Antworten
-
10 Antworten
-
20 Antworten