Hallo, ich habe eine Frage zum Mitschneiden von Gesprächen.
Wenn ich ein vier Augen Gespräch heimlich aufzeichne, verstoße ich doch gegen Paragraph 201 STGB.
Was ist aber, wenn das Mitschneiden eines Gesprächs ein Kapitalverbrechen verhindern kann?
Sagen wir zum Beispiel, mich möchte jemand beauftragen einen Dritten zu Entführen oder ganz schlimm jemanden zu ermorden.
Um den Auftraggeber hinterher zu überführen, nehme ich das Gespräch auf. Ich habe Angst, dass die Polizei das asl Spinnerei abtun könnte und so könnte ich meine Anschuldigung wenigstens belegen.
Wäre die Aufzeichnung gerichtsverwertbar oder gehen die Persönlichkeitsrechte des Anderen vor und mache ich mich trotzdem strafbar?
Nur nochmal zur Anmerkung: Diese Frage ist rein zu Informationszwecken!!!
Mitschneiden von Gesprächen
11. Februar 2017
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Frage vom 11. Februar 2017 | 23:40
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Mitschneiden von Gesprächen
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#1
Antwort vom 14. Februar 2017 | 16:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Was ist aber, wenn das Mitschneiden eines Gesprächs ein Kapitalverbrechen verhindern kann? Die Fragestellung ist sinnfrei, denn Ihre Aussage würde ja genügen, um das Verbrechen zu verhindern. Gedachten Sie dann übrigens, dann jedes beliebige Gespräch aufzuzeichnen? Denn es wird keiner kommen und sagen "Du, ich werde Dich in einer Minute fragen, ob Du nicht einen kleinen Auftragsmord für mich begehen könntest"...
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