Hallo,
mich würde mal interessieren wenn folgendes Problem in der Schule auftreten würde:
Ein Schüler wird über Monate von einem Klassenkameraden gemobbt,
wie zB. Stifte aus dem Fenster geschmissen oder mit der Schere zerstört, Hefter mit der Schere beschädigt, Arbeitsmaterial bemalt, Rucksack durchsucht, Schuhe ausgezogen und dann Schnürsenkel zusammengeknotet, Hand festgehalten und bemalt, Handy weggenommen und später am Tag wiedergegeben.
Der selbe Schüler wird dann auf dem Pausenhof bedroht von mehreren Schüler, mitunter dem selben Klassenkameraden vom davor beschriebenen Vorfall und aufgefordert Geld rauszugeben. Dann wird diesem genannten Schüler die Kopfhörer weggenommen und die Kopfhörer am nächsten Tag bei einem Lehrer:in abgegeben.
Bei diesem Vorfall handelt es sich immer um die zwei selben Schüler und beide sind über 14 Jahre.
Meine Frage dazu lautet, welche rechtlichen Vorgehensweisen hätten die Eltern von dem gemobbten Schüler?
Könnte man den Mobber wegen Mobbing, Sachbeschädigung und Diebstahl bei der Polizei anzeigen?
Ich hoffe das ich den fiktiven Fall verständlich beschrieben habe.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Dirk
Mobbing und Diebstahl in der Schule
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zitat:Könnte man den Mobber wegen Mobbing, Sachbeschädigung und Diebstahl bei der Polizei anzeigen?
Mobbing ist keine Straftat und für Diebstahl ist die Zueignungsabsicht fraglich.
Persönliche Einschätzung:
Probleme in der Schule gehören in der Schule und mit der Schule gelöst.
Wenn man pädagogische Probleme auf die rechtliche Ebene zieht, ist das eher kontraproduktiv und löst vor allem das Problem nicht dauerhaft.
Ich halte hier ein Gespräch mit der Schule auch für das Beste. Jede Schule hat Vertrauenslehrer, im Besten Fall auch Schulsozialarbeiter. Die beraten entsprechend und haben auch das nötige Fingerspitzengefühl
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Zitatfür Diebstahl ist die Zueignungsabsicht fraglich :
Wenn der Schüler festgehalten und die Kopfhörer aus seiner Hosentasche entwendet wurden.
Das wäre für mich Diebstahl.
ZitatProbleme in der Schule gehören in der Schule und mit der Schule gelöst. :
Wenn man pädagogische Probleme auf die rechtliche Ebene zieht, ist das eher kontraproduktiv und löst vor allem das Problem nicht dauerhaft.
Ich bin der Meinung das es nicht genügt wenn man dem Mobber/Dieb nur sagt das es nicht gut ist was er da anstellt. Meistens ist es ja eh eine Gruppendynamik und würde dann weitergehen.
Lieber den Anderen zeigen das es auch harte Konsequenzen hat, wenn sie Mitschülern schaden.
Sorry, aber so ist meine Meinung.
Also ich denke auch, dass eine Lösung unter Vermittlung der Schule durchaus sinnvoll wäre und man das auf jedenfall - auch neben evt. anderweitigem Vorgehen - in Angriff nehmen sollte.
Wenn man dies auf dem "rechtlichen Weg" betreiben will, dann kann man natürlich Anzeige bei der Polizei erstatten.
Man muss bei einer Anzeige ja nicht sagen "Ich zeige an wegen..." sondern es reicht den Sachverhalt zu schildern und die Polizei / Staatsanwaltschaft bewerten dann selbst, ob eine Straftat vorliegt oder nicht.
Dabei wäre es halt wohl wichtig einzelne Vorfälle im Detail konkret zu schildern (Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte usw.), denn so ein generelles "wird gemobbt" gibt im Strafrecht halt wenig her. Anbieten würde sich daher die Vorfälle vor Anzeige bereits schriftlich zu schildern.
Zitat:Lieber den Anderen zeigen das es auch harte Konsequenzen hat, wenn sie Mitschülern schaden.
Sie glauben aber nicht ernsthaft, dass eine Anzeige "harte Konsequenzen" haben wird?
Zitat:Wenn der Schüler festgehalten und die Kopfhörer aus seiner Hosentasche entwendet wurden.
Das wäre für mich Diebstahl.
Zum Diebstahl gehört im rechtlichen Sinne nicht nur das "wegnehmen", sondern auch das "behalten wollen" durch den Täter (oder eine dritte Person).
Beispiel: Wenn man jemandem etwas wegnimmt, um es anschließend in den Müll zu werfen, ist es kein Diebstahl, sondern maximal Sachbeschädigung.
Hier müsste man über das Dann wird diesem genannten Schüler die Kopfhörer weggenommen und die Kopfhörer am nächsten Tag bei einem Lehrer:in abgegeben. diskutieren.
Wahrscheinlich reicht die Tatsache, dass der Kopfhörer über Nacht behalten wurde und erst am nächsten Tag abgegeben wurde, gerade so für einen Diebstahl. Aber ernsthafte Konsequenzen ...
Zitat:Ich bin der Meinung das es nicht genügt wenn man dem Mobber/Dieb nur sagt das es nicht gut ist was er da anstellt.
Ja - aber das ist keine Aufgabe der Justiz, sondern primär eine Aufgabe der Erziehungsberechtigten des Mobbers/Diebs und in zweiter Linie eine Aufgabe der Schule.
ZitatSie glauben aber nicht ernsthaft, dass eine Anzeige "harte Konsequenzen" haben wird? :
Da stimme ich zu, sofern die Personen nicht schon auffällig waren.
ZitatZum Diebstahl gehört im rechtlichen Sinne nicht nur das "wegnehmen", sondern auch das "behalten wollen" durch den Täter (oder eine dritte Person). :
Ohne was konstruieren zu wollen, wäre aber sogar mehr als ein Diebstahl möglich, wenn man "bedroht", "Geld gefordert" und dann "Kopfhörer weggenommen" in einem Satz bzw. im Zusammenhang liest. ;-)
-- Editiert von Dirrly am 16.03.2022 14:44
Ich verfolge seit einigen Monaten so einen Fall in meiner Social-Media-Bubble:
In dem Fall hat sich die Schule anscheinend eine sehr lange Zeit taub gestellt ("Mobbing? Bei uns? Neee!"), bis die Eltern dann Strafanzeige erstattet haben.
Gab HD beim Mobber, was diesen erstmal nicht beeindruckt hat.
Allerdings ist dann auch die Schule hellhörig geworden und hat dem Mobber sehr nahe gelegt, freiwillig auf eine andere Schule derselben Schulform zu wechseln, ansonsten würde dies im Rahmen einer Klassenkonferenz angeordnet.
Mobber hat das Angebot angenommen und nun ist wohl Ruhe.
Der selbe Schüler wird dann auf dem Pausenhof bedroht von mehreren Schüler, mitunter dem selben Klassenkameraden vom davor beschriebenen Vorfall und aufgefordert Geld rauszugeben. Allein das könnte unter Raub fallen und hätte, anders als die bagatellmäßigen Sachbeschädigungen, deutliche Konsequenzen.
ZitatAllein das könnte unter Raub fallen und hätte, anders als die bagatellmäßigen Sachbeschädigungen, deutliche Konsequenzen. :
Genau darauf wollte ich oben auch hinweisen, ich habe es nur etwas "vorsichtiger" formulieren wollen, weil es da halt auf die Einzelheiten ankommen dürfte, die wir nicht kennen. Aber es wäre durchaus im Bereich des Möglichen.
Der andere geschilderte Vorfall je nach Einzelheiten übrigens auch, sofern das zwei getrennte Vorfälle waren... das könnte durchaus über einen "Diebstahl" rausgehen:
ZitatWenn der Schüler festgehalten und die Kopfhörer aus seiner Hosentasche entwendet wurden. :
-- Editiert von Dirrly am 16.03.2022 19:41
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