Mobbingtäter bloßgestellt und strafbar gemacht

30. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
DominikGX
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Mobbingtäter bloßgestellt und strafbar gemacht

Ich habe eine langjährige Depression wegen vielen Jahren Mobbing an meiner Schule entwickelt.
Ich bin deswegen u.A. in psychiatrischer Behandlung. Über einen Rechtsstreit mit dem Jobcenter und den Antragsformularen, ist mir bewusst geworden, dass ich mich juristisch auch gegen meine Mobbingtäter wehren kann. Ich hab Strafantrag gestellt, welcher eingestellt wurde (Verjährung). Ich wollte den Fall aufarbeiten.
Meine Ehre wiederherzustellen, Selbstwertgefühl wieder steigern oder wie man es sehen will, damit abzuschließen. Ich hab im Internet nach den Namen der Personen recherchiert. Ich wurde bei einem fündig und habe die Person in seinem Unternehmen via Mail provokant bloßgestellt, seine Handlungen und die Auswirkungen (Suizidgedanken etc.) geschildert. Ich hab eine Gefährderansprache von der Polizei unterzeichnet und bekam noch eine Anzeige wegen Übler Nachrede (ich habe darauf spekuliert, weil man sich so mit meinem Fall evtl befasst). Mir ist das erst nach und nach bewusst geworden, dass ich so zum zweiten Mal Opfer seiner Person bin (ob man das so gelten lassen kann? Vermutlich nicht..). Ich habe gemeint, dass ich jetzt "meinen Tod plane und ihn ins Elend mitreißen will", dass das dumm war seh ich ein. Ich wurde zwangseingewiesen wg Eigengefährdung. Man sagte mir für 4 Wochen. Ich kam darauf nicht klar, weil ich "seinetwegen" ..Hab dann eine Morddrohung verschickt, Polizei kam hat meine Geräte einkassiert. Richterin war zum Glück so nett die 4 Wochen beizubehalten.

Ich hab massiv Probleme verursacht. Und jetzt? Ich kann der Person einfach nicht verzeihen, selbst wenn es den Strafrahmen bei mir mildern würde, wenn ich den Rechtsstreit verlieren würde. Ich weiß nicht ob nach dieser Aktion öffentliches Interesse gegeben ist. Ich würde schon gerne den Wahrheitsbeweis antreten. Und auch meine Geräte zurück haben wollen, weil mir die Daten darauf wichtig sind. Ich habe auch mein Smartphone nicht mehr, das ich dringend wieder brauche um dem Sozialbürgerhaus meine Kontoauszüge vorzulegen, weil ich bei einer Smartphone Bank bin, die keinen Content über den Browser meines zweiten Laptops liefern. Ich sehe eine Teilschuld bei mir. Ich hätte nicht so weit gehen dürfen auf Senden bei der Bedrohung zu gehen. Und nun? Was passiert jetzt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von DominikGX):
Ich würde schon gerne den Wahrheitsbeweis antreten.


Das ginge schon rechtlich nur bei § 186 StGB, wird aber faktisch nach -mutmaßlich- sehr langer Zeit kaum gelingen.

Für den 2. Tatbestand [§ 241 StGB] spielt irgendein Wahrheitsbeweis keine Rolle.

Zitat (von DominikGX):
Und auch meine Geräte zurück haben wollen,


Da wird man abwarten müssen, wie das Gericht entscheidet.

Zitat (von DominikGX):
Und nun? Was passiert jetzt?


Jetzt entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob sie Anklage erhebt, oder nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Es scheint sich hier ja um ein langfristiges Problem zu handeln. Sie sollten sich vielleicht überlegen, ob Sie nicht eine Psychotherapie (ggf. mit psychiatrischer Begleitung) versuchen möchten, wenn Sie da nicht schon dabei sind. Sonst werden Sie diese Vorkommnisse aus der Vergangenheit noch lange plagen und Sie werden nicht so richtig wissen, wie man damit am besten umgeht.

Die Durchführung einer Therapie könnte sich auch in Ihrem Interesse auf das Strafverfahren auswirken. In erster Linie sollte sie aber ihrem eigenen Wohlbefinden dienen.

Wenn Sie hieran Interesse haben, können Sie die das Personal in der psychatrischen Klinik ansprechen, Sie können Ihren Hausarzt um Rat fragen oder einfach selber einen Termin bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung machen.

Andernfalls könnte es passieren, dass Sie in Zukunft in einer Weise reagieren, die Ihnen nicht weiterhelfen, sondern stattdessen Ihnen eine ganze Reihe von Problemen einhandeln wird.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

So in etwa war auch mein Gedankengang. Jedenfalls hat der Belästigte keine juristischen Probleme, Du aber erhebliche, wie man sieht. Was immer vor vielen Jahren passiert ist, ist vorbei. Verjährt. Es interessiert niemanden mehr, und wird auch im Rahmen der neuen Verfahren gegen Dich nicht aufgearbeitet. Du bist auch kein zweites Mal Opfer geworden, Du bist Täter, das zumindest sollte doch in Deinem Kopf ankommen.

Jeder Mensch muss lernen, mit (vermeintlichem) Unrecht, was ihm geschehen ist, fertig zu werden. Das geschieht nicht durch Rachefeldzüge, durch die man sich selbst ins Unrecht setzt. Wenn Du das mit dem Fertigwerden nicht alleine schaffst, dann musst Du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn Du so weiter machst, wie Du angefangen hast, landest Du irgendwann nicht nur in der Psychiatrie, wie ja schon geschehen, sondern auch im Gefängnis, außerdem kann Dich das auch finanziell dauerhaft ruinieren. Denn so einen Zirkus muss sich niemand bieten lassen.

- Und, lies mal die Novelle über Michael Kohlhaas.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 31.07.2021 19:16

2x Hilfreiche Antwort

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