Modus Operandi im Strafrecht

10. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
ip715965-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Modus Operandi im Strafrecht

Angenommen, man kann Herrn X nachweisen, dass er die E-Mail R verschickt hat, weil sie auf seinem Computer gefunden wurde.

Unter welchen Umständen reicht das aus, um ihn auch für das Versenden von weiteren 12 E-Mails verantwortlich zu machen, die im gleichen Modus Operandi verfasst wurden?

Reicht es aus, dass alle E-Mails ähnliche Merkmale aufweisen – etwa den gleichen Opferkreis, ein vergleichbares Motiv, gebrochenes Deutsch sowie die Nutzung von Anbietern wie Gmail, GMX oder ProtonMail?

Oder genügt das nicht, weil diese Merkmale nicht exklusiv sind und ebenso auf eine Tätergruppe zutreffen könnten? Muss es also zusätzliche, individuell Herrn X zuzuordnende Beweise geben, um ihn auch für die weiteren Taten eindeutig verantwortlich zu machen?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 22x hilfreich)

"Muss" gar nix. Es reicht wenn das Gericht überzeugt ist.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40818 Beiträge, 14419x hilfreich)

Das kommt auf den Einzelfall und das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft in diesem speziellen Fall an.

wirdwerden

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#3
 Von 
ip715965-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

(Editiert wg. Urheberrechtsverstoss)


-- Editiert von Moderator am 10. Mai 2025 19:20

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40818 Beiträge, 14419x hilfreich)

Ja und? Was tragfähig ist, das entscheidet das Gericht aufgrund der individuellen Beweislage.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37136 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von ip715965-39):
Im Falle einer Verurteilung liegt ein Rechtsfehler auch dann vor
Herr X sollte erstmal abwarten, was die Staatsanwaltschaft vorträgt und ob das Gericht --ihn verurteilt-- und wie dieses Gericht dann dieses Urteil begründet.

Was will denn Herr X jetzt mit solch einem Auszug zu einem völlig anderen Fall?
Dort in diesem Fall führte ein Rechtsfehler jedenfalls nicht zur Aufhebung des Urteils.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von ip715965-39):
Reicht es aus, dass alle E-Mails ähnliche Merkmale aufweisen – etwa den gleichen Opferkreis, ein vergleichbares Motiv, gebrochenes Deutsch sowie die Nutzung von Anbietern wie Gmail, GMX oder ProtonMail?

Oder genügt das nicht, weil diese Merkmale nicht exklusiv sind und ebenso auf eine Tätergruppe zutreffen könnten? Muss es also zusätzliche, individuell Herrn X zuzuordnende Beweise geben, um ihn auch für die weiteren Taten eindeutig verantwortlich zu machen?


Pauschal sicher nicht.
Theoretisch kann auch der Geschädigte oder sonstwer, der von der ersten E-Mail weiß, den jeweiligen Modus operandi nachahmen, um demjenigen, dem man die erste E-Mail nachgewiesen hat, richtig eins reinzudrücken. Eigenheiten in der Rechtschreibung, Grammatik und im Stil kann man heute bequem per KI imitieren. Das wissen auch (hoffentlich) die meisten Richter.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6881 Beiträge, 1585x hilfreich)

Zitat (von ip715965-39):
Angenommen, man kann Herrn X nachweisen, dass er die E-Mail R verschickt hat, weil sie auf seinem Computer gefunden wurde.

Das ist nicht ansatzweise ein Beweis, daß Herr X sie verschickt hat, es ist noch nicht mal ein Beweis, daß sie von diesem Rechner verschickt wurde.

Zitat:
Unter welchen Umständen reicht das aus, um ihn auch für das Versenden von weiteren 12 E-Mails verantwortlich zu machen, die im gleichen Modus Operandi verfasst wurden?

Unter gar keinen.

Zitat:
Reicht es aus, dass alle E-Mails ähnliche Merkmale aufweisen – etwa den gleichen Opferkreis, ein vergleichbares Motiv, gebrochenes Deutsch sowie die Nutzung von Anbietern wie Gmail, GMX oder ProtonMail?

Selbstverständlich nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
ip715965-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

https://rewis.io/urteile/urteil/gyx-10-01-2024-6-str-36123/?utm_source=chatgpt.com

In diesem Fall wurde durch Modus Operandi verurteilt.

Ich fragte Chatgpt, ob in unserem Fall auch das gleiche gehen kann

Die Indizien im Paket-Fall sind viel spezifischer und exklusiver als die allgemeinen Merkmale im E-Mail-Fall. Schau dir die Unterschiede an:

Gleiche Abholstation, gleicher Alias-Name, gleiches Gewicht

Exklusivität: Nur wer in die Organisation eingebunden ist, kennt die internen Abläufe (welche Station, welcher Deckname, welche Paketsorte und –größe verwendet wird).

Geheimhaltungs-Charakter: Die Station ist nicht öffentlich dokumentiert, die gefälschte ID-Card gab es nur einmal, und die Gewichtsangaben sind in diesem kriminellen Setup „geheim" abgestimmt.

Unmittelbare Verknüpfung: Kamera- und Abholbelege zeigen allein diesen einen Abholvorgang mit dieser spezifischen Kombination.
Wiederholte Einlassung („ich hab’s teils gemacht")

Gebrochenes Deutsch, gleiche Opferliste, gleicher Mail-Provider

Allgemeinheit: Sprachliches Muster und Empfängerkreis können alle Gruppenmitglieder übernehmen. Jeder, der dieselbe Opfergruppe ins Visier nimmt, kann das gleiche Mail­provider-Spektrum nutzen.

Öffentliche Verfügbarkeit: Mail-Provider und Opferadressen sind öffentlich frei zugänglich beziehungsweise leicht recherchierbar.

Keine Exklusivspur: Selbst wenn nur ein Täterkreis dieselbe Zielgruppe und Sprachverzerrung hat, fehlt das „Alleinstellungs-Indiz", das einzige Gerät oder den einzigen Account exklusiv diesem einen Täter zuordnet.

Fazit:
– Die Paket-Indizien sind wie ein geheimer „Schlüssel", der nur dem Angeklagten passt.
– Die E-Mail-Indizien sind eher wie eine gemeinsame Uniform mehrerer Verdächtiger: erkennbar, aber nicht individualisierend.

Deshalb sind „gleiche Abholstation, Name und Gewicht" viel belastender und beweiskräftiger als „gebrochenes Deutsch, Mail-Provider und Opferkreis".








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#9
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von ip715965-39):
Die Indizien im Paket-Fall sind viel spezifischer und exklusiver als die allgemeinen Merkmale im E-Mail-Fall. Schau dir die Unterschiede an:


Wie genau die Unterschiede geartet sind, sieht man nur, wenn man in die Ermittlungsakte schaut. Deshalb bekommst du hier auch nur allgemeine Antworten auf deine Frage.
Also: Ist eine Verurteilung allein aufgrund des ähnlichen/gleichen Modus operandi möglich? Ja, kann sein. Kann ebenso gut nicht sein. Verbindlichere Aussagen wird hier niemand seriös machen.

-- Editiert von User am 11. Mai 2025 15:59

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#10
 Von 
ip715965-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist es : Wie ähnlich muss es sein? Muss es so eng und exklusiv sein?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37136 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von ip715965-39):
Ich fragte Chatgpt,
Das kannst du tun. Kannst sogar glauben, was der Algorithmus ausspuckte.
Doch noch, und das bleibt hoffentlich auch so, entscheidet zu konkreten Einzelfällen ein Gericht.
Das Gericht besteht aus menschlichen RichterInnen.

Was du hier vom BGH gefunden hast, geht zurück...---> ein anderes Tatgericht hat erneut zu prüfen und letztlich in der Gesamtschau zu würdigen... was womit zu bestrafen ist.

Zitat (von ip715965-39):
Die Frage ist es
Ja. Nein. Vielleicht. Warte ab, wie und was das erste Gericht entscheidet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ip715965-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber sicher gibt es Grenzen..
Oder wird man lebenslang für jede ähnliche Email haften?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37136 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von ip715965-39):
Oder wird man lebenslang für jede ähnliche Email haften?
Wieso haften?
Nein. Sicher nicht. Aber das war ja auch gar nicht die Frage.

Grenzen? Na klar. Schließlich ist der Einzelfall, der Herrn X vorgeworfen wird, zu betrachten, zu gewichten, zu bewerten...daraus ergeben sich Grenzen, z.B. zum Strafmaß.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 47x hilfreich)

Ist denn der Fragende Geschädigte/r, Beschuldigte/r, Angeklagte/r?

Wie ist denn überhaupt der Stand des Verfahrens? Macht sich der Fragesteller gerade nur einen Kopf oder gibt es offizielle Vorwürfe? Und falls letzteres Zutrifft: Gibt es nur eine Vorladung oder schon eine Anklage oder gar einen Hauptverhandlungstermin?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6881 Beiträge, 1585x hilfreich)

Zitat (von ip715965-39):
https://rewis.io/urteile/urteil/gyx-10-01-2024-6-str-36123/?utm_source=chatgpt.com

In diesem Fall wurde durch Modus Operandi verurteilt.

Das vergleicht Äpfel mit Ziegelsteinen...

Zitat:
Ich fragte Chatgpt, ob in unserem Fall auch das gleiche gehen kann

ChatGPT gibt notorisch unsinnige Antworten zu Rechtsfragen. So wie zu vielen anderen Fragen auch. Simulierte Intelligenz halt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
ChatGPT gibt notorisch unsinnige Antworten zu Rechtsfragen. So wie zu vielen anderen Fragen auch. Simulierte Intelligenz halt.


Das Doofe an ChatGPT und Rechtsfragen ist, dass ChatGPT wegen seiner "Freundlichkeits-Algorithmen" dem Fragenden gerne schmeichelt und dessen Ansichten bestätigt. Auch bei ganz groben Fehleinschätzungen (bei allen Themen) gibt es dann nur sehr sanfte Korrekturen, damit der Nutzer nicht verprellt wird.
Das kann bei Themen wie diesen dann ganz böse ins Auge gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ip715965-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich fand den Vergleich von Chatgpt sehr interessant.

Man könnte gern meinen welche Teile davon falsch waren.

Er hat gezeigt welcher Fall hatte exklusive und enge Zuordnung auf einen Beschuldigten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2306 Beiträge, 792x hilfreich)

An den TE: Falls es um beleidigende E-Mails und Hausmeister geht - bitte nicht auch noch hier!!!!!

An den Rest: Wenn ich richtig liege - spart Euch die Mühe, der TE ist absolut beratungsresistent und will nur Meinungen hören, die seiner entsprechen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ip715965-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Beleidigung editiert

-- Editiert von Moderator am 13. Mai 2025 14:27

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2306 Beiträge, 792x hilfreich)

wzbw :grins:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

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