Möglich? Eigenen Sohn wg Sachbeschädigung anzeigen

25. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
lakeisha
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Möglich? Eigenen Sohn wg Sachbeschädigung anzeigen

Hallo!
Unser nun fast 22 jähriger Sohn wohnt nicht mehr bei uns zu Hause, besitzt aber einen Schlüssel (wir wohnen vorübergehend im Ausland) und er kommt regelmäßig heim, um dort Partys steigen zu lassen, die Wohnung wird dabei vermüllt uns es gibt sogar Sachbeschädigungen.
Wir haben ihn nun aufgefordert den Schlüssel zurückzugeben und ihm eine Frist gestellt.
Wenn er diese nicht einhält, kann ich ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen?
Hört sich jetzt vl komisch an, aber macht noch mehr Schwierigkeiten!!! Und ich denke, er braucht mal einen Denkzettel.."..
Danke!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo, ich würde an Ihrer Stelle eine Anzeige gegen Unbekannt stellen oder hat der Sohn zugegeben, dass er selbst die Sachen beschädigt hat?


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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Unterm Strich wird aber daraus nichts werden, da wohl die Sachen wohl kaum vorsätzlich beschädigt werden.

Als Schuss vorm Bug ist das aber sicher ein Weg zur Diszilinierung.

Im Übrigen müsste ein Strafantrag gestellt werden. Das ist aber nur ein Kreuz bei der Anzeige.

Wenn man auf der Strafschiene bleiben will wäre m.E. eine Anzeige/Antrag wegen Hausfriedensbruch sinnvoller.

Vorher sollte dem Sohn aber der Ernst der Lage und der Strafrechtsweg eindringlich angedroht werden.


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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Wechseln Sie das Haustür-Schloss, dann ist das Problem zukünftig vom Tisch und den alten Schlüssel kann er als Andenken behalten.

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#4
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Wenn man auf der Strafschiene bleiben will wäre m.E. eine Anzeige/Antrag wegen Hausfriedensbruch sinnvoller.


Wenn der Sohn einen Schlüssel hat? Dann viel Erfolg, wenn der Sohn behauptet, man habe ihm nie verboten, die Wohnung außerhalb eines Notfalls zu betreten...

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#5
 Von 
lakeisha
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, das sehe ich eben auch so: er hat ja mit unserem Einverständnis einen Schlüssel bekommen.....
wir sitzen hier 9000km weg von Deutschland und ich habe keinen Einfluß ihm den Schlüssel persönlich abzufordern :(

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das Strafrecht ist kaum der richtige Weg. Ein Hausfriedensbruch liegt nicht vor, eine Sachbeschädigung mangels Vorsatz auch nicht. Zudem ist ja fraglich, ob der Sohn der Täter einer Sachbeschädigung war und nicht etwa einer seiner Freunde.

Man sollte gegen die eigene Familie eigentlich mit den mitteln der Justiz kommen. Wenn es aber gar nicht anders geht, dann würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen, der stellvertretend für Sie die Herausgabe des Schlüssels fordert, diesen entgegen nimmt und ein Hausverbot erteilt.



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"justice"

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#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ein Hausfriedensbruch liegt nicht vor, wenn man einen Schlüssel gegen den Willen des Wohnungsinhabers benutzt um eine Wohnung zu betreten?

Dass der Schlüssel Original ist ist ausreichend?

Was ist, wenn man als alter Mieter mit einem behaltenen Schlüssel die Wohnung des neuen Mieters betritt? Ist das dann auch kein Hausfriedensbruch?



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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Doch natürlich. Und auch der Sohn begeht Hausfiedensbruch, wenn ihm der Zutritt untersagt wurde.

Problem ist, dass es bei einem Vormieter als lebensfremd eingestuft würde, dass er die erlaubnis zu betreten hat (mal abgesehen vielleicht von "kurz nach dem Auszug und vor dem Einzug den Neuen" um noch Sachen aus der WHG zu holen.)

Beim Sohn würde mal wohl in dubio pro reo davon ausgehen müssen, dass ihm der Zutritt nicht versagt wurde, wenn er das so behauptet.

Aber das läßt sich ja einfach lösen, indem man dem Sohn schriftlich gegen Empfangsbekenntnis verbietet die Wohnung zu betreten. Entweder per Post mit Einschreiben/eigenhändig/Rückschein oder durch einen Bekannten mit Übergabe des Schriftstücks gegen Unterschrift.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Das sehe ich ja genauso. Hier entstehen allenfalls Beweisprobleme.

Der Straftatbestand ist aber erfüllt.

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#11
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Unser nun fast 22 jähriger Sohn wohnt nicht mehr bei uns zu Hause, besitzt aber einen Schlüssel (wir wohnen vorübergehend im Ausland) und er kommt regelmäßig heim, um dort Partys steigen zu lassen, die Wohnung wird dabei vermüllt uns es gibt sogar Sachbeschädigungen.


Die Frage wäre, woher Sie das wissen, wenn Sie im Ausland sind. Hier sollte man m.E. mit einer Anzeige o.ä. solange warten, bis man sich hiervon persönlich überzeugt hat. Eine Strafanzeige innerhalb der Familie ist ein sehr schwerwiegende Sache und kann eine dauerhafte Zerrüttung der Familie zur Folge haben, was man so weit es geht auch vermeiden sollte.

Das Ihr Sohn eine Strafanzeige nur als "Denkzettel" wahrnimmt, ist eher weniger anzunehmen.

Es geht hier daher m.E. weniger um eine strafrechtliche sondern in erster Linie um einen zwischenmenschliche Frage. Diese ist durch die strafrechtliche nicht beantwortbar.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 30.01.2012 00:20

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