Mögliche Bewährungsauflagen

27. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
dramaturg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mögliche Bewährungsauflagen

Hallo,

ich recherchiere für eine Geschichte, bei der es u.a. um einen wegen sexueller Nötigung auffällig gewordenen Mann geht. Könnte man annehmen, dass er Bewährungsauflagen hat, die ihm z.B. Rauschtrinken untersagen, da er seine letzten Taten unter starkem Alkoholeinfluss begangen hat - Das hat in der Geschichte keine große Konsequenz, aber mich würde interessieren, ob Bewährungsauflagen soetwas festlegen können und ob es "genormte" Auflagen gibt oder ob die Auflagen vom Richter relativ frei wählbar sind.
Wäre für Hilfe dankbar!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trixi0703
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 21x hilfreich)


Bewährungsauflagen richten sich nach § 56 b Strafgesetzbuch und sind abschließend geregelt.
Diese sind
- Wiedergutmachung des Schadens (nach Kräften)
- Zahlung von Geld an eine gemeinnützige Einrichtung
- Sonstige gemeinnützige Leistungen (z.B. Arbeitsstunden)
- Zahlung von Geld an die Staatskassse

Dann können dem Verurteilten noch Weisungen erteilt werden, das richtet sich nach § 56c und § 56 d StGB . Bestimmte Weisungen können nur mit Einwilligung des Verurteilten erteilt werden, so z.B. sich einer Entziehungskur zu unterziehen. Dem Verurteilten unmittelbar das „Trinken“ zu untersagen, ist m.E. nicht zulässig.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Ich kenne es aus dem Drogenbereich, daß Verurteilten aufgegeben wird, den Kontakt zur Drogenscene (einschlägige Umschlagplätze, bestimmte Personen) zu meiden. § 56c, Abs. 2, Nr. 3 StGB .

Ein komplettes Alkoholverbot gegen den Willen des Verurteilen geht auch m.E. nicht.

Wohl habe ich schon erlebt, daß sich Verurteilte freiwillig einer 'Antabus-Therapie' unterzogen haben, um dem Strafvollzug zu entgehen. Antabus ist ein Medikament (Alkoholantagonist), bei dessen Einnahme kein Alkoholkonsum möglich ist, da ein Brechreiz und Unwohlsein ausgelöst wird.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Das ist ja ein scheußliches Zeug - hoffentlich mischt mir das nicht mal jemand ins essen. Mein schöner Rotwein.... ;)

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

*lol* ;)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

@ Bob
Das Wastl-Titelbild habe ich tatsächlich ins Büro gehängt :)

0x Hilfreiche Antwort

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