Mögliche Körperverletzung im Krankenhaus durch Unterlassung?

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
uwe1122
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mögliche Körperverletzung im Krankenhaus durch Unterlassung?

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zu Medizinrecht, genauer zu einer möglichen Strafbarkeit bzw. Körperverletzung durch Unterlassen.

Mein Freund ( 81 Jahre alt ) ist in die Krankenhausnotaufnahme gebracht worden. Er war extrem geschwächt, hatte Fieber und litt unter Schüttelfrost. Er ist dann für 1 Woche im Krankenhaus geblieben. Die Diagnose und entsprechende Behandlung lautete: Lungenentzündung.

Nach seiner Entlassung zeigte er zu Hause die selbe Symptomatik, weswegen wir ihn zuvor ins Krankenhaus bringen ließen. Er quälte sich gut 1 weitere Woche mit extremer Schwäche und Schüttelfrost. Nachdem er nicht einmal mehr die Kraft hatte, selbstständig zu gehen, ließen wir ihn gut 8 Tage nach seinem 1. Aufenthalt wieder in die selbe Krankenhausnotaufnahme bringen. Diesmal wurde er von der Notaufnahme für 2 Tage auf eine Intensivstation verlegt und wechselte anschließende auf eine "normale " Station.

Jetzt lautete die Diagnose: eine bakterielle Infektion. Sie wurde mit Antibiotika behandelt und die Behandlungsdauer sollte 60 Tage andauern.

Wir haben den Verdacht, dass bei seinem 1. Aufenthalt bzw. seiner 1. Behandlung keine erforderliche Sorgfalt beachtet worden ist. Wir vermuten, dass hier ein Behandlungsfehler als Sorgfaltspflichtverstoß vorliegt. Wir glauben nämlich nicht, dass die behandelnden Ärzte alles unternommen haben, was aus deren persönlicher medizinischer Sicht erforderlich gewesen wäre. Die Ärztin, die meinen Freund nach einer Woche entlassen hat, ist für mich nicht zu sprechen, da sie im Mutterschaftsurlaub ist. Ihre Vertretung teilte mir mit, dass von den Laborwerten her, mein Freund auf dem Weg der Besserung war und alles für eine Entlassung sprach.

Ich glaube aber, dass hier eine Körperverletzung im Sinne einer Gesundheitsschädigung vorliegt. Bei seinem 1. Aufenthalt ist eine bakterielle Infektion unbeachtet - und unbehandelt geblieben. Der pathologische Zustand hat sich darum nicht verbessert, sondern die Gesundheitsschädigung ist weiter gestiegen. Mein Freund stellte auch an seinem Entlassungstag ( nach Woche 1) immer noch einen akuten Fall dar. Das Krankenhauspersonal hat dies aber nicht so erkannt, nicht ihn als akuten Fall weiter dabehalten und behandelt.

Ich vermute eine fehlerhafte Diagnose, weil alleinige Konzentration auf Lungenentzündung. Daraus resultiert dann eine falsche Behandlung, in der zwar die Lungenentzündung therapiert wurde, während die bakterielle Infektion unbehandelt blieb. Eine Behandlung der bakteriellen Infektion wurde unterlassen bzw. mit einer 8 tägigen Verspätung angegangen.

Letztlich ist er dann in der 4. Woche ( Woche 1 in Behandlung, Woche 2 unbehandelt nach Hause entlassen, Woche 3 und 4 wieder in Behandlung) in diesem Krankenhaus an einem Herzinfarkt verstorben.

-- Editiert von uwe1122 am 29.07.2018 10:46

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Das ist eine medizinische Frage, keine juristische.
Wenn Untersuchung, Diagnose, Behandlung nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgte und Fehler gemacht wurden, ist es ein Kunstfehler.
Ein Kunstfehler kann fahrlässige Körperverletzung sein.
Ob Fehler gemacht wurden, dazu befragt man einen ärztlichen Gutachter.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
uwe1122
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ eh1960

Sicher sehen Juristen und Mediziner ein und die selbe Sache vollkommen anders.

Ich habe kein Geld, um ein ärztliches Gutachten in Auftrag zu geben. Darum habe ich mich selbst gefragt: kann ich einen Arzt wegen Körperverletzung anzeigen? Ich finde den Gedanken komisch. Aber wenn ich Hinweise auf eine falsche Behandlung bzw. sogar Körperverletzung habe und eine Strafanzeige stelle, könnte vielleicht die Staatsanwaltschaft einen Gutachter bezahlen?

Was mich pessimistisch stimmt, ist, dass nur sehr sehr wenige von Patienten/ Angehörigen gemeldeten Fälle wirklich zu einem Prozess geführt werden können.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von uwe1122):
Aber wenn ich Hinweise auf eine falsche Behandlung bzw. sogar Körperverletzung habe und eine Strafanzeige stelle, könnte vielleicht die Staatsanwaltschaft einen Gutachter bezahlen
Und wenn sich herausstellt, dass alles seine Richtigkeit hätte, dann bleibt das an Ihnen hängen.

Wenden Sie sich zuerst an die Krankenkasse, wenn die dort Hinweise auf ein Fehlverhalten sehen, ermitteln die weiter.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Aber wenn ich Hinweise auf eine falsche Behandlung bzw. sogar Körperverletzung habe und eine Strafanzeige stelle, könnte vielleicht die Staatsanwaltschaft einen Gutachter bezahlen?
Genau! Sie können hier Strafanzeige wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung erstatten. Welches genaue Delikt Sie in der Anzeige erwähnen (Sie müssen eigentlich gar keines nennen) ist egal, da die Staatsanwaltschaft das richtige Delikt selber auswählen wird. Auch solche Bemühungen um eine juristische Beurteilung (wie hier in Ihrem ersten Beitrag) sind eher nicht notwendig. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich viel mehr für die harten Fakten.

Je mehr (relevante) Fakten Sie liefern, desto eher ist auch die Staatsanwaltschaft von einem Verdacht auf eine Straftat überzeugt. Den würde sie dann von sich aus weiter aufklären und dafür möglicherweise tatsächlich medizinische Gutachten einholen lassen.

Wenn Sie bei der Schilderung der Fakten streng bei der Wahrheit bleiben und etwaige Mutmaßungen auch so bezeichnen, dann haben Sie hier keine Kosten zu befürchten. Führt das Verfahren nicht zur Anklage/Verurteilung, dann bleibt die Staatsanwaltschaft auf den Kosten sitzen. Sie als Bürger haben das gute Recht (oder sogar die moralische Pflicht?) solche Verdachtsmomente den zuständigen Behörden mitzuteilen. Die Grenzen hat dieses Recht dort, wo Sie irgendwelche Tatsachen erfinden oder (maßlos) überteiben. Ich sehe nicht, dass Sie das planen würden.

Zitat:
Was mich pessimistisch stimmt, ist, dass nur sehr sehr wenige von Patienten/Angehörigen gemeldeten Fälle wirklich zu einem Prozess geführt werden können.
Ich wäre da auch eher pessimistisch. Die Vielzahl der eingestellten Verfahren nach vergleichbaren Strafanzeigen lässt sich aber auch damit erklären, dass an den darin geäußerten Verdächtigungen oftmals gar nichts dran ist. Die Patienten/Angehörigen haben oftmals falsche Erwartungen an die Ärzte oder suchen nach einem schweren Schicksalsschlag einfach irgendeinen Schuldigen, auch um dieses Schicksal selber besser verarbeiten zu können. Davon gibt es genügend Beispiele hier im Forum. Das hat keine Bedeutung für Ihren Einzelfall.

Und dennoch kann ich mir gut vorstellen, dass Ihre Anzeige mit einer (ergebnislosen) Einstellung des Verfahrens enden wird. Aus Ihrem Beitrag geht zum Beispiel nicht klar hervor (wobei wir beide das mangels medizinischem Fachwissen wohl auch gar nicht abschließend beurteilen könnten), dass die ursprüngliche Diagnose falsch war. Vielleicht kam diese Infektion erst später hinzu. Wir wissen auch nicht, ob die Ärzte das tatsächliche Problem auch hätten erkennen können (das ist aber eine Voraussetzung für eine fahrlässige Straftat). Und wir wissen nicht, ob sich der Tod auch nur die Verschlechterung des Gesundheitszustandes überhaupt hätte vermeiden lassen, wenn denn sofort die richtige Diagnose gestellt (und entsprechend behandelt) worden wäre. Gut möglich also, dass der Patient unabhängig vom Handln der Ärzte zum gleichen Zeitpunkt mit den gleichen Schmerzen usw. verstorben wäre.

Die Anforderungen an die Strafbarkeit von Falsschbehandlungen sind also hoch. Zu recht, wie ich finde. Denn auch von Ärzten ist keine Perfektion zu erwarten. Schon gar nicht im Hinblick auf Erkrankungen, die für die Ärzte möglicherweise nicht erkennbar waren (obwohl diese sorgfältig gearbeitet haben). Nicht aus jedem Fehler eines Arztes (und hier ist noch nicht klar, ob überhaupt ein Fehler vorliegt) rührt also eine Straftat.

Diese Fragen wären in dem Ermittlungsverfahren (von der Staatsanwaltschaft und deren Gutachtern) zu klären. Was daraus wird, kann Ihnen hier niemand vorhersagen. Insbesondere könnte die Staatsanwaltschaft die teuren Gutachterkosten scheuen und einen Verdacht schon vorher (nach Anhörung der Ärzte) verneinen.

Die Strafanzeige können Sie gleichwohl erstatten.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
uwe1122
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ fb367463-2

,,Und wenn sich herausstellt, dass alles seine Richtigkeit hätte, dann bleibt das an Ihnen hängen."

Ich glaube selber nicht an einen Erfolg. Aber ich glaube dennoch, dass es hier einen Fehler in der Behandlungskette gibt. Die Argumentation vom Krankenhaus war bisher:,, Laut unserer Laborwerte war alles so, dass einer Entlassung nichts im Wege stand. Seine Entzündungswerte gingen kontinuierlich zurück". Mir sind Menschen suspekt, die alleine mit Statistik argumentieren. Mein Freund war am Entlassungstag (Woche 1) genau so "kaputt" wie am Tag der Einlieferung. Auf der Station waren fast nur alte Menschen. Wir leben zu Hause zu viert. Ich war täglich zwei mal bei ihm. Es gab also in unserem Fall die Gelegenheit auch die Angehörigen mit einzubeziehen. Am Entlassungstag habe ich meinen Freund zu einer Zeit abgeholt, als eine Servicekraft die Essen-Tablets (Mittagessen) abräumte. Der ältere Mitpatient in dem Zimmer schlief und hatte sein Essen nicht angerührt. Ich habe ihr gesagt: Aber der Mann hat ja noch gar nicht gegessen". Sie antworte mir, dass eine Pflegekraft von ihr benachrichtigt worden sei, aber offensichtlich nicht gekommen ist. Sie nahm das Essen von ihm mit und verschwand. Wer alleine und schwach im Krankenhaus ist, der.....
Also wird die Arbeitsauslastung nicht nur fürs Fußvolk immer ungesünder verdichtet, sondern auch für die Ärzte. Mit Folgen für die Patienten auf allen Ebenen. Vom ausgefallenen Mittagessen - weil keine Zeit- bis zur vorschnellen, abschließenden Diagnose - weil keine Zeit -, quält am Ende das neoliberale Profitstreben fast alle Teilnehmer. Aber jetzt wirds zu politisch. Ich meld mich, wie Sie vorgeschlagen haben, auch bei der Krankenkasse. Das bin ich meinem Freund schuldig.


@ Zuckerberg

D'accord. Ich werde nur Fakten nennen. Natürlich haben Sie recht und ich würde selbst auch nie ein Garantieversprechen auf Erfolg von einem Arzt erwarten. Auch habe ich mich vor seinem Tod in Woche 4, in Woche 3 via Email an den ärztlichen Direktor mit der Bitte um seine Einschätzung gewandt. So hoffe ich, dass damit nicht der Eindruck ersteht, hier ist ein Angehöriger emotional aufgewühlt , ungerecht und auf der suche nach "dem" Sündenbock.

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