Mögliche beleidigung/verleumdung

21. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mitglied123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mögliche beleidigung/verleumdung

Hallo erstmal,

vor wenigen tagen kontaktierte ich einen verkäufer bezüglich dem verbleib einer von mir besteööten ware eines unternehmens.
Unter anderem bekam ich eine antwort Email mit den worten "haben sie falsches gras geraucht?"
Dies bezügluch beschloss ich, auf diese Email nicht zu antworten, sondern erneut den kundensupport anzuschreiben und um stellungnahme und einer entschuldigung zu diesem sachberhalt zu bitten.
Leider musste ich feststellen, dass meine erneute email jedoch von der gleichen person beantwortet wurde, die diese äußerung tätigte und dies einfach nur abstritt.
Nun ist meine frage, wie meine chancen stehen in diesem fall rechtlich vorzugehen, da ich diesen wortlaut zum einen so nicht stehen lasen möchte und ich zum anderen noch nicht mal eine entschuldigung bekam




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9548x hilfreich)

So aus dem Kontext gerissen kann man rein gar nichts dazu sagen. Allgemein werden Beleidigungen (so man denn tatbestandlich hier eine bejahen würde - nicht jeder flapsige Spruch ist eine Beleidigung iSd. StGB) meist eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen. Verleumdung liegt schon tatbestandlich nicht vor.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18739 Beiträge, 10140x hilfreich)

Zitat:
Nun ist meine frage, wie meine chancen stehen in diesem fall rechtlich vorzugehen

Realistisch: unter 1%

Es ist fraglich, ob es überhaupt eine Beleidigung ist. Wie schon erwähnt: Nicht jede Unhöflichkeit ist schon eine Beleidigung, auch dann nicht, wenn es eine grobe Unhöflichkeit ist.
Und selbst wenn es eine Beleidigung wäre: Sowas verläuft im Sand, da die Justiz wichtigeres zu tun hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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