(Möglicherweise) illegale Pornografie, Internet

14. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2019 07:49:35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
(Möglicherweise) illegale Pornografie, Internet

Hallo, ein Freund von mir ist nach einem Vorfall in absoluter Panik und daher versuche ich in seinem Sinne, hier mal ein paar Informationen einzuholen.

Er hat Ende August auf einigen "grauen" Seiten zu viel geklickt und es sind daraufhin einige möglicherweise illegale Inhalte abgerufen worden. Ich denke, es ist klar warum es geht. Laut seiner Aussage wurden auch wegen unerwünschter pop-ups ca. 15 seiten aufgerufen. Da einige Seiten von der Firewall geblockt wurden, wurden einige Inhalte ggf übertragen, aber nicht angezeigt. Von daher ist die Anzahl der Bilder nicht zu bestimmen, vielleicht 40 oder 50. Selbstverständlich sind keinerlei Inhalte auf dem Rechner verblieben.

Er ist trotzdem in totaler Panik und versucht, das Risiko einer Entdeckung und den Folgen abzuschätzen. Vielleicht kann jemand dazu was sagen?

Wir wahrscheinlich wäre es, dass man für diese Anzahl von möglicherweise illegalen Seiten im offenen Internet Besuch bekommt? Nochmal: kein verbreiten, Tauschen, Kauf oder so. Aufruf einiger der (sicher vielen) Seiten.

Seine Frau ist informiert. Falls Besuch kommt, wie groß ist das Risiko einer größeren Öffentlichkeit? Schreibt die Polizei bereits zur Durchsuchung etwas auf ihrem Portal bzw steht es in der Zeitung? Wird mit den Nachbarn gesprochen? Bundesland ist NRW.

Da der Abruf vom privaten Internetanschluss war, würde der Arbeitgeber von der Durchsuchung Kenntnis erlangen? Freund ist kein Beamter oder so und kein Beruf mit Umgang zu Kindern.

Wäre nett, wenn jemand etwas zu der Sache sagen könnte. Vielen dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Wir wahrscheinlich wäre es, dass man für diese Anzahl von möglicherweise illegalen Seiten im offenen Internet Besuch bekommt?


Insofern man in Zuge irgendwelcher Ermittlungen ermittelt wird: sehr wahrscheinlich

Zitat:
Schreibt die Polizei bereits zur Durchsuchung etwas auf ihrem Portal bzw steht es in der Zeitung?


Möglich, genausogut wie nicht ...

Zitat:
Wird mit den Nachbarn gesprochen?


Nein

Zitat:
Da der Abruf vom privaten Internetanschluss war, würde der Arbeitgeber von der Durchsuchung Kenntnis erlangen?


Im Wege der MiStra nicht (dort wird erst die Anklage mitgeteilt, wenn denn überhaupt eine Mitteilung vorgesehen oder vorgeschrieben ist)

Allerdings wäre es möglich dass (soweit vorhanden) sein Rechner am Arbeitsplatz beschlagnahmt wird

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Main123):
wie groß ist das Risiko einer größeren Öffentlichkeit?

In der Großstadt eher weniger, im kleinen Dorf eher mehr.



Zitat (von Main123):
Schreibt die Polizei bereits zur Durchsuchung etwas auf ihrem Portal bzw steht es in der Zeitung?

Möglich, dann allerdings ohne Nennung von Namen & Anschrift.
Üblicherweise wird es aber erst nach der Aktion veröffentlicht, um eventuelle Mittäter nicht zu warnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2019 07:49:35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Wir haben mal online recherchiert, und es scheint ja eher unüblich zu sein, direkt nach der Durchsuchung zu berichten. Findet man eigentlich nur in Stuttgart. Macht ja dann auch aus taktischer Sicht Sinn.

Wie sollte er sich denn verhalten, um den Arbeitgeber rauszuhalten? Er ist Angestellter mit offiziellem Heimarbeitsplatz. Sollte man den Arbeitsvertrag mit der Klausel vorlegen (und damit auch drn AG nennen) , oder lieber gar nichts sagen? Der Rechner des Arbeitgebers ist ja logischerweise im Haus.

Wie gesagt, die Fragen drehen sich um die Außenwirkung. Es wird ja im Fall der Fälle nichts gefunden, nur leider kann schon der Verdacht Existenzen zerstören.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Main123):
Wie sollte er sich denn verhalten, um den Arbeitgeber rauszuhalten?

Die Beschlagnahme gilt in der Regel für alle elektronischen Geräte und alle Datenträger / Speichermedien.
Der Arbeitgeber wird also bemerken wenn die Arbeitsmittel fehlen.


Und man wird wohl auch Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen - normalerweise finden die Durchsuchungen nämlich gleichzeitig statt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2019 07:49:35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, es sind zum Glück ein paar neue Erkenntnisse aufgetaucht und die Sache hat sich (positiv) geklärt. Vielen Dank für das Feedback.

Ist toll, dass es diese Möglichkeit hier gibt :-)!

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