Meine Frage ist, mein Mann wir leben getrennt..er wurde schon mal verurteilt im Jahr 2002 und musste 4 Jahre absitzen.Wegen Veruntreuung von Geldern,Betrug,widerstand .Und wo er wieder draußen war hat er wieder mist gebaut da wurde ihn Banden Diebstahl vorgeworfen und wurde auf Wiedergutmachung und 2 Jahre Bewehrung verurteilt. im Jahr 2013 haben wir uns getrennt dann ist er nach Rumänien gezogen er ist aber Deutscher Bürger.Es kam aber raus das er wieder eine Vorladung hatte 2013 wegen Betrug.Aber da er nicht in Deutschland gemeldet ist bestand Europa weit ein Haftbefehl .Nun haben die Ihn vor 3 Monaten an der Rumänischen grenze verhaftet.Und er hatte dort einfach meine Adresse angegeben das er bei mir wohnt was ja nicht war ist...er hat sein Personalausweis auch nicht geändert .Er wurde vor 2 Wochen vorm Gericht gestellt ..er hatte sogar Fußfesseln an ...hat da 10 Monate Haft bekommen und die 2 Jahre Bewehrung muss er absitzen .Was ich wissen möchte ist ...bekommt so einer Freigang also Offenen Vollzug ...oder kann er schon ehr entlassen werden,..er hatte keine arbeit und keine Meldeadresse ..der Anwalt sagte er könne sich beim Obdachlosen heim anmelden .....wir haben auch einen kleinen Sohn zusammen ...kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen ..er hatte ja sogar schon über seinen Sohn einen Abbo abgeschlossen (Zeitung) und meine Unterschrift hatte er auch schon mal gefälscht ..da hatte ich ihn auch schon angezeigt .
Würde mich auf ein paar Antworten freuen!
Möglichkeit offener Vollzug
28. Januar 2016
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Frage vom 28. Januar 2016 | 10:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möglichkeit offener Vollzug
#1
Antwort vom 28. Januar 2016 | 11:19
Von
Status: Unbeschreiblich (42391 Beiträge, 14730x hilfreich)
Das ist eher ein familienrechtliches Problem. Bitte hole Dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein (ich gehe mal davon aus, dass Du nicht viel verdienst) und suche Dir anwaltliche Hilfe. Die brauchst Du. Zunächst einmal ist in so Fällen die Scheidung sinnvoll. Dann kannst Du auch leichter nachweisen, dass er nicht bei Dir wohnt, dass Du ihm keinen Unterschlupf gewährst, u.s.w. Nach 2/3 der Strafe kann der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden. Aber, für Deine Probleme ist es doch eigentlich einerlei, ob er ein paar Monate mehr oder weniger absitzt. Kläre alles grundsätzlich, und das schaffst Du nur mit Anwalt.
wirdwerden
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