Lese grad in einem Zeitungsbericht von einem Autofahrer, der sich einer Polizeikontrolle entzieht und mit Vollgas flieht, teils auf der falschen Fahrbahnseite und über rote Ampeln, dabei erfasst er einen 14jährigen Fussgänger, der stirbt.
Der Grund, warum er sich der Kontrolle entziehen wollte, ist nicht genannt, gehen wir davon aus, dass er angetrunken war aber kein Vollrausch.
Wie hat er sich strafbar gemacht? Kommt Verdeckungsmord in Frage?
Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
M.E. nicht. Der Tod des Opfers wäre hier wohl als Begleiterscheinung der Verdeckungshandlung (Flucht vor der Polizei) zu werten, womit ich die Verdeckungsabsicht in Bezug auf das Opfer verneinen würde.ZitatKommt Verdeckungsmord in Frage? :
Alles mir bislang zu dem Fall Bekannte, umfasst den HB wg. des Verdachts auf Mord, versuchten Mord, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Zumindest 315d (1) Nr. 3, (5) StGB könnte man da noch prüfen. In ähnlichen Fällen spielte hier der Eventualvorsatz, die Einsicht des Täters und regelmäßig auch der letztmögliche Zeitpunkt eines denkbaren Rücktritts eine Rolle. Da uns dies nicht gegeben ist, ist eine genauere Beurteilung hier nicht möglich.
Ich würde sagen "Kommt drauf an". Beim Raserprozess wurden die beiden Angeklagten auch wegen Mordes verurteilt.
Die Ähnlichkeiten sind halt vorhanden: überhöhte Geschwindigkeit;es gibt ja einen Vorsatz sämtliche Verkehrsregeln ohne Rücksicht zu brechen, um zu fliehen. Damit nimmt man es auch in Kauf, das Leben anderer vorsätzlich zu gefährden und nicht nur fahrlässig. Denn an einer roten Ampel muss man halt mit Fußgänger rechnen, die die Straße überqueren und diese sieht man ja auch und kann entscheiden zu bremsen etc. Da ist nichts mehr Fahrlässigkeit.
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ZitatBeim Raserprozess wurden die beiden Angeklagten auch wegen Mordes verurteilt. :
Da war allerdings der Vorsatz auf "Rennen fahren" gegeben und nicht auf "Flucht". Damit dürfte die neuere Tendenz, bei der Teilnahme an einem illegalen Autorennen wegen Mordes angeklagt werden zu können, nicht unbedingt greifen.
Da eine Flucht ein spontaner Instinkt ist und keine geplante Tat (anders als das Rennen), würde ich hier einen bedingten Vorsatz verneinen. Für mich käme daher "nur" die fahrlässige Tötung in Betracht und weder Mord noch Totschlag via dolus eventualis.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 18.11.2019 16:21
Zitat...eine Flucht ein spontaner Instinkt ist und keine geplante Tat (anders als das Rennen) :
Wie ich sagte, kommt darauf an! Ich stimme Dir was den "Fluchtreflex" betrifft, zu, aber spätestens, wenn man bei Rot über die Ampel fährt und sieht, dass eine Person diese überquert, nur um seinen eigenen Hintern zu retten, sind m.E. niedere Beweggründe und Vorsatz vorhanden
Auch dann ist das Hauptmotiv die Fortsetzung der Flucht und die - wie auch immer motivierte - Selbstbewahrung vor einer Kontrolle/Festnahme.
Es fehlt mir einfach am niederen Motiv. Billigendes Inkaufnehmen verlangt eben mehr als bloße Nachlässigkeit.
Man kann sich auch mit der Polizei ein Rennen liefern.ZitatDa war allerdings der Vorsatz auf "Rennen fahren" gegeben und nicht auf "Flucht". :
Für ein Rennen muss man sich nicht verabreden und man muss es nicht planen. Ein illegales Rennen kann z.B. auch ganz spontan mit einer wildfremden Person mit einem Ampelsprint beginnen.ZitatDa eine Flucht ein spontaner Instinkt ist und keine geplante Tat :
Im vorliegenden Fall begründet die Staatsanwaltschaft ihren Tatverdacht mit dem Mordmerkmal der Heimtücke. So ganz abwegig ist das meiner Meinung nach nicht. Ob es für eine Verurteilung reichen wird bleibt aber abzuwarten.
Nach bisherigen Kenntnisstand nicht. Die Polizei wollte ihn einer Kontrolle unterziehen, weil er trotz durchgezogener Linie gewendet hat. Das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung ist eine Ordnungwidrigkeit. Das Mordmerkmal der Verdeckung greift aber nur bei der Verdeckung einer Straftat. Zudem wäre die Zuwiderhandlung als solche durch die Flucht ja nicht verdeckt worden.ZitatKommt Verdeckungsmord in Frage? :
-- Editiert von Demonio am 19.11.2019 11:03
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