Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung

16. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)
Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung

Lese grad in einem Zeitungsbericht von einem Autofahrer, der sich einer Polizeikontrolle entzieht und mit Vollgas flieht, teils auf der falschen Fahrbahnseite und über rote Ampeln, dabei erfasst er einen 14jährigen Fussgänger, der stirbt.
Der Grund, warum er sich der Kontrolle entziehen wollte, ist nicht genannt, gehen wir davon aus, dass er angetrunken war aber kein Vollrausch.

Wie hat er sich strafbar gemacht? Kommt Verdeckungsmord in Frage?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von cfunke):
Kommt Verdeckungsmord in Frage?
M.E. nicht. Der Tod des Opfers wäre hier wohl als Begleiterscheinung der Verdeckungshandlung (Flucht vor der Polizei) zu werten, womit ich die Verdeckungsabsicht in Bezug auf das Opfer verneinen würde.

Alles mir bislang zu dem Fall Bekannte, umfasst den HB wg. des Verdachts auf Mord, versuchten Mord, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Zumindest 315d (1) Nr. 3, (5) StGB könnte man da noch prüfen. In ähnlichen Fällen spielte hier der Eventualvorsatz, die Einsicht des Täters und regelmäßig auch der letztmögliche Zeitpunkt eines denkbaren Rücktritts eine Rolle. Da uns dies nicht gegeben ist, ist eine genauere Beurteilung hier nicht möglich.

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich würde sagen "Kommt drauf an". Beim Raserprozess wurden die beiden Angeklagten auch wegen Mordes verurteilt.
Die Ähnlichkeiten sind halt vorhanden: überhöhte Geschwindigkeit;es gibt ja einen Vorsatz sämtliche Verkehrsregeln ohne Rücksicht zu brechen, um zu fliehen. Damit nimmt man es auch in Kauf, das Leben anderer vorsätzlich zu gefährden und nicht nur fahrlässig. Denn an einer roten Ampel muss man halt mit Fußgänger rechnen, die die Straße überqueren und diese sieht man ja auch und kann entscheiden zu bremsen etc. Da ist nichts mehr Fahrlässigkeit.

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Beim Raserprozess wurden die beiden Angeklagten auch wegen Mordes verurteilt.


Da war allerdings der Vorsatz auf "Rennen fahren" gegeben und nicht auf "Flucht". Damit dürfte die neuere Tendenz, bei der Teilnahme an einem illegalen Autorennen wegen Mordes angeklagt werden zu können, nicht unbedingt greifen.

Da eine Flucht ein spontaner Instinkt ist und keine geplante Tat (anders als das Rennen), würde ich hier einen bedingten Vorsatz verneinen. Für mich käme daher "nur" die fahrlässige Tötung in Betracht und weder Mord noch Totschlag via dolus eventualis.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 18.11.2019 16:21

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
...eine Flucht ein spontaner Instinkt ist und keine geplante Tat (anders als das Rennen)


Wie ich sagte, kommt darauf an! Ich stimme Dir was den "Fluchtreflex" betrifft, zu, aber spätestens, wenn man bei Rot über die Ampel fährt und sieht, dass eine Person diese überquert, nur um seinen eigenen Hintern zu retten, sind m.E. niedere Beweggründe und Vorsatz vorhanden

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Auch dann ist das Hauptmotiv die Fortsetzung der Flucht und die - wie auch immer motivierte - Selbstbewahrung vor einer Kontrolle/Festnahme.
Es fehlt mir einfach am niederen Motiv. Billigendes Inkaufnehmen verlangt eben mehr als bloße Nachlässigkeit.

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Da war allerdings der Vorsatz auf "Rennen fahren" gegeben und nicht auf "Flucht".
Man kann sich auch mit der Polizei ein Rennen liefern.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Da eine Flucht ein spontaner Instinkt ist und keine geplante Tat
Für ein Rennen muss man sich nicht verabreden und man muss es nicht planen. Ein illegales Rennen kann z.B. auch ganz spontan mit einer wildfremden Person mit einem Ampelsprint beginnen.

Im vorliegenden Fall begründet die Staatsanwaltschaft ihren Tatverdacht mit dem Mordmerkmal der Heimtücke. So ganz abwegig ist das meiner Meinung nach nicht. Ob es für eine Verurteilung reichen wird bleibt aber abzuwarten.

Zitat (von cfunke):
Kommt Verdeckungsmord in Frage?
Nach bisherigen Kenntnisstand nicht. Die Polizei wollte ihn einer Kontrolle unterziehen, weil er trotz durchgezogener Linie gewendet hat. Das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung ist eine Ordnungwidrigkeit. Das Mordmerkmal der Verdeckung greift aber nur bei der Verdeckung einer Straftat. Zudem wäre die Zuwiderhandlung als solche durch die Flucht ja nicht verdeckt worden.

-- Editiert von Demonio am 19.11.2019 11:03

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