Mord

23. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bioraptor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mord

Hallo, ich möchte hier eine frage stellen.
Mein bester Freuend wurde vor eine Woche ermordet.
Der Täter ist 65 und kommt ursprünglich aus Kirgisistan.
Dort war er schon für ein mord verurteilt, aber die Deutsche justiz weis nichts davon.
Er ist unter dem Namen seine Frau nach Deutschland ausgewandert.
Gibt es eine möglichkeit dass er mit der berücksichtigung seine vorstrafen in Deutschland verurteilt wird?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Die Strafe für Mord lautet grundsätzlich lebenslang, sodass es fast uninteresssnt ist, wie der Täter vorbestraft ist.

Durchaus relevant könnte diese Vorverurteilung dann aber doch werden für die Beweiswürdigung, die Frage nach der besonderen Schwere der Schuld oder einer etwaigen Entlassung auf Bewährung in vielen Jahren. Davon abgesehen ist es (zunächst) vorstellbar, dass das Gericht die Tat am Ende doch nicht als Mord (sondern als Totschlag o.ä.) bewertet; hier kennt ja niemand die genaue Tat.

Insofern dürfte die Justiz sich brennend für diese Zusatzinfo interessieren. Sie können ganz einfach eine Mail an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken und darin auf Ihr Zusatzwissen (und auf Ihre "Quelle") hinweisen.

Die Staatsanwaltschaft wird diese Angave dann (soweit ihr das möglich ist) berücksichtigen und bei erfolgender Anklage (hier in Deutschland) auch dem Gericht mitteilen.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Grundsätzlich können Vorbelastungen aus dem Ausland bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Die Frage ist indes, ob es hier darauf ankommt. Bei einem 65-jährigen Beschuldigten spricht eh einiges dafür, dass er den Knast nicht mehr lebend verlassen wird, soweit die Entscheidung auf LL lautet. Ob mit oder ohne bS.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Obs Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge war, das wissen wir alles nicht. Das wird der Staatsanwalt ermitteln und das Gericht herausfinden.

wirdwerden

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich stelle mir die Berücksichtigung der Vorverurteilung in diesem Fall auch etwas schwierig vor. Die erste Frage wäre, Rechtshilfeabkommen mit Kirgisistan? Der zweite Punkt ist, dass ja gar nicht die Person die er offiziell hier in Deutschland ist in Kirgisistan wegen Mord verurteilt wurde, sondern eine Person anderen Namens. Das müsste dann also auch erst mal aufgeklärt werden, in Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Kirgisistan.

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