Es gibt ja die unwahre Behauptung, Mord seie die geplante Tötung eines Menschen und Totschlag die Tötung eines Menschen im Affekt. Diese Behauptung ist allerdings Quatsch. Allerdings ist es wahr das die meisten Morde geplant sind und die meisten Totschläge im Affekt passieren.
Fallen euch Beispiele für einen Mord im Affekt und für einen geplanten Totschlag ein?
Ich habe zwei Beispiele
Mord im Affekt:
Eine Person klaut gewerbsmäßig. Die Person ist gerade dabei große Menge Diebesgut aus mehreren Läden in der Innenstadt in sein Auto zu laden. Plötzlich spricht ein Ladendetektiv die Person an. Die Person tut den Ladendetektiv im Affekt mit einer Pistole erschiessen um den gewerbsmäßigen Diebstahl zu verdecken.
Es wäre ja ein Mord weil das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht vorliegt. Der Täter tötete sein Opfer allerdings im Affekt.
Geplanter Totschlag:
Der Fall Marianne Bachmeier. Marianne Bachmeier tötete 1981 im Gerichtssaal den Vergewaltiger ihrer Tochter. Sie hatte aus Selbstjustiz gehandelt.
Hier liegen keine Mordmerkmale vor weshalb es ein Totschlag war. Marianne Bachmeier hatte allerdings schon länger geplant während der Verhandlung den Vergewaltiger ihrer Tochter zu töten.
Mord im Affekt und geplanter Totschlag?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatIch habe zwei Beispiele :
Nachdem du ja scheinbar problemlos zwei Beispiele gefunden hast, die deine Aussage bestätigen, soll sich jeder noch welche ausdenken? Was bringt das?
Aber gut, in aller Kürze: verbaler Streit, Stich in den Rücken mit einem Messer aus der Tasche, nachdem einer sich umdreht und weggehen will. :-)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der "Mord im Affekt" interessiert nur insofern als dass er nicht (lange) geplant war, verstehe ich das richtig? Und wir sollen jetzt Fälle konstruieren, die zumindest ein Mordmerkmal erfüllen, sich aber eben aus der Situation heraus ergeben haben? Warum? Das ist langweilig.
Beim "geplanten" Totschlag ist es nicht anders. Natürlich kann man dem Opfer mit offenem Visier begegnen, die Tat lange und aus "nicht niedrigen" Beweggründen planen, aber (wenn man den schmalen Grad zwischen Totschlag und Mord skizzieren möchte) ob wir je nach Fall dann nicht am Ende auf einen 212 Abs. 2 StGB hinauslaufen, bleibt dahingestellt. Tatsächlich gibt es Totschläger, die effektiv länger einsitzen als Mörder.
Interessanter wäre vielleicht eher, den Fall "Marianne Bachmeier" zu beleuchten. Ich persönlich glaube nicht, dass nach heutigem Zeitgeist das Mordmerkmal der Heimtücke (dem arglosen Opfer auf der Anklagebank in den Rücken zu schießen) negiert werden würde.
Die Diskussion hier berücksichtigt doch ein wesentliches Element nicht. Es ist für die Erfüllung eines Straftatbestandes unerheblich, wie lange man benötigt, um den Vorsatz xy bzw. dessen Umsetzung zu verwirklichen. Man kann bei Erfassen eines Sachverhaltes sich auch blitzschnell für die Begehung eines (Tötungs)Deliktes wie Mord entscheiden. Und man kann einen Totschlag endlos planen.
wirdwerden
Sehr guter Punkt!ZitatEs ist für die Erfüllung eines Straftatbestandes unerheblich, wie lange man benötigt, um den Vorsatz xy bzw. dessen Umsetzung zu verwirklichen. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten