Morddrohung, Drohung der Vergewaltigung und ...

19. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dark_mas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Morddrohung, Drohung der Vergewaltigung und ...

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe ein paar Fragen an Euch:
Eine Freundin von mir hat über einen web-chat wiederholt Morddrohungen bekommen (3-4Stück im laufe von 2Tagen), wurde außerdem wiederholt beleidigt (was ja nich soooo schlimm is), und ihr wurde gedroht das sie vergewaltigt wird (wortlaut:"WENN ICH DANN KOMM UND DICH SCHNAPP").
Außerdem wurde ein Bild von ihr von ihm online gestellt (das sie auch als Profilbild hat), mit perversen kommentaren drunter.
Der User hat sich wieder gelöscht.
Sie will nicht mir ihren Eltern darüber reden, aber anzeigen würde sie die person die das getan hat gerne.
Die möglichkeit die Person zurückzuverfolgen besteht, da beim login die IP-Adresse und der Zeitpunkt des Logins gespeichert wird, was die Polizei / Staatsanwaltschaft anfordern kann. Dadurch können sie dann über Provider-Abfrage den Kundennamen heraus bekommen.
Der Nachrichtenverlauf besteht noch, ich hab auch bilder von dem profil gemacht und auch bilder von dem bild von der freundin mit den kommentaren...
Jetzt die Fragen:
Was passiert alles wenn sie/wir zur Polizei gehen? (wir sind beide Minderjährig)
Besteht die möglichkeit, das ihre Eltern nichts davon erfahren?
Was droht der Person die das gemacht hat? (vermutlich auch minderjährig)
Kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen?
Kann man überhaupt anzeige erstatten ohne Erwachsenen?
Kann man das mit dem Bild als copyrightverletzung bzw. ungewolltes onlinestellen von bildern durchbrigen? Oder zumindest irgendwas wegen den Kommentaren druter machen?

Danke schon mal für Eure Antwort.

Lg Dark

-- Editiert von Dark_mas am 19.02.2009 18:19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Anzeige erstatten kann jeder, und zwar bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts.

Minderjährig ist ein weites Feld. Heißt das unter 18 oder unter 14? Bei dem, der das gemacht habe soll.

Die Eltern werden sich allerdings kaum heraushalten lassen. Vielleicht solltet ihr auch überlegen, die Eltern lieber einzubinden.
Wenn Anzeige erstattet wird wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das geht nicht geräuschlos ab, weil eben nicht nur die Daten ermittelt werden. Es werden auch die Beteiligten, die etwas dazu sagen können, als Zeugen vernommen. Die Ladungen kommen per Post. Sollte es je zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde auch zu der geladen werden. Auch das wäre schwerlich zu verheimlichen.

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#2
 Von 
Dark_mas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke schon mal für die info...
also die freundin ist momentan noch 13, ich 17, der/die täter/in laut dem profil, was ja vermutlich eh alles falsche angaben waren, 17...
köntn aber auch jünger sein...
was steht denn unter 14 bevor?
was unter 18 (sozialstunden, oder?)?

hmm, dann versuch ich mal sie zu überzeugen dass sie ihre eltern mit einbezieht...

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn er unter 14 ist passiert ihm gar nichts, weil man erst mit 14 strafmündig wird.

Wenn er mindestens 14 und höchstens 17 ist, ist er Jugendlicher, ab 18 bis zum 21. Geburtstag Heranwachsender. Bei denen kann Jugendstrafrecht angewendet werden, wird in der Regel auch, muss aber nicht.

Was für eine Sanktion herauskäme kann man kaum vorhersehen. Es kommt beispielsweise darauf an, ob er sowas (oder anderes) schon öfter gemacht hat oder ob es das erste Mal ist. Von einer Einstellung des Verfahrens bis zu einer Hauptverhandlung, bei der dann Freizeitarbeiten oder sowas herauskommen könnten, ist dann alles drin.
Das mit den Eltern scheint mir recht sinnvoll. Sie nimmt sich das ja anscheinend zu Herzen, sonst würde sie nicht überlegen, eine Anzeige zu erstatten. Dann ist sie mit 13 aber zu jung, um damit alleine umzugehen. Und wenn es den Eltern vernünftig verkauft wird, dann sind die sicherlich zugänglicher, als wenn irgendwann eine Ladung ins Haus flattert und Erklärungsbedarf entsteht.

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#4
 Von 
Dark_mas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn er unter 14 ist passiert ihm gar nichts

passiert da wirklich gar nichts? oder bekommen die eltern was auf den deckel? teilweiße kann das schon helfen...

wie sieht das eigentlich mit dem bild aus`? lässt sich da irg wie einunerlaubtes reinstellen oder zumindest eine copyrightverletzung rausschlagen?

lg dark

PS: danke für die schnelle hilfe...

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Keine Ursache.

Strafrechtlich passiert absolut nichts. Es KANN das Jugendamt informiert werden, aber dann muss ein Kind, so heißen die unter 14, schon etwas ziemlich grausliges angestellt haben.

Zu dem Foto: Sorry, von Urheberrecht habe ich leider absolut keine Ahnung. Da dürften die Antworten im entsprechenden Forum kompetenter ausfallen ;)

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