Motorumbau im Garagenhof

27. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pat80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Motorumbau im Garagenhof

Hallo zusammen.
Ich kann keine Rubrik was Verkehrsrecht angeht finden, deswegen schreibe ich mein Thema hier rein.
Weil mein PKW ohne Ende Öl verloren hat, und eine hohe Laufleistung hat, habe ich bei mir auf dem Garagenhof den Motor gewechselt.
Als ich eine Probefahrt gemacht habe hat sich dann die Polizei hinter mir gehängt. Ich habe direkt die Halte Zeichen am Streifenwagen bemerkt, ich war allerdings zu dieser Zeit wenige Meter vor meiner Garage, also habe ich der Polizei bemerkbar gemacht das ich noch hoch fahre, damit die nicht denken das ich abhauen möchte. Als ich an der Garage war, bin ich ausgestiegen, da wurde ich sofort von dem Polizeibeamten angeschrien das ich sofort wieder in mein Auto steigen soll, und ich habe sofort stehen zu bleiben wenn ich die Anhaltezeichen bemerke. Führerschein Fahrzeugschein sollte ich zeigen, den Schein hatte ich zu Hause liegen, also habe ich Führerschein und mein Perso gegeben. Als der Polizist die Tieferlegung kontrollierte meinte er da schleift alles, was nicht stimmt. Ich habe ihm die Eintragungen gezeigt. Er wollte dann das ich eben hoch gehe um mein Fahrzeugschein zu holen. Als ich diesen geholt habe ist der Beamte meine Ölspur nach gegangen. Es hat sich noch Altöl am Pkw befinden was gelegentlich getropft hat. Auf dem Hof war auch öl. Er meinte das er die Feuerwehr hinzuruft weil dies ein Straftat bestand sei und er sich bei der Feuerwehr erkundigen möchte. Wegen dem Tuning hat er noch ein weiteren Kollegen dazu geholt der davon Ahnung hat. Der Kollege hat mein Fahrzeug richtig unter die Lupe genommen. Er hat nichts Illegales gefunden und ist wieder gefahren. Was das Öl angeht hatte ich mir extra so ein BIo Zeug extra für Öl am Boden besorgt. Als wir auf die Feuerwehr gewartet hatten, habe ich die Ölflecken damit weg gemacht.
Die Feuerwehr kam, die Polizei hat dem Bilder von den Ölflecken gezeigt die wohl wo ich oben war gemacht wurden. Die Feuerwehr meinte nur das die Flecken nicht schlimm seien, da es nur Tropfen sind, wegen dem Wasser sieht es nur so aus, schlimmer wäre es wenn ich 1-2 Liter verschüttet hätte, was aber nicht der Fall war. Ich habe der Feuerwehr das Zeug gezeigt womit ich die Flecken weg gemacht habe, der Mann meinte nur, das ist genau das Zeug was die auch verwendet hätten. Hier besteht kein Handlungsbedarf. Die sind dann wieder ohne was zu machen gefahren.
Als dann alle weg waren meinte der Polizist zu mir das ich trotzdem noch ein Bußgeldbescheid bekommen würde weil die Flecken da waren, und der davon ausgeht das ich hier den Motor gewechselt habe. Ich habe ihm aber nichts davon gesagt das ich ihn da gewechselt habe, nur das ich den gewechselt habe. Wo ist ja uninteressant.

Was erwartet mich jetzt? Ich meine die Feuerwehr hat nichts gemacht. Ich gehe nicht davon aus das dies greifen wird, oder täusche ich mich da?

Der wollte unbedingt was finden. Erst das Tuning, dann das Öl, das einzige was die mir zu Last legen können, ist das ich keine Brille an hatte.

Kann mir jemand was dazu sagen?

Ich bedanke mich im Voraus.

Lg

-- Editiert von User am 27. März 2023 21:58

-- Editiert von Moderator topic am 28. März 2023 10:46

-- Thema wurde verschoben am 28. März 2023 10:46

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Pat80):
Ich kann keine Rubrik was Verkehrsrecht angeht finden
Das Verkehrsrecht ist unter "V" einsortiert und befindet sich zwischen den Unterforen "Verfahrensrecht" und "Versicherungsrecht". Keine Ahnung, wer sich das ausgedacht hat. :devil:

Zitat (von Pat80):
Was erwartet mich jetzt?
Vermutlich eine Rechnung der Feuerwehr und ein Bußgeldbescheid. Möglicherweise kommt vor dem Bußgeldbescheid noch ein Anhörungsbogen. Dem ist dann auch der Tatvorwurf zu entnehmen.

-- Editiert von User am 27. März 2023 22:32

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pat80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum eine Rechnung der Feuerwehr, der Polizist hat die gerufen, ja, aber die sagen kein Handlungsbedarf. Also ist es nicht mein Verschulden, wenn der Beamte mich einfach nur dran kriegen sollte.
Ich kann dich gegen den Bescheid Einspruch einlegen! Den wie bereits geschrieben, es bestand kein Handlungsbedarf.

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

habe ich bei mir auf dem Garagenhof den Motor gewechselt.

Zitat:
ich habe sofort stehen zu bleiben wenn ich die Anhaltezeichen bemerke.
Das sehe ich auch so. Nicht der Adressat einer hoheitlichen Aufforderung entscheidet, wann und wie er diese Aufforderung befolgt.

Zitat:
Warum eine Rechnung der Feuerwehr, der Polizist hat die gerufen
Man könnte aber meinen, dass Sie es waren, der das veranlasst hat.

Zitat:
die sagen kein Handlungsbedarf.
Kein weiterer Handlungsbedarf. Schon die Anfahrt des Feurwehrmannes stellte eine Handlung dar. Nach Ihrem Landesrecht haben Sie hierfür möglicherweise die Kosten zu ersetzen. Hinzu kommt die Entfernung der kleinen Ölspur, auch wenn diese eHandlung letztendlich durch Sie übernommen wurde.

Zitat:
Also ist es nicht mein Verschulden, wenn der Beamte mich einfach nur dran kriegen sollte.
Verschuldet haben Sie möglicherweise aber den Verdacht einer Gefahr. Zudem ging dieser Gefahrenverdacht von Ihrem Auto aus. Nach Ihrem Landesrecht haften Sie dann möglicherweise unabhängig von einem Verschulden.

Zudem war da noch die kleine Ölspur, die Sie entfernt haben. Damit könnte man auch meinen, dass nicht dur der Verdacht einer Gefahr vorlag, sondern tatsächlich eine Gefahr, nämlich die Ölspur. Dass diese einen Handlungsbedarf hervorgerufen hat, haben Sie selbst unter Beweis gestellt.

Zitat:
Ich kann dich gegen den Bescheid Einspruch einlegen!
Je nach Bundesland können Sie WIderspruch oder Klage gegen den Bescheid einlegen. Aber ob dieser Rechtsbehelf dann auch erfolgreich sein wird? Warten wir doch lieber ab, ob ein solcher Bescheid überhaupt kommt und wie dieser dann begründet ist, bevor wir uns hierüber den Kopf zerbrechen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Pat80):
Warum eine Rechnung der Feuerwehr
Nun, Du hast gefragt, was Dir passieren kann. Darauf habe ich geantwortet, dass es passieren kann, dass Du eine Rechnung der Feuerwehr erhalten wirst, denn die Feuerwehr ist ja ausgerückt. Ausgerückt ist sie, weil sie von der Polizei angefordert wurde. Von der Polizei wurde sie angefordert, weil Du mit Deinem Auto mit Deinem Auto Öl verloren hast.

Da die Feuerwehr aber dann doch nicht tätig werden musste, kann es auch sein, dass keine Rechnung kommt und der Einsatz als Fehleinsatz verbucht wird.

Das bleibt also abzuwarten.


Ähnlich ist es mit dem etwaigen Bußgeldbescheid. Da kann was kommen, muss aber nicht.

Daher kann ich mich Zuckerberg nur anschließen: Einfach abwarten ob, und wenn ja, was da an Post kommt. Dann ist da auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei, und dann kann man sich Gedanken darüber machen, wie man reagieren könnte und sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Daher kann ich mich Zuckerberg nur anschließen: Einfach abwarten ob, und wenn ja, was da an Post kommt. Dann ist da auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei, und dann kann man sich Gedanken darüber machen, wie man reagieren könnte und sollte.


Richtig

Und für die Zukunft;:
Für Arbeiten am Auto einen geeigneten Ort finden. Das, was Sie gemacht haben ist nicht ok. Auch wenn es nur Tropfen waren. Mit einer Ölverschmutzung ist nicht zu spassen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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