Mpu Rechtens ? Chance auf Verzicht auf die mpu?

13. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Fabi111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Mpu Rechtens ? Chance auf Verzicht auf die mpu?

Hallo

Ich habe folgendes Problem

Mit 16 Jahren wurde ich unter dem Einfluss von Cannabis in meinem Bett erwischt.
Daraufhin hat meine Großmutter meine Onkel angerufen diese sind dann hergekommen und haben darauf die Polizei gerufen ist aber mehr ne persöliche Geschichte haben uns noch nie sehr gut verstanden.. Diese sind dann gekommen und haben einen urintest gemacht. Ich war aber Wohlgemerkt nie im Straßenverkehr aufällig war wie gesagt in meiner Wohnung in meinem Bett.

Darauf solte ich ein medizinisches Gutachten abgeben Das war sogar negativ also nichts gefunden weder im Urin noch im Blut.

Kann man dagegen Klagen oder so ?

-- Editiert am 13.05.2010 22:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sollst Du denn überhaupt jetzt eine MPU machen? Die Schilderung ist noch ein wenig wirr und lückenhaft, wie es denn nach dem Urintest weiter gegangen ist.

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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Fabi111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohh ich habe eig mehr geschrieben aber war wohl zu viel^^

Nachdem Urintest kam ich einen Raum weiter zu einem Artzt/psychologen der mir Blut abgenommen hat( dazu muss ich sagen ich habe eine starke nadelphobie was man da sicher auch gemerkt hat. der Hat doch noch refelxtests gemacht usw.

Dann kam das Gutachten alles negati9ve keine Rückstände im Blut oder Urin aber trotzdem soll ich eine Mpu machen das ist doch alles Geldschneiderei den das Gutachten was wohlgemerkt 300 euro gekostet hat war ja negativ.

Nun brauche ich den Lappen dringends für die Arbeit (Außendiens) sonst könnte es meinen Job gefährden

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" "

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Alleine eine einmalige Auffälligkeit mit Cannabis außerhalb des Straßenverkehrs rechtfertigt keine MPU. Dumm wäre es nur, wenn Du gegenüber der Polizei oder beim Gutachten Angaben über Dein Konsummuster (wie lange schon, wie oft...) gemacht hast. Wenn Du da natürlich sowas wie: "Ach, ich rauche so seit 1 Jahr nur mal am Wochenende eine Tüte" gesagt hast, hast Du Dir selbst ins Knie geschossen, da Du damit dann natürlich regelmäßigen Konsum zugegeben hast, der wiederum eine MPU rechtfertigt.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
da Du damit dann natürlich regelmäßigen Konsum zugegeben hast, der wiederum eine MPU rechtfertigt.
Wenn der regelmäßige Konsum festgestellt oder eingeräumt wurde liegt keine Fahreignung vor und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Dafür bedarf es dann keiner MPU mehr.

Gelegentlicher Konsum hingegen ist für die Fahrerlaubnis unschädlich so lange zuverlässig zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme mit einem KFZ getrennt werden kann.

Mir ist schon die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens aufgrund eines positiven Schnelltests, der keinerlei Beweiskraft hat, schleierhaft.

Fab111 sollte nochmal genau schildern was vorgefallen ist, und welche Schreiben er bekommen hat. Insbesondere die Nennung von §§ könnte hier hilfreich sein.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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