Müssen Unternehmen/Personen auf Anfrage Beweise ausliefern?

23. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
candybomberz
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Müssen Unternehmen/Personen auf Anfrage Beweise ausliefern?

Gibt es eine Pflicht von Unternehmen relevante Dokumentation die beweist das Mitarbeiter A an Mitarbeiter B eine Straftat begangen hat auf Nachfrage auszuliefern?

Macht sich das Unternehmen wegen Beihilfe, Begünstigung oder Behinderung der Justiz Strafbar,
wenn es die Beweise nicht ausliefert?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von candybomberz):
Macht sich das Unternehmen wegen Beihilfe, Begünstigung oder Behinderung der Justiz Strafbar, wenn es die Beweise nicht ausliefert?

Eventuell ja, eventuell nein.

Kommt auf den Einzelfall an.

Ob diese Beweise z.B. Details enthalten die einer Geheimhaltungsvereinabarung unterliegen, vom wem diese Geheimhaltungsvereinabarung stammt, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Macht sich das Unternehmen wegen Beihilfe, Begünstigung oder Behinderung der Justiz Strafbar,
wenn es die Beweise nicht ausliefert?
Die passendere Stratftat dürfte "Strafvereitelung" sein.

Und Unternehmen können sich gar nicht strafbar machen, das können nur natürliche Personen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ist doch ganz einfach. Es gibt keine Verpflichtung, begangene Straftaten anzuzeigen oder Unterlagen auszuliefern. Wenn der Staatsanwalt meint, er benötigt die Unterlagen, dann wird ein entsprechender Beschluß bei Gericht beantragt, es wird durchsucht und gut ist.

wirdwerden







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