Gibt es eine Pflicht von Unternehmen relevante Dokumentation die beweist das Mitarbeiter A an Mitarbeiter B eine Straftat begangen hat auf Nachfrage auszuliefern?
Macht sich das Unternehmen wegen Beihilfe, Begünstigung oder Behinderung der Justiz Strafbar,
wenn es die Beweise nicht ausliefert?
Müssen Unternehmen/Personen auf Anfrage Beweise ausliefern?
23. November 2018
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Frage vom 23. November 2018 | 05:31
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Müssen Unternehmen/Personen auf Anfrage Beweise ausliefern?
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#1
Antwort vom 23. November 2018 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120294 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatMacht sich das Unternehmen wegen Beihilfe, Begünstigung oder Behinderung der Justiz Strafbar, wenn es die Beweise nicht ausliefert? :
Eventuell ja, eventuell nein.
Kommt auf den Einzelfall an.
Ob diese Beweise z.B. Details enthalten die einer Geheimhaltungsvereinabarung unterliegen, vom wem diese Geheimhaltungsvereinabarung stammt, ...
#2
Antwort vom 23. November 2018 | 14:10
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Die passendere Stratftat dürfte "Strafvereitelung" sein.Zitat:Macht sich das Unternehmen wegen Beihilfe, Begünstigung oder Behinderung der Justiz Strafbar,
wenn es die Beweise nicht ausliefert?
Und Unternehmen können sich gar nicht strafbar machen, das können nur natürliche Personen.
Stefan
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#3
Antwort vom 23. November 2018 | 15:11
Von
Status: Unbeschreiblich (38476 Beiträge, 14009x hilfreich)
Ist doch ganz einfach. Es gibt keine Verpflichtung, begangene Straftaten anzuzeigen oder Unterlagen auszuliefern. Wenn der Staatsanwalt meint, er benötigt die Unterlagen, dann wird ein entsprechender Beschluß bei Gericht beantragt, es wird durchsucht und gut ist.
wirdwerden
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