Müssen vergiftete Leichen für Kannibalen gekennzeichnet werden?

23. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)
Müssen vergiftete Leichen für Kannibalen gekennzeichnet werden?

Folgendes:
Person A hat eine unheilbare Krankheit, ist aber noch recht jung.
Er verlangt von Person B Gift. Person B gibt ihn Gift. EIne Überdose
diverser Medikamente. Der Tod tritt schon irgendwie ein.

Person A und Person B haben sich alles gesagt. Person B geht auf Party.

Person C bricht in die Wohnung von Person A und Person B ein.

Person C sieht den Leichnam, und möchte etwas ausprobieren, was mit dem Menschen aus dem Ort Rotenburg zusammenhängt.

Person C kommt danach nach Hause, und stirbt. Die Obduktion ergab, dass er, wie Person A, vergiftet wurde.

Frage:
Liegt hier nicht nur Tötung auf Verlangen von Person B vor, sondern auch evtl. fahrläßige Tötung von Person C?

Wenn ja, wäre Person B verpflichtet gewesen, auf etwaige Kannibale einen entsprechenden Warnhinweis zu hinterlegen, für den Fall, dass ein Kannibale "vorbeikommt"?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Also manche Fragen hier im Forum sind wirklich abgefahren.....

Fahrlässige Tötung von C ????? Was ein Schmarrn...

-----------------
"justice"

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#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Toller Fall! Haben Sie sich den selbst ausgedacht oder ist er einem Professorenhirn entsprungen?

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#3
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

Das heißt, das man vergiftete Kuchen, etc., auch nicht kennzeichen muss?

Kann mir vorstellen, dass es für einen Kannibale eine Leiche, wenn er denn eine solche Neigung hat, genauso ein "Leckerbissen" wie ein Kuchen ist.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Bei Kuchen ist es was anderes. Wenn man einen vergifteten Kuchen deponiert, um damit einen potentiellen Einbrecher zu vergiften, dann ist vielleicht folgende Entscheidung interessant.

BGH NSTZ 98, Seite 241

Gruß Justice

-----------------
"justice"

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#5
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

Natürlich von meinem Gehirn. Sowas träumt man heutzutage, u.a. :-)

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#6
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Von B Verstoß (außer Tötung auf Verlangen) Bestattungsgesetz § 10, Meldepflicht.

Und der Idiot der einbricht, selber Schuld....hat übersehen dass der Kühlschrank voll war.

-- Editiert von Dumbele am 23.03.2006 21:18:16

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sehr schöner Fall!
Bemerkenswert ist, dass der Kannibale aus Rothenburg ja relativ wenig verspeist hat. Wenn also der arme C bereits von dieser relativen Kleinigkeit dahingerafft wird, muss A ja geradezu mit Überschallgeschwindigkeit verstorben sein.

Wenn ja, wäre Person B verpflichtet gewesen, auf etwaige Kannibale einen entsprechenden Warnhinweis zu hinterlegen, für den Fall, dass ein Kannibale "vorbeikommt"?

Sicher. Und natürlich der Hinweis, wo sich Pfeffer, Salz und Tabasco befinden. ;)

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

P.S.

quote:
Sowas träumt man heutzutage, u.a.


Gab es vorher eine entsprechende DVD?
Oder einfach so?

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#9
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

Nein; aber schaue mir ab und zu 'solche Filme' an, da ich Liebesfilme, Komödien, etc. nicht leiden kann :)

Das ursprüngliche Szenario war:
Bestattungsunternehmen holt drei Leichen ab, die mit Gift getötet worden. Ihm wurde es aber nicht mitgeteilt.
Die Straße ist glatt: Er kommt von der Fahrbahn ab, stürzt in die Tiefe, überlebt schwerverletzt. Mehrere Tage vergehen. Rettungstrupps suchen erfolglos, da er einen "Insider"-Umweg fuhr. Der Hunger setzt ein. Er ißt widerwillig ein Körperteil, welches schon dabei war zu verwesen, aber noch eine Menge Gift enthielt. Sein Hunger wurde gestillt. Das Gift verursacht, dass sein Körper von innen blutet und das führt zum Tod.
Hier wäre die Frage, ob irgendjemand dem Bestattungsunternehmer darauf hinweisen müsste, dass die Leichen höchstwahrscheinlich vergiftet worden, da der Täter ein Geständnis diesbzgl. machte.

Aber das "Szenario" wäre zu "weltfremd".

-- Editiert von erklaerung_ueber am 23.03.2006 22:22:28

-- Editiert von erklaerung_ueber am 23.03.2006 22:25:33

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass es den meisten nicht schaden würde, ein paar Tage nichts zu essen: Wer eine olle Leiche anknabbert muss halt mit allem rechnen. Da sehe ich nirgends eine Sorgfaltspflichtverletzung.

Nur mal so: Hat der auch da angefangen wo der Angekl. aus Rothenburg begonnen hat?

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#11
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

Solche 'Details' werden nicht im Traum wiedergegeben :)

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#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das ist mir schon klar. Aber doch vielleicht in E-Mails....

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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das ist mir schon klar. Aber doch vielleicht in E-Mails....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

P.S.
Das klingt wirklich interessant. Also schreiben Sie es nicht meiner durchaus vorhandenen Neugier zu. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

@Hallo

Ab morgen - versprochen -
sehe ich bei mir im Ort nach , ob eventuell eine Leiche rumirrt .

Und ehe ich nun , naschhaft wie ich immer bin ,etwas abknabbere ,
muss ein Vorkoster dran *.
* kann man Vorkoster irgendwo mieten ??

Ich schreibe lieber nix mehr - meine Ohren fallen mir ja sonst noch ab - von wegen Breite des Grinsens .
Allseits gutes knabbern !!

Freundlichen Gruss

Ilmia

-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#16
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

Das war eine ernste Frage. Also, tztztz :-)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo@ erklaerung_ueber

Tut mir wirklich leid , ich hatte nicht vor , dein Posting in die Lächerlichkeit runterzuziehen .

Aber als ich alles gelesen hatte , konnte ich einfach nichr anders.
Ich hatte mir die ganze Angelegenheit *bildlich*
vorgestellt.....das breite Grinsen lies`sich
einfach nicht aufhalten .

@wastl
Gerade im Moment - beim zweiten lesen - ist mir aufgefallen , welche Frage du gestellt hast.... ( R.....g ).
Bist du aber neugierig
;-))) !
Aber - Hand auf`s Herz -
mich würd`s auch interessieren !!

So leid mir es jetzt auch tut - ich grinse schon wieder .

Freundlichen Gruß

Ilmia



-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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