Hallo!
Muss bei offensichtlichem Ebay Betrug
eine Anzeige gemacht werden? Oder kann man abwarten, ob man sich mit dem Betrüger einigen kann?
Danke schonmal!
Muss bei offensichtlichem Ebay Betrug eine Anzeige gemacht werden?
11. Dezember 2009
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Frage vom 11. Dezember 2009 | 19:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss bei offensichtlichem Ebay Betrug eine Anzeige gemacht werden?
#1
Antwort vom 11. Dezember 2009 | 20:01
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9553x hilfreich)
Nein, man "muß" keine Anzeige erstatten.
Man darf allerdings die Anzeige (bzw. das Nichtanzeigen) auch nicht als Druckmittel benutzen, denn damit geht man selbst schnell am Rand einer Nötigung (§ 240 StGB
) spazieren, zumal dann, wenn es für das Gegenüber nicht ganz so offensichtlich ist, wie für einen selbst, dass es sich um Betrug handelt.
-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
-- Editiert am 11.12.2009 20:02
#2
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 19:20
Von
Status: Schüler (288 Beiträge, 50x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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