Muss bei offensichtlichem Ebay Betrug eine Anzeige gemacht werden?

11. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bonny1091
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss bei offensichtlichem Ebay Betrug eine Anzeige gemacht werden?

Hallo!

Muss bei offensichtlichem Ebay Betrug eine Anzeige gemacht werden? Oder kann man abwarten, ob man sich mit dem Betrüger einigen kann?
Danke schonmal!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Nein, man "muß" keine Anzeige erstatten.

Man darf allerdings die Anzeige (bzw. das Nichtanzeigen) auch nicht als Druckmittel benutzen, denn damit geht man selbst schnell am Rand einer Nötigung (§ 240 StGB ) spazieren, zumal dann, wenn es für das Gegenüber nicht ganz so offensichtlich ist, wie für einen selbst, dass es sich um Betrug handelt.

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert am 11.12.2009 20:02

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.135 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.083 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.