Muss die Polizei die Daten löschen?

23. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)
Muss die Polizei die Daten löschen?

Hallo. A soll, als er 14 war, zusammen mit B einen dritten, nennen wir ihn C um 2 Dm erpresst haben. A bestritt dies aber damals und B verweigerte die aussage. Die anschuldigung des C war unglaubwürdig, da es sich offensichtlich um einen rachefeldzug gegen die beiden handelte. C zog die Anzeige bzw antrag auf strafverfolgung damals zurück. Muss die Polizei nun, auf antrag des A dessen Daten, die damals zu den Ermittlungen gemacht wurden die sich auf A beziehen komplett löschen? danke!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

hmmm und was heisst das? muss die unschuld erwiesen sein, oder reicht es praktisch aus, wenn die anzeige vom antragssteller zurückgenommen wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Die Rücknahme einer Anzeige wegen eines Offizialdeliktesist für die Fortführung des Strafverfahrens ohne Bedeutung, sollte der Anzeigenerstatter eingeräumt haben, dass die erhobenen Vorwürfe nicht wahr waren, ist noch zusätzlich ein Verfahren gegen ihn einzuleiten.

Damit die Polizei die aufgenommenen Daten frühzeitig löschen muss, müßte schon die Unschuld erwiesen sein, eine Einstellung wegen unzureichendem Tatverdacht allein genügt dafür nicht, zum einen könnte ja neue Beweise auftauchen, zum anderen darf die Polizei die gewonnenen Erkenntnisse teilweise (z.B. die Ergebnisse aus ED-Behandlungen nicht ohne weiteres) auch für die vorsorgende Bekämpfung von Straftaten speichern. Die Speicherung der Daten zu diesem Zweck ist nach spätestens zehn Jahren zu überprüfen, es kommt aber durchaus vor, dass dies nicht immer in dem gebotenen Umfang geschieht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Danke. Dann muss die löschung erfolgen, denn derjenige hat damals zugegeben, das er sich das ganze nur ausgedacht hat, um sich an uns zu rächen. Hm, aber komisch, eine Strafverfolgung wurde gegen ihn nicht eingeleitet.... Er war der Sohn von einem Polizisten.... deshalb vermute ich....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.672 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen