Muss eine Geldstrafe gezahlt werden wenn die Person von Hartz4 lebt?

5. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Frager2006
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss eine Geldstrafe gezahlt werden wenn die Person von Hartz4 lebt?

Hi


Muss eine Geldstrafe gezahlt werden wenn die Person von Hartz4 lebt sprich nur 345€ zur Verfügung hat?
Spez. geht es hier um die Zahlung einer Rate in Höhe von 75€/Geldstrafe 3000€

Die betrefende Person hat von diesen 345€ Strom,Gas,Tel.sowie Versicherungen zu zahlen. Kann die Person um Aufschub bitten?


Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Natürlich muß diese Strafe gezahlt werden.

Aufschub wird bestenfalls gewährt, wenn absehbar und belegbar(!!) ist, daß in Kürze wieder ein höheres Einkommen erzielt wird.

Ansonsten kann man um Absenkung der Rate auf z.B. 40,00 oder 50,00 € bitten. Man kann die Strafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen (würde sich bei Arbeitslosigkeit ja anbieten). Letztedlich kann man die Strafe auch in der JVA absitzen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. Die Ratenzahlung bzw. Herabsetzung der Ratenhöhe muss übrigens bei der StA beantragt werden. Es genügt nicht, einfach weniger zu zahlen. Dann wird nämlich schlichtweg die bestehende Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten und der Gesamtbetrag eingefordert.
Telefon und Versicherungen befreien ebensowenig von der Zahlungspflicht wie sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Es bietet sich aber doch wirklich an, einen Antrag auf Tilgung durch freie Arbeit zu stellen.

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#3
 Von 
Frager2006
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

Strafbefehl erfolgte darauf der Einspruch ( beschränkter) auf die Tagessatzhöhe.
Beschluss vom Amtsgericht erfolgte und die Strafe wurde herabgesetzt unter berücksichtigung des Einkommens.

Die Sta verwies auf das Amtsgericht das diese für die reduzierung der Rate verantwortlich sind. Antrag wurde gestellt mit der Bitte der reduzierung der monatlichen Rate

Soll ich warten bis eine Antwort erfolgt bzw.den reduzierten Satz einzahlen obwohl noch keine Antwort vom Amtsgericht


Gruß

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Sta verwies auf das Amtsgericht das diese für die reduzierung der Rate verantwortlich sind.


Nach Rechtskraft des Urteils ist die StA für die Ratenzahlungen zuständig --> 459a StPO, auch für solche die ursprünglich vom Gericht gewährt wurden.

Wenn Sie ans Gericht verwiesen wurden, kann das nur vor Rechtskraft gewesen sein. Ich würde mal beim Gericht nachhaken. Einfach weniger einzahlen geht nicht. Siehe Beitrag von wastl. oben.

Sie haben ja das Aktenzeichen. Rufen Sie einfach bei Gericht und StA an, und fragen sie nach.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn ich das richtig sehe wurde ja der Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, weil die Strafe bezogen auf das Einkommen zu hoch war. Da ging es noch nicht um Raten sondern um die Höge der Tagessätze. Das wurde ja dann berücksichtigt.
Jetzt ist das AG aber aus der Nummer raus. Die Strafe ist jetzt so, wie sie da steht, rechtskräftig. Jetzt können Sie sich nur noch an die StA wenden.

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#6
 Von 
Frager2006
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

Ich habe bei der Sta vorgesprochen insbesondere bei der Gerichtshilfe diese hat mich wieder an das Amtsgericht verwiesen - gegen den Beschluß vom Amtsgericht wurde kein Einspruch eingelegt.
Der Beschluss ist seid 3Wochen in Kraft und somit Rechtskräftig.

Beim Amtsgericht wurde ich an einen Rechtspfleger verwiesen der mir wiederrum mitteilte das ich den Antrag in schriftlicher Form einreichen muss welcher dann dem Richter vorgelegt werden muss.

Also habe ich einen Antrag verfasst und beim Amtsgerich eingeworfen - ( vor 2 Wochen) mit der Bitte der Reduzierung der Rate spez. geht es hier um Absenkung von 75 auf 50€

Gegen den Strafbefehl wurde beschränkter Einspruch eingelegt also gegen die Tagessatzhöhe dieser Strafbefehl wurde korrigiert und es erging ein Beschluss mit der Geldstrafe mit der Möglichkeit der Ratenzahlung






Gruß

-- Editiert von Frager2006 am 05.02.2006 17:55:56

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ach so, erst seit drei Wochen. Die Sache wird noch gar nicht bei der StA sein.
Vollstreckungsbehörde ist die StA. Mit Ratenzahlung im Rahmen der Vollstreckung hat das Gericht nichts mehr zu tun. Aber die Akten müssen ja nach Rechtskraft erstmal zur StA, damit die Vollstreckng eingeleitet werden kann. Dann bekommen Sie eine Zahlungsaufforderung, in der auch die Kosten stehen. Wenn Sie die haben können Sie die Ratenzahlun beantragen.
Jetzt wird man sie eben deshalb wieder zum Gericht geschickt haben: Die StA hat noch gar nichts.

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