Muss ich als zeugin vor gericht aussagen??

10. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mirsada
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Muss ich als zeugin vor gericht aussagen??

Hallo,
habe nun einen brief vom gericht bekommen.Da vor ca 2 jahren freunde von mir,mit den ich jetzt nix mehr zu tun habe gefährliche körperverletzung begangen haben,ich war nun dabei.
Jetzt muss ich im juni als zeugin aussagen.Aber mein problem ist.Ich kann mich nicht mehr an alles erinnern weil es schon so lange her ist und ich nicht mit gerechnet habe das die sache vor gericht geht mit den typen.Muss ich meine Aussage machen oder komm ich da irgendwie raus???

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Wenn Du geladen bist<bist Du verpflichtet zu erscheinen und wahrheitsgemäss dass auszusagen,was Du zu diesem Fall bezeugen kannst.Wenn Du nicht erscheinst,wirst Du zugeführt!

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Mirsada,

aussagen musst du, außer es besteht ein enges verwandtschaftliches Verhältnis oder min. Verlobung mit einem der Beschuldigten (laut deinen Ausführungen ist das wohl nicht der Fall).

Wenn du dich nicht errinnern kannst, macht das nichts. Nur lügen oder etwas hinzu erfinden darfst du nicht.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Du bist ja vermutlich damals von Polizei vernommen worden, oder nicht ?
Möglicher Weise liest man Dir Deine damaligen Antworten dann vor Gericht vor und hilft so Deiner Erinnerung auf die Sprünge.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut/Dr. Osselbart und Söhne, Töchter und 12 Neffen"

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