Muss ich mir das gefallen lassen

16. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Herrsfort
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich mir das gefallen lassen

Hallo habe eine Tochter die sich von ihren Freund schlagen lässt (hat aus Angst oder liebe) schon zwei anzeigen zurück gezogen sie hat eine kleine Tochter im Alter von 1jahr die alles mit ansehen muss (Tür und fehrseher eingetreten usw.)eines Abends war ich zu Besuch bei meiner Tochter da klingelt der Freund an der Tür und wollte in die Wohnung ich wollte nicht das in die Wohnung geht aus Angst das er wieder was passiert.im Flur gab es rangelein (er mit Kampfhund) aus Angst versetzt ich ihn ein Schlag ins Gesicht na ja dann kam Polizei und ließ ihn mit Einverständnis meiner Tochter wieder in die Wohnung und ich habe jetzt Strafbefehl Körperverletzung 750€ Strafe habe das Geld nicht über habe selbst noch 3 Kinder und nicht gerade ein hoches Gehalt auch nicht für ein Anwalt fühle mich allein gelassen weil mir da keiner Hefen kann ‍♂

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, dann hilft Ihnen niemand.

Es ist aber nicht so fürchterlich schwer, sich selbst zu helfen.
Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten:
- Einspruch einlegen (komplett), dann kommt es zu einer ganz normalen Gerichtsverhandlung. Möglicherweise kommt da ein milderes Urteil heraus.
- Einspruch nur bezüglich der Tagessatzhöhe einlegen. Dann kann die Strafe möglicherweise im schriftlichen Verfahren reduziert werden. Das klappt aber nur, wenn das Gericht tatsächlich Ihr geringes Gehalt ignoriert hat. Sie müssten verraten, wie sich die 750€ zusammensetzen (30 Tagessätze zu 25€ oder?), wie hoch Ihr Einkommen ist, und ob Sie mit Ihrem Einkommen auch Ihre 3 Kinder versorgen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Herrsfort):
eines Abends war ich zu Besuch bei meiner Tochter da klingelt der Freund an der Tür und wollte in die Wohnung ich wollte nicht das in die Wohnung geht


Du hast in der Wohnung deiner Tochter nicht zu bestimmen, wer zu Besuch kommt, oder nicht.

Zitat (von Herrsfort):
aus Angst versetzt ich ihn ein Schlag ins Gesicht


Du solltest dringend eine Therapie machen. Wer aus Angst schlägt, ist gemeingefährlich.

Zitat (von Herrsfort):
t na ja dann kam Polizei und ließ ihn mit Einverständnis meiner Tochter wieder in die Wohnung


Nein, die Tochter hat ihn in die Wohnung gelassen. Die Polizei kam nur, weil du offensichtlich mit Gewalt versucht hast, ihren Wunsch zu verhindern.

Zitat (von Herrsfort):
fühle mich allein gelassen weil mir da keiner Hefen kann


Tja, Gewalt macht einsam.

Der Freund deiner Tochter ist ein gewalttätiger **********. Und du bist nicht einen Deut besser.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Muster wiederholen sich ja bekanntlich. Ein übergriffiger Elternteil (oder gleich beide Elternteile) mündet/münden oft in ebenso übergriffigen Partnern.

Da rauszukommen bedarf es meist einer längeren Therapie - auch schon, um die "Initialzündung" für die Trennung auszulösen und die Rückkehr zu alten Gewohnheiten (Partner) zu verhindern.

Sie sollten Ihrer Tochter ein Frauenhaus nahe legen - vielleicht besinnt sie sich ja in solcher Umgebung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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