Muss ich mit Betrugsanzeige rechnen?

6. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schrotflinte
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Muss ich mit Betrugsanzeige rechnen?

Guten Tag,

ich habe gleich mehrere Fragen, die mir im Moment wirklich den Schlaf rauben. Es geht um folgendes: Im Mai 2007 habe ich bei einer Firma etwas im Katalog bestellt (wert 150 Euro), dies aber im folgenden nicht gezahlt. Meine finanzielle Lage hat sich im Anschluss derart verschlechtert, dass es einfach nicht möglich war, im Juli 2007 mußte ich auch die EV abgeben. Es schloss sich Arbeitslosigkeit an, seit April 2008 habe ich nun wieder eine Stelle. Ich habe nun jetzt eine Ratenzahlung für o. g. Forderung vereinbart, werde diese auch kommende Woche aufnehmen.
Fall zwei ist, daß ich vor vier Wochen im Internet etwas bestellt habe (Wert 32 Euro), per Lastschrift zahlen wollte und zum Zeitpunkt der Abbuchung kein Geld mehr auf dem Konto war, was ich aber nicht vorher wußte, ich habe vergessen *rotwerd*, daß die Autoversicherung fällig wird, die vorher abgebucht worden ist. Natürlich werde ich diese Rechnung auch nächste Woche begleichen.
Nun meine Frage: Könnte ich in diesen beiden Fällen mit einer Anzeige wegen Betrug rechnen müssen? Ich lese hier hin und wieder mal mit und sehe dabei so oft, daß Firmen wegen so etwas sofort Anzeige erstatten, jetzt hab ich ein bißchen Panik...

Danke bereits und schönen Gruß
Schrotflinte

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

also wegen der katalogbestellung würd ich mir jetzt keine gedanken machen, denn du hast ja endlich die ratenzahlungen begonnen.

solange du diese zahlst wird meines erachtens nix kommen.

im zweiten fall würd ich sehen, dass du dich sofort mit dem unternemen in verbindung setzt und klärst, WANN du die überweisung des offenen betrages tätigst. sofort heisst sofort. internetfirmen reagieren mittlerweile allergisch auf käufe per bankeinzug die dann platzen. zu viele betrüger sind unterwegs und prellen die firmen.

denen alles so darlegen wie es war und das du die offene summe zahlen wirst. dann passiert da auch nix.

paddy

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#2
 Von 
Schrotflinte
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

danke für Ihre Antwort! Der Internet-Firma hatte ich eine eMail geschickt mit der Bitte um Stundung bis zum 10.06. und habe inzwischen auch Antwort, dass eine nochmalige Frist bis 15.06. gesetzt wird, nach der Ablauf der Anwalt der Firma ein Mahnverfahren einleiten wird.

Ich weiß, dass ich schon früher mit der Ratenzahlung in der anderen Sache hätte anfangen müssen, aber nun gut, man ist später immer klüger. Ich habe aus dieser Sache zumindest gelernt künftig entweder gar nichts mehr oder nur noch per Nachnahme zu bestellen. Es war ja wirklich keine böse Absicht von mir, nur auf einmal hatte sich alles überschlagen und, ja, ist leider passiert.

Vielen Dank nochmal und ein schönes Wochenende!

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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

bei den beträgen wird ihnen niemand eine betrugsabsicht unterstellen, zumal ja wohl auch gezahlt wurde. Außerdem müßte das ja auch erst mal zur anzeige kommen, daran hat kein geschäftspartner interesse bei solchen popelbeträgen, die auch glaubhaft beglichen werden.

Betrug liegt wohl nur dann vor, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, daß sie durch irrtumserregungnug einen vermögensschaden erzeugen wollten, wobei auch eine vermögensgefährdung reicht, aber ein Vergessen (Fahrlässigkeit) so daß es erst später zur Zahlung kommt ist insoweit nicht strafbar.

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