Muss ich wenn die Polizei mich anschreibt meine Fingerabdrücke abgeben?

21. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)
Muss ich wenn die Polizei mich anschreibt meine Fingerabdrücke abgeben?

hallo
ich hab da mal ne frage ;)
meine bekannte hat vor ein parr tagen 7000 euro abgehoben ich hab sie auch zur bank gefahren und sie hat dann das geld zuhause versteckt.so jetz nach ca 3 woche wo sie das geld abgehoben hat is es weg.es kommen auch nur 3 leute in frage die einen hausschlüssel haben (ich nicht)aber meine mutter,sohn der geschädigten und die geschädigte selber.das geld ist im schlafzimmer gestohlen worden ohne das jemand irgendwie was unordentlich gemacht hat es waren 2 geldkassetten eine mit 2000 euro die in einer schublade gewesen sein sollte und einmal 7000 euro die in einer kassette gewesen sein soll.beide in verschiedenen verstecken(also musste die person genau wissen wo er das geld finden kann)ich war auch ein paar mal bei der bekannten und dort hab ich mal einen schrank aufgebaut also sind meine abdrücke ja auch in dieser wohnung.aber das geld is ja im schlafzimmer gestohlen worden und dort war ich vielleicht 3-4 mal drin und sogar einmal hatte ich ein paar briefumschläge mit dem hintern ausversehn umgeworfen und sie anschliesend wieder zurück in die schublade gesteckt im beisein meiner bekannten.doch heute hab ich erfahren das die polizei 2 fingerabdrücke auf den briefumschlägen und einem foto das dort drin war gefunden haben.ich habe heute meine bekannte nochmal gesagt das auch meine fingerabdrücke in dieser wohnung sind und sie meinte ja aber nicht im schlafzimmer und ich musste sie erst mal wieder errinnern das ich mit ihr 3-4 mal im schlafzimmer war.also nicht wegen sex sondern sie hat mir nur was gezeigt was sie neu bekommen hat.so nun zu meiner frage ich hab jetz ne menge schiß was is wenn das meine abdrücke sind die die polizei gefunden hat? 2004 bin ich mal wegen einem diebnstahl verurteilt worden den ich nicht begangen hab.als ich aus meiner alten wohnung ausziehn musste wurde im nachbarkeller einen eisenbahn gestohlen die wie sich später rausstellte bissel was wert war.den keller hatte damals mein bruder leergeräumt weil meine linke hand gebrochen war.eines tages bekam ich einen anruf von der kripo das ich eine aussage bei der polizei machen muss wegen der eisenbahn.die allerdings bei meinem bruder in der wohnung gefunden wurde und ich hab bei der polizei gesagt das ich es nicht war aber 2 monate später bekam ich einen brief vom gericht das ich wegen diebstahl verurteil wurde.das war echt toll mein bruder hatte bewährung und ich konnte noch nicht mal sagen das er er war.mit ca 15 musste ich wegen meinem bruder auch mal fingerabdrücke abgeben.im moment habe ich auch keinen job also kein einkommen das würde mich alles sehr verdächtig machen aber ich bins nicht gewesen.was passiert wenn es meine abdrücke sind und kann man feststellen wie alt der abdruck ca ist?muss ich überhaupt wenn die polizei mich anschriebt meine abdrücke abgeben?
ich bitte um etwas hilfe in dieser sache weil einen alwalt kann ich mir im moment nicht leisten.

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13 Antworten
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#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Sie sollten sich frühzeitig, also sobald ein Verdacht gegen Sie im Raum steht, einem Strafverteidiger bedienen.

Eine Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist nach Ihren Ausführungen nicht möglich, jedoch könnte Ihre Vorstrafe natürlich einen Anfangsverdacht erhärten, so dass es einer umfassenden Verteidigungsstratie durch einen erfahrenen Rechtsanwalt bedarf.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)

kann man nachweisen wie lange ein fingerabdruck her is?gibts da ne regel?

48x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)

kann man nachweisen wie lange ein fingerabdruck her is?gibts da ne regel?

21x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)

bitte kann mir den niemand noch ein wenig mehr auskunft darüber geben?jetz is es schon soweit das die bekannt bissel lügt und sagte das ich noch nie bei ihr im schlafzimmer war.

-- Editiert von daywalker0815 am 21.09.2007 19:06:05

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#5
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Sehr geehrte Fragestellerin,

die meisten hier im Forum sind (wenn auch wie in meinem Fall angehende) Juristen und keine Kriminologen. Leider kann ich keine Aussage dahingehend tätigen, ob das Alter von Fingerabdrücken eindeutig bestimmbar ist. Ich gehe jedoch stark davon aus. Fraglich wäre aber, ob die Kriminalpolizei sich tatsächlich im Rahmen einer solchen Ermittlung mit solch einem Aufwand mit diesem doch im Vergleich zu anderen Taten eher gering zu bezeichnenden Delikt beschäfitgt.

Ihre Freundin müsste sich tatächlich auch früher oder später der Frage ausgesetzt fühlen, weshalb sie einen so großen Geldbetrag in ihrer Wohnung versteckt. Um sie zu verdächtigten müsste ihre Freundin auch nachweisen können, dass das Geld tatsächlich in der Wohnung gewesen ist. Auch hier sehe ich teilweise starke Zweifel daran, ob es überhaupt zu einer Anklage ihrer Person durch die Staatsanwaltschaft kommen wird.

Ihre Ausführungen wirken natürlich - und da sollten Sie mir mit Verlaub zustimmen können - sehr abstrakt. Sollten Sie tatsächlich unschuldig und einem solchen nicht unerheblichen Tatvorwurf ausgesetzt sein, so möchte ich Ihnen nochmals empfehlen, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Dieser hat auch die Möglichkeit, Akteneinsicht zu erhalten und sich schon frühzeitig für eine Einstellung des Verfahrens gegen Sie einzusetzen. Sie können sich, sofern Ihre finanziellen Verhältnisse dies aus eigenen Mittel nicht zulassen, einen Beratungsschein bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht besorgen und damit einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Nach § 242 StGB wäre für die Straftat ein Strafmaß von bis zu 5 Jahren denkbar, so dass Ihnen im Rahmen des Strafverfahrens ein Pflichtverteidiger zu stellen ist (§§ 140 ff. StPO ).

-- Editiert von f!o am 21.09.2007 20:10:12

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#7
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

@Fred.Cutter:

Es erstaunt mich doch sehr, dass sie bei der scheinbar vorbestraften Fragestellerin und einer im Raume stehenden Diebesbeute von ca. 10.000,00 € eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr und damit ein Anspruch auf Pflichtverteidigung ausschließen können.

Dass es aufgrund der v.g. Ausführungen zu einer Anklage kommt halte ich zwar auch für unwahrscheinlich, wäre aber bei ausreichendem Tatverdacht nicht als Kleindelikt anzusehen, zumal eine Wiederholungsgefahr aufgrund der Vorbestrafung zu bejahen wäre.

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#10
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)

kann man zwischen männer und frauen fingerabdrücken unterscheiden?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Nein, das geht nicht, aber ein Fingerabdruck kann ziemlich eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fingerabdruck

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#12
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)

die kripo war heute wieder bei meiner bekannten und die haben die schlüssel von meiner mutter mitgenommen und wollen ihn schreddern oder sowas keine ahnung warum die das machen?meine mutter fragte einen der kripobeamten was den nunh mit dem fingerabdruck sei damit man mal endlich weiß wer es war und die meinten nur es wäre ein schwebendes verfahren was auch immer das heißen mag?warum haben die nicht mal gesagt was mit dem fingerabdruck is?

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#13
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)

glaube auch so langsam das da gar kein fingerabdruck gefunden wurde weil meine bekannte meinte die kripo hätte sie angrufen und die sagten es wäre ein männlicher abdruck.vielleicht hat sie das geld seber ausgegeben

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