Ich habe ein großes Problem. Meine Mutter ist vor 2 Wochen in die Geriatrie Langenhagen gekommen. Sie sollte dort wieder auf die "Beine gestellt" werden, da sich fast vollkommen versteift ist.
In der Geriatrie lag sie dann 2 Wochen nur im Bett. Warum hat man mir nicht gesagt. Sie sollte eigentlich Therapien bekommen. Was aber nicht der Fall war. Sie wurde unter Medikamente gesetzt über die ich ebenfalls nicht informiert wurde.
Gestern wurde sie spontan entlassen. Wender das Altenheim noch ich wurden darüber informiert. Da ich die Betreuung für meine Mutter habe hätte man mich über alles Informieren müssen. Das ist nicht der Fall gewesen. Meine Mutter ist nicht mehr in der Lage zu stehen, sie kann nicht im Rollstuhl sitzen. Sie innerhalb der 2 Wochen die sie dort war zum Schwerstpflegefall geworden. Ihre Arme und Beine sind mit Hämatome übersäht. Aus dem Arztbericht geht nicht hervor was man mit ihr gemacht hat. Sie ist schwer verängstigt.
Was kann ich tun? Anzeige wegen Körperverletzung? Das Betreuungsgericht? Im Raum steht hier auch die Frage ob Ihr Morphium gegeben hat und das sie geschlagen wurde.
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-- Editiert von Moderator am 03.07.2014 21:06
-- Thema wurde verschoben am 03.07.2014 21:06
Mutter kommt schwerst krank aus Reha zurück
3. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juli 2014 | 19:34
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 83x hilfreich)
Mutter kommt schwerst krank aus Reha zurück
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#1
Antwort vom 3. Juli 2014 | 20:10
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Und was genau hat das mit Patentrecht zu tun?
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#2
Antwort vom 3. Juli 2014 | 20:26
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 83x hilfreich)
ist das nicht Patientenrecht?
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#3
Antwort vom 3. Juli 2014 | 20:57
Von
Status: Praktikant (672 Beiträge, 454x hilfreich)
Nein, ist es nicht. Ein Patent
ist eine urheberrechtliche geschützte Erfindung. Ein Patient
ist etwas völlig anderes. Zu Ihrer Frage: Das Betreuungsgericht hat damit überhaupt nichts zu tun - das soll die Arbeit von Betreuern beaufsichtigen, in diesem Fall also Ihre
Arbeit. Und zur Klärung der strafrechtlichen Relevanz verschiebe ich den Thread jetzt mal ins Strafrecht.
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#4
Antwort vom 3. Juli 2014 | 21:05
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 83x hilfreich)
ok
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#5
Antwort vom 3. Juli 2014 | 22:05
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9519x hilfreich)
quote:
Da ich die Betreuung für meine Mutter habe
Zur Sicherheit noch mal nachgefragt: Sie sind der gerichtlich bestellte Betreuer?
Grundsätzlich würde ich mich an Ihrer Stelle an einen Rechtsanwalt wenden, der einigermaßen auf solch ein Gebiet spezialisiert ist (z.B. Betreuungsrecht oder Arzthaftungsrecht), gemeinsam mit diesem Einsicht in die Krankenakte der Mutter nehmen und dann die weiteren Schritte erörtern.
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