Mutwillige sachbeschädigung an Sylvester

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Simi87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutwillige sachbeschädigung an Sylvester

Hi erstmal,
hätt ne frage zum thema mutwillige sachbeschädigung.

Ein Freund von mir und ich sind an sylvester, stark alkoholisiert, auf die idee gekommen, ok kindisch halt, A-Böller in Briefkästen zu stecken und explodieren zu lassen. Nach 10 min kam ein Polizeibeamter der uns befahl ihm unsere personalausweise zu geben. Naja ok hätten wir uns ja denken können das sowas passiert. Er nahm dann ganz normal die personalien auf, als er und nach unserem Beruf fragte stockte ich noch kurz, als er dann aber auch unsere telefonnummern hab ich ihn, aus interesse gefragt warum er unsere telefonnummern haben wollte, da er ja durch unsere personalausweißnummer keinerlei probleme mit dem finden dieser daten haben sollte. Er antwortete nicht auf die frage sonderen zog mich ein stück von meinen freund weg und nannte mir einen Paragraphen im Stgb in bezug auf mutwillige sachbeschädigung. Daraufhin bat ich ihn dann mit meinen Freund und mir sich den entstandenen "Schaden" doch mal an zu schauen. Dann gingen der polizeibeamte, mein freund und ich zu den Briefkästen. Es waren massive stahlbriefkästen udn auch nach etwas längerer betrachtung fand der polizist keinen äuserlichen Schaden. Daraufhin sagte er uns, er könne ja nicht in die briefkästen schauen um dort schaden fest zu stellen. Unterdessen kam ein weiterer polizist hinzu, welcher aber weder etwas zur sache sagte noch irgenetwas mit seinem kollegen beredete. Kurz darauf ging der erste Polizist in richtung auto und sagte er würde uns wegen unserem unkooperativen Verhalten, wegen mutwilligen Sachbeschädigung anzeigen.

So naja meine fragen sind jetzt. Könnte daraus irgendetwas entstehen und ist es den polizeibeamt gestattet gewesen meinen berufstand und meine telefonnummer zu erfragen?

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"ACAB"

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sachbeschädigung ist ein absolutes Antragsdelikt, d.H. wenn eine Strafverfolgung stattfinden soll, muß der jeweils Geschädigte Strafantrag stellen. Außerdem können die Geschädigten ggf. Schadenersatz für die Briefkästen und ggf. deren Inhalt geltend machen.

Was die Fragerei angeht:

Natürlich darf er nach Eurer Telefonnummer fragen. Ich darf Euch auch nach Eurer Tel.-Nr. fragen. Ob Ihr sie mir nennt ist eine andere Sache :)

Die Frage nach dem Beruf müßt ihr allerdings beantworten [§ 111 OWiG ]

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 03.01.2007 10:19:59

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#2
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

"So naja meine fragen sind jetzt. Könnte daraus irgendetwas entstehen und ist es den polizeibeamt gestattet gewesen meinen berufstand und meine telefonnummer zu erfragen?
"

Fragen darf jeder alles, antworten mußten Sie auf die Frage meiner Ansicht nach nicht.

Ansonsten ist es durchaus möglich, dass sie einen Anhörungsbogen zum Tatvorwurf bekommen und zur Polizei vorgeladen werden. Es kann sein, dass das Verfahren eingestellt wird, es kann aber auch sein, dass Sie wegen Sachbeschädigung angeklagt werden (es kommt unter anderem darauf an, ob Sie bereits Strafrechtlich vorbelastet sind).

Ansonsten sei noch angemerkt, dass Ihr verhalten dennoch strafbar ist, selbst wenn kein Schaden entstanden ist. § 303 Abs. 3 droht die Versuchsstrafbarkeit nämlich an.

/Edit: Das Strafantragserforderniss hatte ich vergessen, solange der nicht gestellt ist passiert gar nichts.


-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

-- Editiert von c.konert am 03.01.2007 10:25:14

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sachbeschädigung ist ein absolutes Antragsdelikt, d.H. wenn eine Strafverfolgung stattfinden soll, muß der jeweils Geschädigte Strafantrag stellen. <hr size=1 noshade>

Stimmt nicht ganz, Sachbeschädigung ist nur ein relatives Antragsdelikt (siehe §302c StGB ), ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung genügt!

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Stimmt nicht ganz, Sachbeschädigung ist nur ein relatives Antragsdelikt (siehe §302c StGB ),

Stimmt. Das ist offensichtlich geändert worden (wohl im Zuge der Graffitti-Neuerung). 303 ist jetzt ein rel. AD

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich verstehe jetzt die Ausgangsfrage nicht!!!

Soll es jetzt darauf hinauslaufen, ob man dem Polizeibeamten "eins reinwürgen" kann, weil er diese Daten erfragt hat?

Wenns das war - nein; die Telefonnummer nimmt er zur beiderseitigen Vereinfachung auf, damit z.B. ein Vernehmungstermin kurzfristig verschoben werden kann und der TV nicht umsonst auf die Polizeidienststelle kommt.
Die Berufsangabe wurde irgendwann mal in die Vorschriften aufgenommen und findet sich jetzt im §111 OWiG wieder......


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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#6
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Hi,

da ich selber nicht unbedingt als Engel aufgewachsen bin denke ich, daß man die Fragen des Polizisten nicht überbewerten sollte, er hat sich nen paar Infos geholt und kann daher falls ne Anzeige erstattet werden sollte besser reagieren bzw. auch zwischen Täter und Opfer ohne die Justiz vermitteln (darf er zwar offiziell nicht, aber auf dem Land durchaus möglich). Da i hr ja den Mist gebaut habt (wenn auch scheinbar ohne Folgen) würde ich an eurer Stelle auf ein blaues hoffen und nicht nach euren Rechten an der falschen Stelle suchen.

Gruß
Daniel

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#7
 Von 
Simi87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Hi danke erstmal für die vielen antworten.

Die sache obder polizist gewisse dinge von mir erfragen darf bzw. ich ihm gewisse daten offenlegen muss, ging nicht in die richtung das ich ihm ans bein *****n will oder so, mehr will ich einfach wissen was ich halt beantworten muss und wo ich nichts sagen muss.

thx

-----------------
"ACAB"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Antwort darauf -soweit es um 'Fragen zur Person' geht- steht in § 111 OWiG :

§ 111 OWiG
Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.


Angaben 'zur Sache' muß man ggü. der Polizei nie machen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Simi 87
Inwieweit handelte es sich bei ihren Sprengversuchen um normale Briefkästen oder um die guten alten Postkästen der Deutschen Post?
Sollte es sich dabei um die letzgenannten handeln, dürfte sogar der Straftatbestand des § 316b StGB erfüllt sein.
Gruß

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#10
 Von 
cumi
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Wegen der Telefonnummer-Geschichte eine Frage: Man ist verpflichtet den Polizeibeamten die Nummer mitzuteilen, aber ist man überhaupt selber verpflichtet seine eigene Telefonnummer zu kennen?

Wenn man dazu nicht verpflichtet wäre, dann müsste man also auch nicht die Nummer mitteilen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@cumi:
Man ist nicht verpflichtet der Polizei mehr als seinen Namen, seine Anschrift und seine Berufbezeichnung zu nennen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Simi87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne ne waren Privatbriefkästen, hab jetzt einen Brief von der Polizei bekommen, in dem mir die Möglkichkeit eingeräumt wird mich zu dem Vorwurf zu äusern. Naja sieht so aus als würde da nichts mehr passieren, da sich der Besitzer bis jetzt noch nicht gemeldet hat. Thx nochmal für die antworten^^

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"ACAB"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Camillus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

kam jetzt noch irgendwas bei Dir? Mir ist genau das gleiche passiert und ich habe eine Vorladung als Beschuldigter einer versuchten Sachbeschädigung bekommen. War heute dort und habe mich erstmal nicht zur Sache geäußert. Bin natürlich gespannt ob ich jetzt mit einer Strafe rechnen muss, kaputt gegangen ist ja gar nichts.

Viele Grüße!

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