Nötigung?? (DRINGEND)

3. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
i-bex
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung?? (DRINGEND)

Meine Freundin soll für einen Ausflug das Bronze abzeichen nachmachen. Da sie aber an dem Ausflug nicht teilnehmen kann, sieht sie eindeutig keinen Sinn das Bronze abzeichen nachzumachen, obwohl sie dieses schon hat. Die Lehrerin sagt, dass wenn sie das nicht nachmachen würde, sie erhebliche Probleme in der Schule bekommen würde. Kann man dies als Nötigung ansehen??? Ich bitte dringlichst um Hilfe.

MfG

i-bex

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Nein!

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrte(r) i-bex,
die Aussage der Lehrerin ist zu allgemein gehalten, als das eine Straftat vorliegen könnte.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#3
 Von 
i-bex
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!

Ich habe es glaube ich zu allgemein ausgedrückt. Die Lehrerin hat ihr eine Strafe angedroht und Probleme in der Schule. Was könnte man in dieser Situation am besten tun???

MfG

i-bex

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

I.

Zuerst muss geprüft werden, ob eine schulrechtliche Verpflichtung der Schülerin zur Ablegung der Leistung zum Bronzezeichen besteht. Davon ist abhängig welche Möglichkeiten die Lehrkraft zur Durchsetzung hat, oder nicht hat.

II.

Dann muss geprüft werden, was die Lehrkraft genau mit 'Strafe und Probleme in der Schule' meint bzw. meinen könnte.

III.

Ist ein unrechtmäßiges Verhalten seitens der Lehrperson erkennbar, besteht die Möglichkeit auf eine Beschwerde bei der Schulleitung über das Verhalten der jeweiligen Lehrperson. Entsprechend der Antworten auf die in den Punkten I. und II. aufgeworfenen Fragestellungen bestünde evtl die Möglichkeit auf eine Strafanzeige.

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von Hr. J. Rönner am 03.06.2008 15:24:42

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#5
 Von 
i-bex
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Die Lehrerin hat ausserdem erwähnt "Kennst du das Buch Generation Dumm?". Ich finde das diese Worte schon eindeutig über die Möglichkeiten bzw. Methoden des Lehrkörpers hinausgehen.

Mit freundlichen und dankbaren Grüßen

i-bex

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#6
 Von 
guest-12308.02.2017 02:25:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

es gibt einfach gute und schlechte Lehrer in jeder Hinsicht.
Ich denke sowas kann man auch ohne die Hilfe des Staates regeln, wobei es sich bei dem Bronzeabzeichen (sowohl Jugend- als auch Leistungsschwimmabzeichen) um einen Aufwand von einer halben Stunde handelt.

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#7
 Von 
i-bex
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar.. Es geht auch nicht darum zu klagen etc., sondern einfach darum, das das sei es rechtlich gesehen oder moralisch, nicht okay ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Die betreffende Schülerin und ihre Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit sich in Form einer Beschwerde gegen das Verhalten des Lehrkörpers bei der Schulleitung zu beschweren.

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Beschweren kann man sich immer!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 16x hilfreich)

Reich ne Beschwerde ein. Solche Lehrkörper(oder Leerkörper) sind nicht für die Erziehung geeignet. Ich kenn das noch von meiner Schulzeit, da gab es weit schlimmere Dinge. Beschwerden bringen ABER nicht immer was, besonders nicht, wenn es sich um eine eingeschworene Gemeinschaft aus Spinnern handelt, wo jeder den anderen deckt. Da hilft dann nur Alternativen suchen. Jedoch, wenn es nur eine Lehrerin ist, reich ne Beschwerde ein oder rede mit der mal unter vier Augen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
i-bex
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die vielen Antworten. Echt klasse von Euch allen.

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