Meine Freundin soll für einen Ausflug das Bronze abzeichen nachmachen. Da sie aber an dem Ausflug nicht teilnehmen kann, sieht sie eindeutig keinen Sinn das Bronze abzeichen nachzumachen, obwohl sie dieses schon hat. Die Lehrerin sagt, dass wenn sie das nicht nachmachen würde, sie erhebliche Probleme in der Schule bekommen würde. Kann man dies als Nötigung ansehen??? Ich bitte dringlichst um Hilfe.
MfG
i-bex
Nötigung?? (DRINGEND)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein!
Sehr geehrte(r) i-bex,
die Aussage der Lehrerin ist zu allgemein gehalten, als das eine Straftat vorliegen könnte.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Ich habe es glaube ich zu allgemein ausgedrückt. Die Lehrerin hat ihr eine Strafe angedroht und Probleme in der Schule. Was könnte man in dieser Situation am besten tun???
MfG
i-bex
I.
Zuerst muss geprüft werden, ob eine schulrechtliche Verpflichtung der Schülerin zur Ablegung der Leistung zum Bronzezeichen besteht. Davon ist abhängig welche Möglichkeiten die Lehrkraft zur Durchsetzung hat, oder nicht hat.
II.
Dann muss geprüft werden, was die Lehrkraft genau mit 'Strafe und Probleme in der Schule' meint bzw. meinen könnte.
III.
Ist ein unrechtmäßiges Verhalten seitens der Lehrperson erkennbar, besteht die Möglichkeit auf eine Beschwerde bei der Schulleitung über das Verhalten der jeweiligen Lehrperson. Entsprechend der Antworten auf die in den Punkten I. und II. aufgeworfenen Fragestellungen bestünde evtl die Möglichkeit auf eine Strafanzeige.
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
-- Editiert von Hr. J. Rönner am 03.06.2008 15:24:42
Vielen Dank für die Antworten. Die Lehrerin hat ausserdem erwähnt "Kennst du das Buch Generation Dumm?". Ich finde das diese Worte schon eindeutig über die Möglichkeiten bzw. Methoden des Lehrkörpers hinausgehen.
Mit freundlichen und dankbaren Grüßen
i-bex
Hallo,
es gibt einfach gute und schlechte Lehrer in jeder Hinsicht.
Ich denke sowas kann man auch ohne die Hilfe des Staates regeln, wobei es sich bei dem Bronzeabzeichen (sowohl Jugend- als auch Leistungsschwimmabzeichen) um einen Aufwand von einer halben Stunde handelt.
Ja klar.. Es geht auch nicht darum zu klagen etc., sondern einfach darum, das das sei es rechtlich gesehen oder moralisch, nicht okay ist.
Die betreffende Schülerin und ihre Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit sich in Form einer Beschwerde gegen das Verhalten des Lehrkörpers bei der Schulleitung zu beschweren.
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Beschweren kann man sich immer!
Reich ne Beschwerde ein. Solche Lehrkörper(oder Leerkörper) sind nicht für die Erziehung geeignet. Ich kenn das noch von meiner Schulzeit, da gab es weit schlimmere Dinge. Beschwerden bringen ABER nicht immer was, besonders nicht, wenn es sich um eine eingeschworene Gemeinschaft aus Spinnern handelt, wo jeder den anderen deckt. Da hilft dann nur Alternativen suchen. Jedoch, wenn es nur eine Lehrerin ist, reich ne Beschwerde ein oder rede mit der mal unter vier Augen.
Vielen vielen Dank für die vielen Antworten. Echt klasse von Euch allen.
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