Nötigung?

4. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
MaverickLS
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)
Nötigung?

Hallo,

ich habe eine kurze Frage: fällt die "Androhung" von Negativbewertungen bei Ebay und eines Gerichtsverfahrens bei Nichterfüllung des Kaufvertrages unter Nötigung?
Ich habe die Ware bezahlt und der Verkäufer verweigert die vollständige Lieferung.

Gruss

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Die oben geschilderten Sanktionen stellen lediglich die vertraglich bzw. gesetzlichen vorgesehen Sanktionen bei Vertragsverletzungen dar. Eine 'Drohung' hiermit kann damit nicht als verwerflich im Sinne des Nötigungstatbestands angesehen werden.

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#2
 Von 
MaverickLS
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für die Antwort. Aus rein logischer Überlegung habe ich mir das auch so gedacht, denn wozu gibt es denn diese Instanzen.

Wie sieht es aus, wenn man indirekt einen Hinweis auf das Finanzamt abgeben würde. Dieser Verkäufer hat alleine im letzten Monat 50 Artikel verkauft die ausschliesslich Neuware waren. Sein Konto wird aber als ein "privater" Verkäufer geführt.
Wäre die Androhung einer Meldung beim Finanzamt eine Nötigung?

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Inwieweit eine Drohung mit dem Finanzamt oder die Drohung mit einer Strafanzeige eine Nötigung sein kann, ist umstritten und kommt sehr auf den Einzelfall und die Formulierung der Drohung an.

Ich würde es jedenfalls lieber lassen.

Zudem kann eine negative Bewertung (wenn sie nicht gerechtfertigt ist) auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn es Schwierigkeiten bei der Kaufabwicklung gibt, dann sollte man einfach den normalen rechtlich sauberen Weg gehen. Schriftlich mit Fristsetzung zur Lieferung auffordern, danach - ggf. mit einem Anwalt - Klage erheben.


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#4
 Von 
MaverickLS
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Wort "Strafanzeige" würde von mir niemals fallen. Ich habe ihn lediglich darauf hingewiesen, wie der Ablauf sein wird, wenn er die Ware nicht vollständig liefert. Das beinhaltet die Meldung einer Unstimmigkeit bei Ebay, sollte daraufhin keine Einigung erzielt werden, die Abgabe der Negativbewertungen sowie rechtliche Schritte.

Inwieweit kann eine negative Bewertung zivilrechtlich verfolgt werden, wenn ich eine negative Bewertung abgebe in der steht: "Zu diesem Verkäufer muss man nichts sagen, lediglich seine Bewertungen lesen"?

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